Pflichtverteidigung Köln – Was Beschuldigte wissen müssen

Wer wegen einer Straftat beschuldigt wird, steht häufig vor vielen Fragen: Brauche ich zwingend einen Rechtsanwalt? Kann ich mir einen aussuchen? Wer zahlt ihn?
In den meisten Fällen ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam. Aber es gibt auch viele Fälle in denen ein Rechtsanwalt nicht nur ratsam, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Man spricht dann von einem sog. notwendigen Verteidiger – besser bekannt als Pflichtverteidiger.
Doch was ist ein Pflichtverteidiger und wo liegt der Unterschied zu einem „normalen“ Anwalt? Wem steht ein Pflichtverteidiger zu und wer trägt dessen Kosten?
Wir erläutern, alles, was Sie rund um das Thema Pflichtverteidigung wissen müssen und wie sich richtig verhalten.
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Inhalte:
Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger: Wo liegen die entscheidenden Unterschiede?
Pflichtverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren – ist das möglich?
Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Warum sollte ich den Anwalt selbst benennen?
Was kostet eine Pflichtverteidigung wirklich – und wer trägt die Kosten?
Pflichtverteidigung bei Untersuchungshaft oder drohender Freiheitsstrafe
Wechsel des Pflichtverteidigers: Wann ist ein Austausch zulässig?
Häufige Irrtümer rund um die Pflichtverteidigung
Warum lokale Erfahrung eines Kölner Strafverteidigers entscheidend ist
Pflichtverteidigung in Köln und Umgebung – kompetent vertreten von Kanzlei Erven
Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung richten sich nach § 140 StPO. Ein Pflichtverteidiger soll dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte nicht in derLage ist sich selbst angemessen zu verteidigen.
Ein Anspruch gem. § 140 StPO (Notwendige Verteidigung) besteht, insbesondere in folgenden Fallgruppen:
1. Anspruch auf Pflichtverteidiger: Schwere des Vorwurfs
Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, z.B. Mord, Raub oder schwerer Diebstahl) vorgeworfen
2. Anspruch auf Pflichtverteidiger: Freiheitsentzug
Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft (in Köln meist in der JVA Ossendorf) oder in einer einstweiligen Unterbringung
3. Anspruch auf Pflichtverteidiger: Komplexität
die Sach- oder Rechtslage schwierig ist (z.B. umfangreiche Beweisaufnahme oder komplizierte Gutachten)
4. Anspruch auf Pflichtverteidiger: Schutzbedürftigkeit
Der Beschuldigte ist offensichtlich nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen (z.B. eingeschränkte Sprachkenntnisse, auf Antrag bei seh-, hör- oder sprachbehindertem Beschuldigten)
5. Anspruch auf Pflichtverteidiger: Bewährungswiderruf
Eine Freiheitsstrafe droht, die eine bestehende Bewährung gefährdet.
Auf eine Mittellosigkeit des Beschuldigten kommt es hingegen nicht an.

Pflichtverteidigung Köln: Besonderheiten Jugendstrafrecht
Auch im Jugendstrafrecht richtet sich die Bestellung nach § 140 StPO. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Fallgruppen, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt wird:
- Bei einer Tatbeteiligung eines Erziehungsberechtigten: wenn der Beschuldigte die Straftat mit den Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) begangen hat
- Jugendlichem droht eine Jugendstrafe
- Der Jugendliche wird in einem Heim oder in einer geschlossenen Anstalt untergebracht
Wichtig: Die Bestellung des Pflichtverteidigers erfolgt unmittelbar durch das Amtsgericht „von Amts wegen“. Das heißt ein Antrag seitens des Beschuldigten ist nicht erforderlich. Allerdings kann der Beschuldigte unter Umständen einen von ihm ausgewählten Verteidiger vorschlagen (sog. Wahlpflichtverteidiger)
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger: Wo liegen die entscheidenden Unterschiede?
Weit verbreitet ist die Fehlannahme, dass ein Pflichtverteidiger „schlechter“ sei als ein „normaler“ Anwalt. Diese Sorge ist unbegründet, denn der Unterschied liegt lediglich in der Mandatierung und Abrechnung:
Wahlverteidiger
- Freie Auswahl durch den Mandanten
- Individuelle Honorarvereinbarungen möglich
- Flexible strategische Gestaltung und Auflösung des Mandats vor Verfahrensende möglich
Pflichtverteidiger
- Bestellung durch das Gericht (ggf. auf Vorschlag des Beschuldigten)
- Gesetzlich geregelte Vergütung nach RVG
- Verteidigungspflicht für den Pflichtverteidiger bis zum Ende des Verfahrens
Wichtig: Wir vertreten Sie als erfahrene Strafverteidiger in Köln und Umgebung mit derselben fachlichen Kompetenz und Engagement wie ein Wahlmandat.
Pflichtverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren – ist das möglich?
Ja. Eine Bestellung eines Pflichtverteidigers ist seit 2019 bereits im Ermittlungsverfahren möglich und oft sinnvoll. Gerade zu Beginn eines Strafverfahrens werden Weichen gestellt, die für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein können. Durch eine frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts können unbedachte Aussagen bei polizeilichen Vernehmungen vermieden werden. Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt bei einer frühzeitigen Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um bereits vor einer möglichen Hauptverhandlung vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Wer sich führzeitig verteidigen lässt, nimmt aktiv Einfluss auf den späteren Ausgang des Verfahrens ein!
Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Allgemein gilt: Ja, wenn man schnell handelt.
Viele Beschuldigte wissen nicht, dass sie bei einer Pflichtverteidigung ein Mitspracherecht haben. Jedoch räumt § 142 Abs. 5 StPO einem Beschuldigten das Vorrangrecht bei der Auswahl seines Pflichtverteidigers ein. Dieses Vorschlagsrecht wird jedoch in der Regel mit einer Frist (i.d.R. ein bis zwei Wochen) verbunden. Sofern der Vorschlag fristgerecht eingereicht wird und keine wichtigen Gründe gegen die Beiordnung des vorgeschlagenen Rechtsanwalts sprechen, wird der gewünschte Anwalt beigeordnet.
Übt der Beschuldigte dieses Benennungsrecht nicht fristgerecht aus, so geht die Auswahlbefugnis auf das Gericht über. Das Gericht bestellt dann eigenständig einen Verteidiger.
Eine proaktive Entscheidung für einen spezialisierten Anwalt ist daher der erste wichtige Schritt für Ihre gute Verteidigung.
Oftmals erhalten Beschuldigte vor der Beiordnung eines Pflichtverteidigers ein dem folgenden Schriftsatz ähnliches Schreiben:

Pflichtverteidigung: Warum sollte ich den Anwalt selbst benennen?
Machen Beschuldigte nicht von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch, wählt das Gericht eigenständig einen Verteidiger aus.
Das Problem dabei: Das Gericht entscheidet nach rein organisatorischen Gesichtspunkten. Der Beschuldigte riskiert, dass ein Anwalt zugewiesen wird, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht oder der nicht auf ihr spezifisches Problem spezialisiert ist.
Die Vorteile einer gezielten Benennung bei der Pflichtverteidigung:
Vorteil 1 Benennung bei Pflichtverteidigung: Spezialisierung
Sie können sicherstellen, dass ein Experte für Strafrecht Ihre Akte übernimmt.
Vorteil 2 Benennung bei Pflichtverteidigung: Lokale Expertise
Ein Verteidiger, der die Abläufe, Richter und Besonderheiten des jeweiligen Amts- bzw. Landgerichts kennt, kann oft taktisch klüger agieren.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Erven mit seinem Team als Fachanwalt und Experte im Strafrecht in Fällen der Pflichtverteidigung als engagierter und kompetenter Strafverteidiger zur Verfügung.

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Sofern Sie einen Rechtsanwalt (uns) benennen, kommt es zu folgendem Beschluss:

Was kostet eine Pflichtverteidigung wirklich – und wer trägt die Kosten?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass eine Pflichtverteidigung automatisch „kostenlos“ sei. Tatsächlich handelt es sich nicht um Prozesskostenhilfe, sondern um ein besonderes Vergütungsmodell im Strafverfahren.
Dabei sind drei Dinge zu beachten:
1. Vergütungsmodell Pflichtverteidigung: Kein Vorschuss erforderlich
Wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet, übernimmt zunächst die Staatskasse die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren vollständig. Sie müssen also keinen Vorschuss leisten und keine Zahlungen erbringen. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie unabhängig von Ihrer aktuellen finanziellen Situation sofort professionell verteidigt werden.
2. Vergütungsmodell Pflichtverteidigung: Bei Freispruch oder Einstellung
Kommt es zu einem Freispruch oder wird das Verfahren eingestellt, verbleiben die Kosten in der Regel endgültig bei der Staatskasse. Für Sie entstehen dann regelmäßig keine Verteidigungskosten.
3. Vergütungsmodell Pflichtverteidigung: Bei Verurteilung
Im Falle einer Verurteilung werden die von der Staatskasse geleisteten Pflichtverteidigergebühren als Teil der Gerichtskosten grundsätzlich von Ihnen zurückgefordert. Die Zahlung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens. Hierbei spielen jedoch auch ihre finanziellen Verhältnisse eine Rolle.
Der entscheidende Vorteil bleibt: Ihre Verteidigung ist von Anfang an gesichert – ohne dass Sie erst eigene Mittel einsetzen müssen.
Pflichtverteidigung bei Untersuchungshaft oder drohender Freiheitsstrafe
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft (U-Haft) oder droht Ihnen eine Freiheitsstrafe, ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Strafverfahren gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Gerade bei Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde oder dem Vorwurf einer schweren Straftat ist eine sofortige anwaltliche Vertretung entscheidend. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die persönliche Freiheit ein so hohes Gut ist, dass ohne professionelle Strafverteidigung kein faires Verfahren gewährleistet werden kann.
Pflichtverteidigung bei Untersuchungshaft in Köln – JVA Ossendorf
Wenn Sie sich in Köln in der JVA Ossendorf in Untersuchungshaft befinden, muss Ihnen unverzüglich ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. In dieser Situation zählt jede Stunde. Ein erfahrener Strafverteidiger in Kölnwird umgehend prüfen:
- Ist der Haftbefehl rechtmäßig?
- Liegt tatsächlich ein dringender Tatverdacht vor?
- Besteht ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr?
- Gibt es mildere Maßnahmen wie Kaution, Meldeauflagen oder eine Haftverschonung?
Ziel ist es, schnellstmöglich eine Haftprüfung (§ 117 StPO) oder eine Haftbeschwerde (§ 304 StPO) einzulegen, um Ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen oder zumindest die Haftdauer zu verkürzen.
Drohende Freiheitsstrafe – Pflichtverteidiger bei schwerem Tatvorwurf
Ein Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht auch dann, wenn eine erhebliche Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht – etwa bei Vorwürfen wie:
- Raub, Körperverletzung, Betäubungsmitteldelikte
- Sexualstraftaten
- Wirtschaftsstrafrecht
- Schwere Verkehrsstraftaten
- oder wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet
In solchen Fällen ist eine frühzeitige Strafverteidigung besonders wichtig. Schon im Ermittlungsverfahren können strategische Entscheidungen – etwa zur Aussageverweigerung, Akteneinsicht oder Beweisanträgen – den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Schnelle Hilfe bei U-Haft und Strafverfahren in Köln
Wenn Sie oder ein Angehöriger sich in Untersuchungshaft in Köln befinden oder eine Freiheitsstrafe droht, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufnehmen. Eine sofortige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren, Ihre Freiheit zu sichern und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Gerade in Haftsachen gilt: Keine Aussage ohne Anwalt – keine Zeit verlieren.
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Wechsel des Pflichtverteidigers: Wann ist ein Austausch zulässig?
Viele Beschuldigte fragen sich: Kann ich meinen Pflichtverteidiger einfach wechseln? Gerade im laufenden Strafverfahren, nach Anklageerhebung oder vor der Hauptverhandlung entsteht häufig der Wunsch, den beigeordneten Pflichtverteidiger auszutauschen. Ein solcher Wechsel ist schwierig, aber nicht unmöglich – jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Ein Wechsel des Pflichtverteidigers kommt nur in Betracht, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.
Typische Konstellationen sind:
- nachhaltiger Vertrauensverlust zwischen Mandant und Verteidiger
- fehlende oder stark eingeschränkte Erreichbarkeit des Anwalts
- grobe Pflichtverletzungen oder fehlende Verteidigungsaktivität
- schwerwiegende Interessenkonflikte
- nachhaltige Störung der Zusammenarbeit
Reine Unzufriedenheit, unterschiedliche Verteidigungsstrategien oder persönliche Antipathie reichen in der Regel nicht aus. Auch der bloße Wunsch nach einem „bekannteren Strafverteidiger“ genügt nicht.
Der Antrag auf Wechsel des Pflichtverteidigers muss beim zuständigen Gericht gestellt und substantiiert begründet werden. In der Praxis gelingt ein reibungsloser Austausch häufig dann, wenn:
- ein neuer Strafverteidiger in Köln bereit ist, das Mandat zu übernehmen,
- der bisherige Verteidiger zustimmt oder
- das Gericht einen wichtigen Grund anerkennt.
Gerade bei Haftsachen, komplexen Wirtschaftsstrafverfahren oder schweren Tatvorwürfen sollte ein Wechsel sorgfältig geprüft werden. Ein gut begründeter Antrag kann erfolgreich sein. Ein unbegründeter Wechselwunsch hingegen verzögert das Verfahren und verschlechtert unter Umständen die eigene Position, wenn der Wechsel des Pflichtverteidigers abgelehnt wird.
Häufige Irrtümer rund um die Pflichtverteidigung
Rund um die Pflichtverteidigung im Strafrecht kursieren zahlreiche Mythen, die Betroffene verunsichern.
Hier die wichtigsten Klarstellungen:
Irrtum 1: „Ein Pflichtverteidiger ist schlechter als ein Wahlverteidiger.“
Falsch.
Ein Pflichtverteidiger ist ein voll ausgebildeter und zugelassener Strafverteidiger, der ausschließlich die Interessen seines Mandanten vertritt. Qualität und Engagement hängen vom Anwalt ab – nicht von der Art der Beiordnung.
Irrtum 2: „Ein Pflichtverteidiger arbeitet weniger engagiert.“
Ebenfalls falsch.
Ein seriöser Rechtsanwalt ist berufsrechtlich verpflichtet, jedes Mandat mit der gleichen Sorgfalt und Intensität zu führen – unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtverteidigung oder eine Wahlverteidigung handelt.
Irrtum 3: „Ein Pflichtverteidiger ist immer kostenlos.“
Nicht korrekt.
Zwar übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten. Bei einer Verurteilung im Strafverfahren können die Gebühren jedoch später als Teil der Gerichtskosten zurückgefordert werden. Ein Ratenzahlungsantrag kann aber bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen gestellt werden.
Irrtum 4: „Man bekommt einen Pflichtverteidiger nur, wenn man kein Geld hat.“
Falsch.
Die Pflichtverteidigung hat nichts mit Bedürftigkeit zu tun – anders als die Prozesskostenhilfe im Zivilrecht. Maßgeblich sind die Schwere des Tatvorwurfs, die Komplexität des Verfahrens oder etwa eine Untersuchungshaft.
Irrtum 5: „Ich kann mir meinen Pflichtverteidiger nicht aussuchen. Das macht das Gericht.“
Doch.
In vielen Fällen können Beschuldigte dem Gericht einen bestimmten Strafverteidiger ihres Vertrauens benennen, der dann beigeordnet wird – sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Gerade im Strafrecht führen Missverständnisse häufig dazu, dass Betroffene ihre Rechte nicht vollständig ausschöpfen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die richtige Strategie zu entwickeln.
Warum lokale Erfahrung eines Strafverteidigers entscheidend ist
Wer mit einem Strafverfahren konfrontiert ist sollte auf einen erfahrenen Strafverteidiger aus der Umgebung setzen. Denn neben den rein fachlichen Kenntnissen spielt die lokale Erfahrung bei der Verteidigung oft eine entscheidende Rolle.
Denn jede örtliche Justiz hat eigene Abläufe, Schwerpunkte und praktische Besonderheiten. Ein Strafverteidiger aus Köln kennt nicht nur die formalen Verfahrensschritte, sondern auch die tatsächliche Entscheidungspraxis der Kölner Staatsanwaltschaft, des Amts- und Landgerichts. So kann er Ihnen eine fundierte Einschätzung geben, wie ein bestimmtes Gericht typischerweise mit bestimmten Tatvorwürfen umgeht, ermöglicht eine realistische Verteidigungsstrategie.
Diese regionalen Erfahrungen bringen folgende Vorteile mit:
- Kenntnis der Ermittlungspraxis der Polizei Köln
- Erfahrung mit bestimmten Strafkammern und Richtern
- realistische Einschätzung von Strafmaß, Bewährung oder Verfahrenseinstellung
- effektive Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft Köln
- schnelle Terminabstimmungen durch kurze Wege
- persönliche Kontakte statt anonymer Distanz
Eine fundierte Einschätzung, wie ein bestimmtes Gericht typischerweise mit bestimmten Tatvorwürfen umgeht, ermöglicht eine realistische Verteidigungsstrategie.
Pflichtverteidigung in Köln und Umgebung – kompetent vertreten von Kanzlei Erven
Rechtsanwalt Erven steht Ihnen als Pflichtverteidiger mit langjähriger Erfahrung und Fachkenntnis im Verkehrs- und Strafrecht zur Seite. Wir übernehmen Pflichtverteidigungen aus allen strafrechtlichen Bereichen in Köln und der gesamten Region mit dem Anspruch, Ihre Rechte durchzusetzen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll oder Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen möchten, können Sie jederzeit unkompliziert einen kostenlosen auch telefonisch möglichen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung kann entscheidend für den weiteren Verlauf Ihres Verfahrens sein.
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Fazit Pflichtverteidigung Köln
Die Pflichtverteidigung stellt sicher, dass Sie in einem Strafverfahren nicht ohne anwaltliche Unterstützung bleiben – insbesondere bei schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder drohender Freiheitsstrafe. Entscheidend ist dabei nicht Ihre finanzielle Situation, sondern die gesetzliche Notwendigkeit einer Verteidigung.
Wichtig für Sie: Auch bei einer Pflichtverteidigung können Sie in der Regel selbst einen Anwalt vorschlagen. Nutzen Sie dieses Recht, um frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger Ihres Vertrauens einzubinden – denn bereits im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt.
Eine strategisch durchdachte Verteidigung von Beginn an durch einen lokalen Anwalt kann maßgeblich Einfluss auf den Ausgang Ihres Verfahrens nehmen.
FAQ – Häufige Fragen zur Pflichtverteidigung
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht nach § 140 StPO, wenn Sie sich selbst nicht angemessen verteidigen können. Typische Fälle:
- Schwere Straftaten (Verbrechen mit Mindeststrafe ≥ 1 Jahr, z. B. Mord, Raub)
- Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung#
- Komplexe Sach- oder Rechtslage
- Schutzbedürftigkeit (z. B. sprachliche Barrieren oder Behinderungen)
- Drohende Freiheitsstrafen, die eine Bewährung gefährden
Auch im Jugendstrafrecht gibt es spezielle Voraussetzungen, z. B. drohende Jugendstrafe oder Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.
Wahlverteidiger: Sie wählen selbst Ihren Anwalt, Honorarvereinbarungen sind individuell, Mandat kann flexibel beendet werden.
Pflichtverteidiger: Wird durch das Gericht bestellt (auf Wunsch auch Vorschlag des Beschuldigten), gesetzlich geregelte Vergütung nach RVG, welche (zunächst) vom Staat gezahlt wird, Pflicht bis zum Verfahrensende.
Qualität und Engagement unterscheiden sich nicht – ein Pflichtverteidiger arbeitet genauso professionell wie ein Wahlverteidiger.
Ja. Seit 2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch im Ermittlungsverfahren möglich und oft sinnvoll. Ein früher Anwaltseinbezug schützt vor unbedachten Aussagen.
Ja, § 142 Abs. 5 StPO gibt Ihnen ein Vorschlagsrecht. Auf dieses Recht weist Sie das Gericht regelmäßig vor Eröffnung des Hauptverfahrens hin. Sie müssen den gewünschten Anwalt innerhalb einer Frist (meist 1–2 Wochen) benennen. Versäumen Sie die Frist, wählt das Gericht den Verteidiger.
Ein selbst gewählter Anwalt bietet:
- Spezialisierung auf Ihr konkretes Problem
- Lokale Erfahrung mit den Abläufen der Kölner Gerichte
- Höhere Wahrscheinlichkeit einer strategisch klugen Verteidigung
- Zunächst kostenlos: Die Staatskasse übernimmt die Gebühren, kein Vorschuss nötig.
- Bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung: Die Kosten bleiben bei der Staatskasse.
- Bei Verurteilung: Die Gebühren können als Teil der Gerichtskosten nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden.
- Bei Untersuchungshaft (z. B. JVA Ossendorf Köln) oder Haftbefehl ist ein Pflichtverteidiger gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei drohender Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Raub, Körperverletzung, Sexualstraftaten, schwere Verkehrsstraftaten, Wirtschaftsstraftaten) sollte sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.
Ein Wechsel ist nur bei einem „wichtigen Grund“ möglich, z. B.:
- Vertrauensverlust zwischen Mandant und Anwalt
- Fehlende Erreichbarkeit oder grobe Pflichtverletzungen
- Interessenkonflikte
Reine Unzufriedenheit oder persönliche Präferenzen reichen nicht. Ein Wechsel muss beim Gericht beantragt und begründet werde
- Pflichtverteidiger sind nicht schlechter als Wahlverteidiger.
- Pflichtverteidiger arbeiten genauso engagiert wie Wahlverteidiger.
- Pflichtverteidigung ist nicht automatisch „kostenlos“ – bei Verurteilung können Kosten zurückgefordert werden.
- Pflichtverteidiger stehen nicht nur Personen zu, die keinen Anwalt zahlen können.
- Sie können in vielen Fällen selbst den gewünschten Pflichtverteidiger vorschlagen.
Lokale Erfahrung bedeutet:
- Kenntnis der Ermittlungspraktiken der Polizei Köln
- Erfahrung mit örtlichen Strafkammern und Richtern
- Realistische Einschätzung von Strafmaß, Bewährung oder Verfahrenseinstellung
- Effektive Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft Köln
- Schnelle Terminabstimmungen und persönliche Kontakte
Philipp Steinhorst, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
Bildquellennachweise:
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