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Von Thomas Erven

Der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsübertretungen - Tipps vom Anwalt

Sie sind zu schnell gefahren und erwarten nun einen Bußgeldbescheid? Sie wissen nicht genau, welche Strafe Sie in welcher Höhe erwartet? Bußgeldbescheide ergehen häufig als Reaktion auf falsches Verhalten im Straßenverkehr (§ 49 StVO). Die Strafen dafür sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die häufigsten Fälle sind Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Die Höhe der Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist im Bußgeldkatalog festgelegt.
Die Höhe der Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Die hierbei verhängten Strafen sind gestaffelt, je nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung.

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, je höher die Strafe.

Ebenfalls ist die Strafe höher, wenn die Übertretung innerhalb eine Ortschaft vorgefallen ist.

Der Bußgeldkatalog (§ 26a StVG) gibt eine Übersicht über die gestaffelten Strafen und listet sie auf.

Weiterhin gibt er nicht nur einen Überblick über die verhängten Bußgelder, sondern auch über zusätzlich verhängte Punkte im Flensburger Zentralregister sowie über eventuelle Fahrverbote.

Überblick über den Bußgeldkatalog

Bußgelder werden bereits ab einer Übertretung von 10 Km/h verhängt. Die Höhe des Betrags erstreckt sich hier von 10€ bei einer Übertretung von bis zu 10 Km/h außerorts bis hin zu 680€, für den Fall, dass man mehr als 70 Km/h innerhalb einer Ortschaft zu schnell unterwegs war.

Punkte in Flensburg gibt es ab 21 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, egal ob innerhalb oder außerhalb von Ortschaften. Das Maximum, das hier verhängt wird, sind 2 Punkte ab einer Geschwindigkeit von 31 Km/h über dem Erlaubten innerhalb von Ortschaften.

Ein Fahrverbot ergeht grundsätzlich erst ab einer Übertretung von 31 Km/h innerhalb von Ortschaften und 41 Km/h außerhalb von Ortschaften. Eine Ausnahme bildet hier der Wiederholungsfall: Fuhr man innerhalb von 12 Monaten zweimal um mindestens 26 Km/h zu schnell, so ergeht dann ebenfalls ein Fahrverbot. Die Dauer eines Fahrverbots erstreckt sich von 1 bis 3 Monaten (§ 44 StGB).

Die für alle Bußgelder herangezogene Geschwindigkeit liegt 3 Km/h unterhalb der tatsächlich gemessenen. Es handelt sich hierbei um einen Abzug eines sogenannten „Toleranzbetrags“. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h ist der Abzug 3 % von der gemessenen Geschwindigkeit. Beim Videonachmessverfahren gelten höhere Toleranzen.

Eine detaillierte Aufstellung über jede Stufe bietet der entsprechende Bußgeldkatalog. Mithilfe des Bußgeldrechners können Sie Ihre zu erwartende Strafe kalkulieren.

Sonderfälle im Bußgeldkatalog

Besondere Bußgelder werden auch außerhalb der klassischen Übertretung von Geschwindigkeiten fällig. Hierzu gehört an die gegebenen Situationen nicht angepasstes Fahren mit falscher Geschwindigkeit in der entsprechenden Situation.

Ein Beispiel ist das zu schnelle Fahren bei beispielsweise vereister Straße, Nebel oder auch in einer verkehrsberuhigten Zone (Fahren mit mehr als Schrittgeschwindigkeit). Auch diese Fälle sind mit Bußgeldern belegt und können dem Bußgeldkatalog entnommen werden.

Ein entscheidender Hinweis für Betroffene Fahrer von LKW, Linienbussen oder Transportern mit Gefahrengut: Sie stellen einen weiteren Sonderfall dar. Hier liegen die entsprechenden Bußgelder in der Regel höher als bei PKW. So werden Fahrer von LKW mit einem Gewicht von über 3,5t sukzessive höher bestraft.

Eine weitere Stufe hierüber sind LKW und andere Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, sowie Omnibusse, sofern diese Personen befördern. Diese Gruppe von Fahrzeugen wird noch empfindlicher bestraft, als bloße LKW.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: Wolfilser – fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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