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Von Thomas Erven

Zu schnell gefahren? Geblitzt worden? Tipps vom Anwalt!

Wurden Sie geblitzt? Sind Sie zu schnell gefahren? Der Geschwindigkeitsverstoß ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Dieser hat für viele Verkehrsteilnehmer besonders große Konsequenzen.

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Es droht nicht nur eine Geldbuße und Punkte, sondern oft auch ein Fahrverbot. Wir zeigen Ihnen welche Strafen verhängt werden und was Sie dagegen tun können.

Brauchen Sie Hilfe? Wir verteidigen Sie als spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit!

Zu schnell gefahren: Welche Strafe droht?

Sind Sie zu schnell gefahren und daraufhin geblitzt worden, richtet sich die Strafe nach dem Bußgeldkatalog.

Dieser sieht abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zwischen 20 € und 800 €, die Eintragung von 1 bis 2 Punkten im Flensburger Register und gegebenenfalls die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten vor.

Wir erklären alles Wichtige zum Thema.

Zu schnell gefahren geblitzt worden
Wurden Sie geblitzt? Rufen Sie uns an unter 0221 301 403 44 oder schreiben Sie uns eine EMail an erven@kanzlei-erven.de.

Inhalte dieser Seite

1. Zu schnell gefahren - alles Wichtige auf den Punkt
2. Zu schnell in der Zone 30?
3. Auf der Autobahn geblitzt worden?
4. Was gilt beim Wiederholungstäter?
5. Geblitzt in der Probezeit?
6. Wie wird der Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen?
7. Welche Messgeräte gibt es?
8. Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind?
9. Blitzer: der Anwalt und Ihre Chancen
10. Kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?
11. Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?

1. Zu schnell gefahren und geblitzt worden - alles Wichtige auf den Punkt:

Es kommt für die Strafe vor allem auf folgende Fragen an:

  • „Wurden Sie innerorts oder außerorts geblitzt?"

und

  • „Welcher Sicherheitsabschlag ist von der Geschwindigkeit zu machen?"

Welche Sicherheitsabschlag („Toleranz“) gilt? Was ist also von der gefahrenen Geschwindigkeit abzuziehen?

Von der gefahrenen Geschwindigkeit ist ein Sicherheitsabschlag abzuziehen, um die vorwerfbare Geschwindigkeit zu ermitteln.

  • 3 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit unter 100 km/h
  • 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven

„Es gilt der Bußgeldkatalog. Wer außerorts ab 41 km/h oder innerorts ab 31 km/h zu schnell unterwegs ist kassiert ein Fahrverbot!"

Was Sie beachten sollten

Wer innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bis 20 km/h zu schnell gefahren ist, erhält ein Bußgeld.

Wer innerhalb geschlossener Ortschaft ab 21 km/h geblitzt worden ist, erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte, und ab 31 km/h in das Fahrverbot.

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h zu schnell gefahren ist, erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte, und ab 41 km/h in das Fahrverbot.

Innerorts geblitzt worden?

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €  
11 bis 15 km/h50 €  
16 bis 20 km/h70 €  
21 bis 25 km/h115 €1 
26 bis 30 km/h180 €1(1)
31 bis 40 km/h260 €21
41 bis 50 km/h400 €21
51 bis 60 km/h560 €22
61 bis 70 km/h700 €23
über 70 km/h800 €23

Außerorts geblitzt worden?

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €  
11 bis 15 km/h40 €  
16 bis 20 km/h60 €  
21 bis 25 km/h100 €1 
26 bis 30 km/h150 €1(1)
31 bis 40 km/h200 €1(1)
41 bis 50 km/h320 €21
51 bis 60 km/h480 €21
61 bis 70 km/h600 €22
über 70 km/h700 €23

(1) = Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Kann es auch teurer werden als im Bußgeldkatalog?

Die im Bußgeldkatalog festgesetzten Bußgelder sind für die Bußgeldbehörde nur ein Anhaltspunkt für die Bestimmung der Höhe des Bußgeldes. Unter Umständen wartet auch hier eine böse Überraschung:

Die Rechtsprechung lässt eine Erhöhung des Bußgeldes zu, wenn die Geschwindigkeit um mindestens 40 % überschritten wird.

Aber auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach vorherigem Durchfahren mehrerer geschwindigkeitsbegrenzender Schilder kann zu einem höheren Bußgeld führen. Das gleiche gilt bei mehreren Voreintragungen im Flensburger Register.

Häufig liegt dann das Bußgeld beim doppelten Betrag aus dem Bußgeldkatalog.

Die absolute Höchstgrenze für das Bußgeld ist nach § 17 Abs. 1 OWiG ein Betrag von 1.000 €.

Jedoch können durch die Verteidigung auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen als mitentscheidend für die Höhe des Bußgeldes vorgebracht werden, § 17 Abs. 3 OWiG.

2. Zu schnell in der Zone 30?

Die magische Grenze von 21 km/h zu schnell ab der Punkte eingetragen werden, gilt, egal, ob in der 30-km/h-Zone oder in der 50-km/h-Zone zu schnell gefahren und geblitzt wurde.

Gerade die vermehrt von den Kommunen eingerichteten Tempo-30-Zonen führen wegen des geringen Tempolimits zu massenhaften Geschwindigkeitsverstößen mit den entsprechenden Folgen!

3. Auf der Autobahn geblitzt worden?

Es macht keinen Unterschied, ob Sie außerorts oder auf der Autobahn geblitzt wurden. Die Landstraße wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich wie die Autobahn behandelt.

Auf der Landstraße gilt für PKW zwar 100 km/h als Grenze: eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist aber genau das Gleiche, wie auf der Autobahn.

4. Was gilt beim Wiederholungstäter?

Ein Fahrverbot droht zudem auch, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h zu schnell gefahren wurde. Dies allein wegen der wiederholten Auffälligkeit, obwohl sich aus dem Bußgeldkatalog an sich noch kein Fahrverbot ergeben würde!

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven

„Ab 26 km/h zu schnell kassieren Sie beim nächsten Verstoß ab 26 km/h innerhalb eines Jahres ebenfalls ein Fahrverbot!“

5. Geblitzt in der Probezeit?

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Der Fahranfänger muss bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.

Es kommt aber darauf an, ob es sich um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt.

A-Verstöße (Beispiele):

B-Verstöße (Beispiele):

  • Handy am Steuer
  • Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen

A- und B-Verstöße sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 60 € und einem Punkt bestraft werden. A-Verstöße sind die gravierenderen Verstöße.

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen suchen Sie am besten sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, denn es folgt schon beim ersten Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars.

6. Wie wird der Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen?

Geschwindigkeitsmessungen werden mittels stationärer (fest installierter) oder mobiler Messgeräte nachgewiesen. Dabei ist die verwandte Messtechnik (Radar, Laser, Video etc.) abhängig vom jeweils konkret eingesetzten Messgerät.

7. Welche Messgeräte gibt es?

Das in Ihrem Fall verwendete Messgerät, mit dem Sie geblitzt wurden, können Sie aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erkennen.

Die gängigsten Messgeräte sind:

Lasergeräte

  • RIEGL LR90-235P
  • RIEGL FG21-P
  • LEIVTEC XV
  • LaserPatrol
  • TRAFFIPatrol
  • PoliScan Speed
  • LAVEG

Radargeräte

  • MULTANOVA VR 6F
  • SPEEDOPHOT
  • M5 Radar
  • Micro-Speed 09

Lichtschrankengeräte

  • ESO ES 1.0
  • ESO ES 3.0

Induktionsschleifensysteme

  • TRUVELO M4
  • TraffiStar S 330 und S 350
  • TraffiphotS
  • M5
  • Multanova Multastar C

Videonachfahrsysteme

  • ProVida

Verkehrskontrollsysteme

  • VKS 3.0
  • VKS 3.01
  • MultaStar-KOMBI

Die verschiedenen Messgeräte werden stationär oder mobil eingesetzt. Es wird hiermit innerorts und außerorts gemessen. Ob es sich um sogenanntes standardisiertes Messverfahren (unter gleichen Voraussetzungen sind gleiche Ergebnisse zu erwarten) handelt, ist zum Teil umstritten.

Immer wieder geraten einzelne Messgeräte in die Kritik und werden Messungen nicht anerkannt, weil diese nicht nach der Bedienungsanleitung betrieben werden, eine ausreichende Schulung der Messbeamten nicht vorliegt oder ähnliches.

8. Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind?

Geben Sie keinerlei Erklärung zur Sache ab, wenn Sie zu schnell gefahren sind, gemessen und von der Polizei angehalten wurden. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen - ansonsten: Schweigen Sie!

Äußern Sie sich auch nicht nach Zusendung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zur Sache. Gegen den Bußgeldbescheid sollten Sie unmittelbar nach Zugang Einspruch einlegen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven

„Vor einer Äußerung holen Sie sich auf jeden Fall besser rechtliche Hilfe von einem Anwalt!„

9. Blitzer: der Anwalt und Ihre Chancen

Suchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Dieser wird prüfen, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder, ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist.

Bei Geschwindigkeitsverstößen ergeben sich diverse erfolgversprechende Verteidigungsansätze:

  • Der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid leidet an formalen Mängeln. Unter Umständen ist dieser nicht ausreichend bestimmt, wenn Tatzeit, Tatort oder die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ungenau sind. Dies kann letztlich zur Verjährung der Ordnungswidrigkeit führen.
  • Ggf. ist der Fahrer auf dem Messfoto nicht eindeutig identifizierbar.
  • Besonders vielversprechend sind die Verteidigungsmöglichkeiten, wenn der Fahrer nicht der Halter des zu schnell gefahrenen Fahrzeugs war, denn Täter kann nur der Fahrer sein. Allein aus der Haltereigenschaft sind keine Rückschlüsse auf den Fahrer zulässig! Geben Sie auch deshalb im Anhörungsbogen keine Erklärungen zur Sache ab.
  • Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde zu nah hinter der Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt.
  • Das Messgerät hatte Mängel oder wurde nicht entsprechend der vorgeschriebenen Bedienungsanleitung verwendet. Dies kann durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
  • Die Messbeamten waren nicht ausreichend geschult.
  • Die Messung wurde nicht dem richtigen Fahrzeug zugeordnet.
  • etc.

Diese verschiedenen Ansatzpunkte können von einem Anwalt geprüft werden und dazu führen, dass ein Geschwindigkeitsverstoß letztlich nicht geahndet werden kann und folgenlos bleibt!

10. Kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?

Oft ist es möglich, das angeordnete Fahrverbot zu umgehen, obwohl Sie zu schnell gefahren sind.

Dies ist insbesondere bei einem „Augenblicksversagen“, einer „unverhältnismäßigen Messung“ oder „fehlender Gefährdung anderer Rechtsgüter“ möglich. Oft kann dem beruflich auf sein Fahrzeug angewiesenen Fahrer bei einer „besonderen Härte“ durch das Fahrverbot mit dessen Aufhebung gegen eine Erhöhung des Bußgeldes geholfen werden.

Häufig kann es auch nützlich sein, durch eine Verzögerung des Verfahrens das Fahrverbot in einen günstigeren Zeitpunkt (zum Beispiel in der Urlaubszeit) verlegt zu bekommen.

11. Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?

Lassen Sie den Fall von unserem Expertenteam prüfen. Wir haben als Fachanwälte für Verkehrsrecht langjährige Erfahrung durch tausende von Verfahren, die wir für unsere Mandanten bestritten haben.

Rechtsanwalt Erven und sein Team stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter 0221 / 301 403 44 und wir sind für Sie da!


Lesen Sie auch unsere interessanten Artikel zum Thema Anhörung im Bußgeldverfahren, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Fahrverbot umgehen.


Thomas Erven
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
in Köln

Bildquellennachweis: © Gerhard Seybert – Fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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