fachanwalt vekehrsrecht
Von Thomas Erven

Geschwindigkeitsübertretung - Die 4 häufigsten Fragen und Antworten

Haben Sie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen? Sind Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden? Dann können Ihnen verschiedene Konsequenzen drohen. Welche Folgen drohen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

1. Welche Kriterien gibt es?

Wie schnell sind Sie gefahren? Befanden Sie sich innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft, eventuell auf einer Autobahn? Diese Merkmale führen zu Unterscheidungen in der Höhe der Strafe. Kurzum: je schneller, desto höher die Strafe! Innerhalb von Ortschaften wird strenger geahndet, als außerhalb.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird oberhalb von 100 Km/h für die herangezogene Strafe eine „Toleranz“ in Höhe von 3% der gemessenen Geschwindigkeit abzogen.

2. Wie hoch ist die Strafe bei einer Geschwindigkeitsübertretung?

Bestraft werden können Sie auf verschiedene Weise. Die Bandbreite beginnt hier mit Bußgeldern in verschiedenen Höhen.

Haben Sie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen und möchten Einspurch einlegen?
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Diese Bußgelder können durch Punkte im Zentralregister Flensburg ergänzt werden.

Damit Punkte verhängt werden, muss man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 Km/h überschritten haben. Dies gilt gleichermaßen inner-, wie außerorts.

Ab einer noch höheren Geschwindigkeitsübertretung droht zudem ein Fahrverbot.

Die Dauer des Fahrverbots, Punkte und Bußgelder, sind gestaffelt und erhöhen sich nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung. Der "früheste" Punkt für ein Fahrverbot liegt innerorts bei 31 Km/h Übertretung und 41 Km/h außerorts.

3. Welche besonderen Strafen gibt es?

Darüber hinaus bestehen noch weitere, besondere Kriterien für die Höhe der verhängten Bußen bei zu schnellem Fahren (§3 StVO). Hierzu gehören spezielle örtliche Gegebenheiten, wie das Wetter oder etwa ein Bahnübergang.

Weiterhin kann der Umstand Berücksichtigung finden, dass es sich um einen Fahranfänger handelt oder durch die überhöhte Geschwindigkeit eine Gefahr oder ein Schaden entstanden sind. So wird ein Fahranfänger, der sich noch in der Probezeit befindet, auch bei einer Übertretung von unter 20 Km/h speziell sanktioniert (§2b StVG). Ihm droht in diesem Fall eine Verlängerung der Probezeit, sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ein besonderes Risiko besteht auch für bereits vorbelastete Verkehrsteilnehmer: Sie werden härter bestraft. Es genügt bereits eine zweite Übertretung von mindestens 26 Km/h innerhalb von 12 Monaten um ein Fahrverbot zu bewirken, das sonst erst bei höheren Übertretungen droht.

Ebenfalls ergehen erhöhte Geldbußen und Punkte in Fällen, in denen die überhöhte Geschwindigkeit bestimmte Folgen nach sich zieht oder auf bestimmten lokalen Umständen beruht. Als Folgen kommen hier ein entstandener Sachschaden oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Frage. Zu den lokalen Umständen gehört eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei beispielsweise Nebel, nasser oder vereister Fahrbahn.

Ein seltenerer Fall ist der des zu langsamen Fahrens, wenn hierdurch der Verkehrsfluss behindert wird. Auch in diesem Fall wird eine geringe Geldbuße nötig.

Abschließend soll erwähnt werden, dass normalerweise von einem fahrlässigen Vergehen ausgegangen wird. Anders ist der Fall, wenn konkrete Hinweise vorliegen, die auf Vorsatz des Fahrers hindeuten. In diesem Fall kann die Strafe deutlich höher ausfallen, als im Bußgeldkatalog genannt. Vorsatz wird in der Regel ab 40% Übertretung der erlauben Geschwindigkeit angenommen.

4. Lohnt ein Einspruch? Was ist hierbei zu erwarten?

Bei geringeren Übertretungen lohnt ein Einspruch nicht. Ab drohenden Punkten oder Fahrverbot ist ein Einspruch überlegenswert. Hier ist zum Beispiel die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldbuße möglich, die die Möglichkeit zum Weiterfahren erhält.

Eine anwaltliche Beratung kann hier viele Anknüpfungspunkte für einen Einspruch geben und eine Einstellung bewirken, zumindest aber versuchen die Strafe zu mindern.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: Countrypixel – fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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