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Von Thomas Erven

Fahrverbot umgehen – Tipps vom Anwalt

Sind Sie zu schnell oder über rot gefahren ist? Über 400.000 Fahrverbote im Jahr werden in Deutschland verhängt. Häufig wird uns die Frage gestellt, ob man ein durch den Bußgeldbescheid angeordnetes Fahrverbot umgehen kann. Tatsächlich ist es oft möglich das verhängte Fahrverbot zu umgehen oder zumindest zeitlich zu verzögern! Wie dies geht erklären wir hier.

Bedeutung des Fahrverbotes

Ein Fahrverbot kann bei einer Ordnungswidrigkeit von einem bis drei Monaten verhängt werden. Mit einem Missverständnis ist aufzuräumen: Bei einem Fahrverbot erlischt die Fahrerlaubnis nicht! Der Führerschein muss aber bei der Behörde abgegeben werden und es darf nicht gefahren werden. Nach Ablauf des Fahrverbotes erhält der Betroffene jedoch seine Fahrerlaubnis einfach zurück. Er darf also sofort wieder fahren, wenn das Fahrverbot zeitlich abgelaufen ist und muss keine neue Führerscheinprüfung machen.

Fahrverbot umgehen

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann nach dem Strafgesetzbuch zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht verhängt werden.

Aber auch nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und des Bußgeldkatalogs ist dies "klassisch" durch den Bußgeldbescheid möglich. Unter anderem bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eines Sekunde rot), einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h oder 41 km/h außerorts, einem wiederholten zu schnell fahren von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres, einem gravierenden Abstandsverstoß oder Überschreiten der 0,25 Promillegrenze im Straßenverkehr wird ein Fahrverbot verhängt. Dies kann für viele Mandanten, die auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zu großen Problemen führen. Doch es kann geholfen werden!

Inhalte dieser Seite

1. Fahrverbot umgehen: Wie geht das?
2. Fahrverbot umgehen: aktuelle Rechtsprechung
3. Was sollten Sie bei Verhängung eines Fahrverbotes tun?

1. Fahrverbot umgehen: Wie geht das?

Fragen Sie sich, wie kann man das Fahrverbot umgehen? Die Antwort lautet: Das ist möglich!

Es gibt verschiedene Fallgruppen. Ein Augenblicksversagen, eine unverhältnismäßige Messung, eine nicht vorhandene Gefährdung anderer Rechtsgüter oder eine besondere Härte. Jeweils muss dies glaubhaft gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht vorgetragen werden.

Dann ergeben sich gute Chancen ein Fahrverbot durch die Bußgeldbehörde oder das zuständige Amtsgericht aufgehoben zu bekommen. Die Fallgruppen erklären wir im Folgenden genauer.

Auf den Punkt gebracht:

Augenblicksversagen

Diese (“leichte Fahrlässigkeit”) liegt bei einem Übersehen oder Verwechseln von Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen (Ampeln) vor und kann es ermöglichen ein Fahrverbot zu umgehen.

Das wurde von der Rechtsprechung bereits anerkannt, wenn ein Ortsunkundiger ein einzelnes Verkehrsschild übersehen hat. Aber auch, wenn ein “Mitzieheffekt” (Betroffener hält zunächst bei “rot”, fährt aber sodann aus Reflex an, weil ein anderer Fahrzeugführer neben ihm startet) oder ein “Frühstarterfall” vorliegt (der Betroffene fährt bei “rot” an, weil er glaubt seine Ampel sei nun “grün”, obwohl tatsächlich die Ampel für eine andere Fahrspur “grün” angezeigt hat).

Unverhältnismäßige Messung

Ist das Verkehrsschild nicht gut erkennbar oder das Messgerät zu nah hinter dem Verkehrsschild aufgebaut, ergeben sich ebenfalls Möglichkeiten ein Fahrverbot zu umgehen.

Keine Gefährdung anderer Rechtsgüter

Amtsgerichte lassen sich zu einem Absehen vom Fahrverbot auch oft bewegen, wenn das Verkehrsaufkommen zum Zeitpunkt der Tat gering war (zum Beispiel zur Nachtzeit) und an der Örtlichkeit eine Fremdgefährdung ausgeschlossen war.

Bei geeigneten Fällen ergeben sich auch Möglichkeiten bei Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme wie zum Beispiel „avanti-Fahrverbot“ oder „mobil PLUS Prävention“ das Absehen vom Fahrverbot zu erreichen.

Fahrverbot umgehen bei Härtefall!

Dies ist die wichtigste Fallgruppe.

Bei der Verhängung eines Fahrverbotes ist in vielen Fällen die berufliche Existenz gefährdet. Hier ist es besonders oft möglich ein Fahrverbot zu umgehen. Dabei ergibt sich für den versierten Verkehrsrechtsanwalt die Möglichkeit zunächst im Anhörungsverfahren auf die Bußgeldbehörde einzuwirken oder -falls dies nicht von Erfolg gekrönt ist- das Gericht entsprechend zu bearbeiten. Ein Fahrverbot zu umgehen indem die Geldbuße erhöht wird (Verdoppelung oder Verdreifachung) ist regelmäßig möglich. Entscheidend ist hier aber auch immer die örtliche Praxis des zuständigen Gerichts. Hierzu geben wir Ihnen auf Nachfrage gerne nähere Auskunft.

Voraussetzungen für berufliche Härte:

der Arbeitsplatz ist gefährdet (d.h. die Kündigung droht), weil der Betroffene für die Arbeit auf das Fahrzeug angewiesen ist,

für die Zeit des Fahrverbotes kann der Betroffene nicht vom Arbeitgeber ersetzen werden,

der Betroffenen hat auch nicht die Möglichkeit das Fahrverbot im Jahresurlaub abzuleisten.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven

„Bei einer beruflichen oder gesundheitlichen Härte können wir regelmäßig das angeordnete Fahrverbot beseitigen!“

Fragen? Rufen Sie uns an: 0221 / 301 403 44

Die Erfolgsaussichten sind besonders hoch, wenn bis dato noch keine Eintragung im Fahreignungsregister (“Punkte”) vorhanden sind. Ein derartiges Umgehen des Fahrverbotes (“Umwandlung”) sollte auch nicht schon einmal genutzt worden sein.

Der Berufskraftfahrer, Bus- oder Taxifahrer oder der Berufstätige, der ohne öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz kaum erreichen kann, dürfte hier besonders betroffen sein und gute Chancen haben. Eine besondere Härte und eine Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen, kann sich aber auch für den Schwerbehinderten ergeben, dem es nicht möglich ist, sich ohne ein Fahrzeug über größere Strecken fortzubewegen (gesundheitliche Härte).

2. Fahrverbot umgehen: aktuelle Rechtsprechung

Beschluss Bayerisches Oberstes Landgericht vom 27.04.20

Das bayerische Oberste Landgericht kannte bei einem Priester keine Gnade. Dieser hatte zur Begründung des Anspruchs auf Aufhebung des Fahrverbots vorgebracht, verantwortlich und verpflichtet zu sein Krankenbesuche durchzuführen, Beerdigungen abzuhalten, an Konferenzen teilzunehmen, Fortbildungen und Erteilung des Schulunterrichts an Schulen durchzuführen. Das bayerische Oberste Landgericht schloss sich dem Amtsgericht an und urteilte, bei einem Priester sei nicht schon wegen der mit dem Priesteramt verbundenen „Sakralpflichten“ vom Fahrverbot abzusehen.

Beschluss Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 20.02.19

Das gesetzliche Mindestmaß des Fahrverbots beträgt einen Monat und darf nicht unterschritten werden (hier hatte das Amtsgericht lediglich vier Wochen verhängt). Das Fahrverbot darf auch nicht gesplittet werden (hier hatte das Amtsgericht zwei mal zwei Wochen verhängt), da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist (§ 25 StVG).

Urteil Amtsgericht Lüdinghausen vom 17.02.2014

Ein starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot wegen einer notstandsähnlichen Situation.  Der Betroffene hatte erklärt, er habe bereits vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzungszone Probleme in seinem Darm wahrgenommen, die er schön länger habe.

Ein einmonatiges Regelfahrverbot kann auf "alle Fahrzeugarten mit Ausnahme von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C und CE“ beschränkt werden.

Anmerkung von uns: Nicht zulässig ist die Beschränkung des Fahrverbots auf eine bestimmte Nutzungszeit oder auf Kraftfahrzeuge mit einer bestimmten PS-Zahl. Allerdings lassen sich in eher seltenen Fällen aufgeschlossene Richter darauf ein das Fahrverbot auf bestimmter KFZ-Arten zu beschränken (zum Beispiel Fahrverbot für PKW, aber nicht LKW). Dies ist gesetzlich aus ausdrücklich möglich: § 25 StVG.

Beschluss OLG Bamberg vom 23.11.2012

Auch eine wiederholte Benutzung eines Handys kann wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen, wenn das Zeitmoment nicht aus den Augen verloren wird.

3. Was sollten Sie bei Verhängung eines Fahrverbotes tun?

Suchen Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf. Dieser wird alle Möglichkeiten ergreifen im Anhörungsverfahren oder nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Bußgeldbehörde oder das Gericht einzuwirken, um ein Fahrverbot zu umgehen. Hier ergeben sich diverse Verteidigungsmöglichkeiten (Augenblicksversagen, unverhältnismäßige Messung, keine Gefährdung anderer Rechtsgüter, besondere Härte s.o.).

Selbst wenn dies nicht gelingt, kann oft das Verfahren derart verzögert werden, dass das Fahrverbot auf einen günstigen Zeitpunkt (Urlaubszeit) verlegt wird.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unser Expertenteam prüft gerne Ihren Fall. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht haben wir langjährige Erfahrung durch tausende von Verfahren. Rechtsanwalt Erven uns sein Team verteidigt bundesweit. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Rufen Sie uns an unter 0221 / 301 403 44.


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Thomas Erven
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: © B. Wylezich, Fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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