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Von t.erven

E-Scooter Führerschein weg: Alle Informationen im Überblick

E-Scooter sind seit Juni 2019 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und inzwischen weit verbreitet. Durch ihre leichte Zugänglichkeit via App sind sie für viele Verkehrsteilnehmer attraktiv, um kürzere Strecken zurückzulegen. Doch oft werden E-Scooter-Fahrern Verkehrsordnungswidrigkeiten oder sogar Verkehrsstraftaten vorgeworfen. Dieser Artikel zeigt die möglichen Verkehrsverstöße, deren rechtliche Folgen sowie Verteidigungsmöglichkeiten aus unserer täglichen Praxis auf.

Inhalte:

Führerscheinentzug nach E-Scooter-Fahrt: Was droht?
Allgemeine Regeln für die Benutzung von E-Scootern
Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände
Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände bei Rotlichtverstoß
Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände bei Alkohol auf dem E-Scooter
E-Scooter und Führerschein: Wann der Führerschein in Gefahr ist
E-Scooter unter Alkoholeinfluss: Führerschein weg?
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
Führerscheinverlust durch E-Scooter-Fahren: Gesetzliche Regelung und Urteile
Beispielsurteile aus der Rechtsprechung
Führerschein weg wegen E-Scooter: Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung
E-Scooter und MPU: Wann muss ich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung?
Führerschein weg wegen E-Scooter – auch ohne Auto?

Führerscheinentzug nach E-Scooter-Fahrt: Was droht?

In diesem Abschnitt zeigen wir auf, was bei Verkehrsverstößen mit E-Scootern droht. Zudem erklären wir, wann ein Fahrverbot oder sogar eine Fahrerlaubnisentzug droht.

Allgemeine Regeln für die Benutzung von E-Scootern

Jeder, der mindestens 14 Jahr alt ist, darf einen E-Scooter fahren. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung (Mofa) ist nicht erforderlich. Für den E-Scooter muss eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bestehen. Der E-Scooter muss haftpflichtversichert und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen muss an dem E-Scooter angebracht sein. Der E-Scooter darf nicht schneller als 20 km/h fahren und muss vorne sowie hinten beleuchtet sein.

Aktuell wird darüber diskutiert, ob E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen.

Die gesetzlichen Regeln für die Verwendung der E-Scooter finden sich in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV).

Zum Teil besteht eine Vergleichbarkeit zu den Verkehrsregeln für das Fahrradfahren. So besteht keine Helmpflicht beim Fahren mit E-Scootern und wenn vorhanden, müssen Fahrradwege für die Fahrt mit E-Scootern genutzt werden. Ansonsten muss auf der Straße gefahren werden.

Die meisten Verkehrsverstöße mit E-Scootern werden mit einem Bußgeld geahndet.

E-Scooter Führerschein weg: Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände

TatbestandBußgeldPunkte
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht15 €0
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht20 €0
Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche15 €0
mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer20 €0
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer25 €0
mit Sachbeschädigung30 €0
Nebeneinanderfahren15 €0
mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer20 €0
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer25 €0
mit Sachbeschädigung30 €0
Fahren ohne Versicherungsplakette40 €0
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt70 €0
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war30 €0
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen10 €0
Verzögerungseinrichtung fehlt25 €0
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen25 €0
Zu zweit auf einem Elektrokleinstfahrzeug fahren10 €0
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren10 €0
An ein anderes Kfz anhängen10 €0
Freihändig fahren10 €0
Richtungsänderung nicht angezeigt10 €0
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer20 €0
mit Sachbeschädigung25 €0
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt100 €1
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer150 €1 + 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung200 €1 + 1 Monat Fahrverbot

E-Scooter Führerschein weg: Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände bei Rotlichtverstoß

TatbestandBußgeldPunkte
Bei Rot über die Ampel gefahren60 €1
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 €1
mit Sachbeschädigung120 €1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 €1
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 €1
mit Sachbeschädigung180 €1

E-Scooter Führerschein weg: Tabellarische Übersicht über die Bußgeldtatbestände bei Alkohol auf dem E-Scooter

TatbestandBußgeldPunkte
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
Ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €2
zum zweiten Mal1000 €2
zum dritten Mal (oder öfter)1500 €2

E-Scooter und Führerschein: Wann der Führerschein in Gefahr ist 

Einen Führerscheinentzug hat ein E-Scooter-Fahrer nur im Falle eines erheblichen Verstoßes zu befürchten.

Der Verlust der Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. Die drastischste Variante ist der Fahrerlaubnisentzug. In diesem Fall wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.

Die mildere Variante ist ein Fahrverbot. Bei einem solchen bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Es wird lediglich zeitweise die Nutzung dieser verboten. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein zurückgegeben und es darf wieder gefahren werden.

Der Führerschein ist dann in Gefahr, wenn der E-Scooter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wird.

Außerdem ist der Führerschein in Gefahr, wenn sich Punkte in Flensburg angesammelt haben und mit dem E-Scooter eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen wird, die mit einem Punkt bestraft wird (Punkteverstoß). Dies ist bei der Nutzung eines elektronischen Gerätes (typischerweise Handy) während der Fahrt oder bei einem Rotlichtverst0ß der Fall. Ist die 8-Punkte-Grenze erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

E-Scooter unter Alkoholeinfluss: Führerschein weg?

Im Falle einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) auf einem E-Scooter entzieht das Gericht regelmäßig die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB. Es gibt jedoch regionale Unterschiede wie die Gerichte mit der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB, der von einer grundsätzlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ausgeht, umgehen. In Ausnahmefällen droht nur ein Fahrverbot (1 – 6 Monate).

Generell gilt, dass der Tatbestand des § 316 StGB auf dem E-Scooter, wie beim Auto ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen bei einer Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt ist. Schauen Sie dazu auch gerne in unseren Beitrag zum Thema Fahrerlaubnisentziehung rein.

Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?

Es wird in der juristischen Literatur uneinheitlich beantwortet, ob für E-Scooter die Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer (Auto und Motorrad) oder die für Fahrradfahrer gelten sollen. Die Rechtsprechung steht sehr überwiegend auf dem Standpunkt, dass die Grenzwerte für Autofahrer auch beim Fahren mit dem E-Scooter gelten.

Grenzwerte (Autofahrer / E-Scooter-Fahrer):

  • Ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen = sogenannte relative Fahruntüchtigkeit (Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB erfüllt)
  • Ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) = (Ordnungswidrigkeit/Bußgeldtatbestand)
  • Ab 1,1 Promille = sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit (Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB erfüllt).

Der Grenzwert für die Fahruntüchtigkeit beim Fahrradfahren liegt bei 1,6 Promille.

Führerscheinverlust durch E-Scooter-Fahren: Gesetzliche Regelung und Urteile

Die Rechtsgrundlage für die Fahrerlaubnisentziehung durch die Gerichte ist § 69 StGB. § 69 Abs. 1 StGB ermöglicht es den Gerichten die Fahrerlaubnis in allen Fällen mit Bezug zum Straßenverkehr zu entziehen, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Ungeeignetheit muss hierbei durch das Gericht gesondert geprüft und festgestellt werden.

§ 69 Abs. 2 StGB enthält einen Katalog an Straftaten, bei deren Vorliegen von der Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr auszugehen ist. Liegt eine Verurteilung zu einer Straftat aus dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB vor, sehen die Gerichte nur in seltenen Fällen ausnahmsweise von einer Fahrerlaubnisentziehung ab.

Lesen Sie zu der Fahrerlaubnisentziehung auch unseren Blogbeitrag.

Die Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB ist eine solche Katalogtat. Wenn also infolge einer E-Scooter-Fahrt wegen § 316 StGB verurteilt wird, wird regelmäßig auch die Fahrerlaubnis entzogen. Es gibt allerdings vereinzelt von Gerichten Tendenzen von einer Fahrerlaubnisentziehung abzusehen und dafür „nur“ ein Fahrverbot nach § 44 StGB auszusprechen. 

Sprechen Sie uns gerne hierauf an und nennen Sie uns den Tatort und wir erklären Ihnen die örtliche Rechtsprechung.

E-Scooter Führerschein weg: Beispielurteile aus der Rechtsprechung

  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter: OLG Hamm (1. Strafsenat), Urteil vom 08.01.2025 – 1 ORs 70/24,
    • Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von E-Scootern im Sinne des § 1 eKFV (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) liegt bei 1,1 Promille. Eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) erfüllt die Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Ausnahmefälle in denen von einem Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen wird, müssen als Ausnahmefall behandelt und besonders begründet werden.
  • Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt als Regelfall: OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 8.5.2023 – 1 Ss 276/22
    • Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter führt zur Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Nur in Ausnahmefällen ist vom Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen. Der Angeklagte fuhr mit einem E-Scooter und einer BAK von 1,64 Promille. Im Wege der Sprungrevision wurde das Urteil des Amtsgerichts insoweit aufgehoben, als es vom Entzug der Fahrerlaubnis sowie der Erteilung einer Führerscheinsperre abgesehen hat.
  • Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei der Fahrt mit E-Scootern: BGH, Beschl. v. 13.4.2023 – 4 StR 439/22 (LG Oldenburg)
    • Wenn mit einem E-Scooter gefahren wird, der schneller als 20 km/h fahren kann, gelten unstreitig die Grenzwerte für Kraftfahrzeugführer. Der Angeklagte fuhr mit einem E-Scooter der eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen konnte und wies dabei eine BAK von 1,29 Promille auf. Er überschritt den für ihn geltenden Grenzwert von 1,1 Promille.
  • Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter führt nicht zwangsläufig zu einer Fahrerlaubnisentzug: LG Halle, Beschluss vom 16.07.2020 – 3 Qs 81/20
    • Der Angeklagte fuhr mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg auf einer Strecke von 15 Metern mit leichten Schlangenlinien. Er wies eine BAK von 1,27 Promille auf. Es wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen gefährdet. Das Landgericht hob daher im Wege des Beschwerdeverfahrens die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Amtsgericht auf.
  • Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Kein Entzug der Fahrerlaubnis, aber Fahrverbot: AG Dortmund, Urteil vom 21.1.2020 – 729 Ds 349/19
    • Dem Angeklagten wurde eine E-Scooter-Fahrt mit einer BAK von 1,4 Promille nachgewiesen. Die Fahrt fand in einem verkehrsarmen Bereich gegen 00:30 Uhr statt. Der Angeklagte zeigte sich unrechtseinsichtig und geständig. Es wurde ausnahmsweise von einem Fahrerlaubnisentzug abgesehen und neben einer geringen Geldstrafe ein 4-monatiges Fahrverbot ausgesprochen.

Führerschein weg wegen E-Scooter: Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug

Wenn ein aktuelles Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen wurde und dennoch ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, begeht der Fahrer eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG mit Strafe bedroht. Der Strafrahmen liegt bei Geldstrafe (5 bis 360 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr.

E-Scooter und MPU: Wann muss ich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung?

Die MPU wird nicht vom Gericht angeordnet. Sie ist eine Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde, die die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an das Bestehen einer MPU knüpft. In der Regel wird eine MPU ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gefordert.

Unterhalb dieser Schwelle wird eine MPU verlangt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Eindruck gewinnt, dass eine besondere Alkoholgewöhnung vorliegt. Sie fordert dann eine MPU, um sich zu vergewissern, dass keine derartige Alkoholgeneigtheit vorliegt, die die Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt. Die MPU kann auch mit der Anforderung eines Abstinenznachweises verbunden werden. Der Verkehrsteilnehmer muss dann über einen gewissen Zeitraum eine Abstinenz von Alkohol nachweisen.

Führerschein weg wegen E-Scooter – auch ohne Auto?

Bei der Entscheidung, ob eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot erfolgt, kommt es nicht darauf an, ob der E-Scooter-Fahrer ein Auto oder sonstiges Kraftfahrzeug zur Verfügung hat. Ebenso spielt es kaum eine Rolle ob oder wie oft der E-Scooter-Fahrer generell ein Kraftfahrzeug fährt oder, ob er auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Es ist allein maßgebend, ob der E-Scooter-Fahrer einen Führerschein hat oder nicht. Selbst ohne Führerschein kann für einen gewissen Zeitraum verboten werden, eine Fahrerlaubnis zu erwerben („isolierte Sperre“).

FAQ

Gilt der E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug?

Kraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge, die aus eigener Kraft angetrieben werden können. E-Scooter werden durch einen Elektromotor angetrieben und gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Sie gelten damit rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deshalb brauchen sie auch ein Versicherungskennzeichen.

Welche Rolle spielt der Fahranfängerstatus (Probezeit) bei Verstößen mit dem E-Scooter?

Der Fahranfänger läuft Gefahr von der Fahrerlaubnisbehörde zu einem sogenannten Aufbauseminar geschickt zu werden. Dieses kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Verkehrsverstöße werden für Fahranfänger in A- und B-Verstöße unterteilt. Ein A-Verstoß genügt zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Beim zweiten A-Verstoß gibt es keine besonderen Sanktionen. Beim dritten A-Verstoß wird allerdings die Fahrerlaubnis entzogen! (Link zum Artikel: Entzug der FE und zum Artikel zum Führerschein auf Probe?)

Zur Unterscheidung zwischen A- und B-Verstoß gilt die Faustformel, dass alle Verkehrsverstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, einen A-Verstoß darstellen. Die „leichteren“ Verkehrsverstöße, die „nur“ mit einem Bußgeld geahndet werden, stellen in aller Regel B-Verstöße dar. Es müssen mindestens zwei, unter Umständen auch mehr, B-Verkehrsverstöße vorliegen, bevor die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen kann.

Außerdem ist die 0,0 Promillegrenze für Fahrer in der Probezeit und alle unter 21 Jahren zu beachten (s.o.).

Wird ein E-Scooter-Verstoß in Flensburg eingetragen?

Nur schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit einem E-Scooter werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen. Diese sind aus den oben angegeben Übersichtstabellen ersichtlich (s.o.). Es handelt sich nur um die sogenannten Punktverstöße.

Welche Besonderheiten gelten für Jugendliche ohne Führerschein?

Für Jugendliche ohne Führerschein gilt außer dem Erfordernis mindestens 14 Jahre alt zu sein und der allgemein für alle Fahrer unter 21 Jahren geltenden 0,0 Promillegrenze, bzw. der allgemeinen Freiheit von Drogeneinfluss keine Besonderheiten.

Kann ein E-Scooter-Verstoß die Erteilung eines Führerscheins verhindern?

Ein E-Scooter-Verstoß kann die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhindern, wenn es sich um eine strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit einer E-Scooter-Fahrt handelt und das Gericht gemäß § 69a Abs. 1 StGB eine (isolierte) Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestimmt hat.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


Bildquellennachweise:
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Artikel von t.erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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