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Fahrlässige Körperverletzung

Kanzlei Erven - Ihr Anwalt in Köln und bundesweit

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr kann schneller entstehen, als viele Betroffene erwarten. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Abstandsverstoß oder ein Vorfahrtsfehler kann nach einem Unfall strafrechtliche Folgen haben, wenn eine andere Person verletzt wurde. 

Die Kanzlei Erven verteidigt Beschuldigte in Köln und bundesweit frühzeitig, konsequent und mit klarem Blick für die verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Besonderheiten im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung.

Vorwurf nach Verkehrsunfall? Kanzlei Erven verteidigt Sie effektiv, schnell und transparent.

Sie waren an einen Verkehrsunfall beteiligt und jemand wurde verletzt? Häufig kommt wenige Wochen später Post von der Polizei: „Äußerungsbogen Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung“.

Viele Betroffene sind überrascht, weil sie doch niemanden absichtlich verletzt haben oder weil der Unfallgegner am Unfallort sogar äußerte, es sei „alles in Ordnung“ und nun angeblich verletzt sei. Außerdem habe dieser schließlich den Unfall mitverursacht!?

Fest steht: Trotzdem kann durch die Ermittlungsbehörde nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB gegen den Betroffenen eingeleitet werden. 

Wichtig ist, dass Sie sich jetzt richtig verhalten: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Gerade am Anfang des Verfahrens entscheidet sich oft, ob eine Einstellung möglich ist oder ob sich der Vorwurf erhärtet. 

Deshalb: Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang, bevor ein Anwalt die Ermittlungsakte geprüft hat!

Die Kanzlei Erven verteidigt Sie bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung mit langjähriger Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln und bundesweit.
Vereinbaren Sie per Mail unter erven@kanzlei-erven.de oder per Telefon unter 0221 301 403 44 eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

So gehen wir konkret für Sie vor

Bei einem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Wir prüfen schnell und genau, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen und wie sich das Verfahren möglichst effektiv für Sie beeinflussen lässt. Dabei behalten wir nicht nur das Strafverfahren, sondern auch mögliche Folgen für Führerschein, Versicherung und Fahrerlaubnis im Blick.

In der Regel kommt es zu folgender Vorgehensweise:

1

Kostenlose Ersteinschätzung

→ Sie schildern uns, was passiert ist und senden uns Ihre von der Ermittlungsbehörde erhaltene Post per E-Mail zu. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und ob sofortiger Handlungsbedarf besteht.
2

Verteidigungsanzeige

→ Wir melden uns bei Polizei oder Staatsanwaltschaft und zeigen an, dass wir Sie verteidigen. Dadurch läuft die Kommunikation über uns. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen alles weitere für Sie!
3

Akteneinsicht

→ Wir beantragen im Bestellungsschriftsatz Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst danach lässt sich seriös die Beweislage beurteilen und klären, wo die Verteidigungschancen bestehen.
4

Auswertung der Beweislage und Verteidigungsstrategie

→ Wir fertigen nach Analyse der Beweislage eine schriftliche Stellungnahme und wirken auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin (ggf. gegen Geldauflage).
5

Verteidigungsstrategie

→ Anschließend erhalten Sie von uns die schriftliche Stellungnahme mit der Bitte um Freigabe. Wir besprechen mit Ihnen diese Stellungnahme, was in der Akte steht, welche Risiken bestehen und welche Verteidigungsmöglichkeiten realistisch sind. Wir entscheiden gemeinsam, über die Abgabe der Stellungnahme, ob eine Einstellung beantragt wird oder ob zunächst geschwiegen werden sollte.
6

Zielgerichtete Verteidigung

→ Wir setzen uns tatkräftig gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht für das bestmögliche Ergebnis ein: Einstellung, Vermeidung von Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot und Punkten, milde Sanktion oder Freispruch.

Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall – was bedeutet der Vorwurf?

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand durch eine Sorgfaltspflichtverletzung die Verletzung einer anderen Person verursacht. Im Straßenverkehr bedeutet das: Es wird Ihnen vorgeworfen, durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers einen Unfall verursacht zu haben, bei dem eine andere Person verletzt wurde.

Dabei muss Ihnen kein Vorsatz oder gar Absicht vorgeworfen werden. Gerade darin liegt der Unterschied zur vorsätzlichen Körperverletzung. Bei der fahrlässigen Körperverletzung lautet der Vorwurf nicht: „Sie wollten jemanden verletzen“, sondern: „Sie verletzten jemanden unabsichtlich, weil Sie nicht sorgfältig genug fuhren.“

Typische Vorwürfe nach einem Unfall:

  • zu geringer Abstand 
  • Vorfahrtsverstoß
  • Fehler beim Abbiegen
  • Rotlichtverstoß
  • überhöhte Geschwindigkeit
  • unachtsamer Spurwechsel
  • Übersehen eines Fahrradfahrers oder Fußgängers
  • Ablenkung, etwa durch Handy am Steuer

Entscheidend ist aber: Nicht jeder Unfall mit Verletzten ist automatisch eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen nachweisen, dass Sie eine konkrete Pflicht im Straßenverkehr verletzt haben und dass gerade diese Pflichtverletzung zu der Verletzung des Tatopfers geführt hat.

Genau hier setzt die Verteidigung an.

Unsere Leistungen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr prüfen wir den gesamten Tatvorwurf: Unfallhergang, Verletzungsfolgen, Beweislage und mögliche Konsequenzen für Führerschein, Punkte und Beruf. Unser Ziel ist eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens – oder, falls nötig, eine effektive Verteidigung vor Gericht. Dazu gehen wir wie folgt für Sie vor bei einer fahrlässigen Kopfverletzung im Straßenverkehr:

Verteidigung im Ermittlungsverfahren bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Wenn Sie einen Äußerungsbogen oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, schreiten wir sofort ein und übernehmen für Sie sofort jede Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und verhindern eine Selbstbelastung durch unbedachte Äußerungen.

Ziel: Frühzeitige Einstellung des Verfahrens, bevor es zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.

Was müssen Sie tun? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen telefonischen Besprechungstermin. Wir besprechen das weitere Vorgehen und Übernehmen anschließend alles weitere für Sie! Sie müssen dann selbst nichts mehr veranlassen.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was tun wir beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Prüfung des Unfallhergangs

Nach Akteneinsicht prüfen wir anhand der Ermittlungsakte, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung, die Polizei oder Unfallgegner Ihnen vorwerfen, tatsächlich überhaupt nachweisbar ist.

Dazu untersuchen wir insbesondere: 

  • Unfallskizzen
  • Lichtbilder vom Unfallort
  • Zeugenaussagen
  • Angaben der Beteiligten
  • polizeiliche Unfallaufnahme
  • ggf. vorhandene Sachverständigengutachten
  • mögliche Verkehrsverstöße anderer Beteiligter
  • Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit und Reaktionsmöglichkeiten

Ziel: Schwächen im Tatvorwurf aufdecken und entlastende Umstände herausarbeiten.

Prüfung der Verletzungsfolgen

Nicht jede behauptete Verletzung reicht für eine strafrechtliche Verurteilung. Gerade bei Auffahrunfällen geben Unfallopfer häufig Nackenbeschwerden oder ein Schleudertraumata (HWS) als Unfallfolge an. Entscheidend ist, ob die Verletzung medizinisch nachvollziehbar und dem Unfall sicher zuzuordnen ist.

Wir prüfen deshalb:

  • Welche Verletzung wird konkret behauptet?
  • Gibt es ärztliche Unterlagen z.B. einen Arztbericht? 
  • Wann wurden Beschwerden erstmals angegeben?
  • Passt die Verletzung zum Unfallhergang?
  • Gab es Vorerkrankungen oder andere Ursachen?
  • Ist die Kausalität zwischen Unfall und Verletzung beweisbar?

Ziel: Zweifel an der Verletzung oder deren Unfallursächlichkeit zugunsten des Beschuldigten aufdecken und für die Verteidigung einbringen, um eine Einstellung zu erreichen.

Vermeidung von Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung kann zusätzlich zu einer Geldstrafe ein temporäres Fahrverbot drohen. In schweren Fällen (selten) kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis relevant werden. Im letzteren Fall müsste dann nach Ablauf der Sperre der Fahrerlaubnis diese neu beantragt werden. Außerdem können Punkte in Flensburg eingetragen werden, insbesondere wenn ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird.

Gerade für Berufskraftfahrer, Selbstständige, Pendler oder Personen, die auf den Führerschein angewiesen sind, kann das erhebliche und manchmal sogar existenzbedrohende Folgen haben.

Wir prüfen daher frühzeitig:

  • Droht ein Fahrverbot?
  • Kann ein Fahrverbot durch Verteidigungsmaßnahmen vermieden werden?
  • Drohen Punkte in Flensburg und was ist dagegen zu tun?
  • Besteht ein Risiko für die Fahrerlaubnis durch Entzug?
  • Welche beruflichen oder persönlichen Härten können vorgetragen werden?

Ziel: Führerschein und Mobilität so weit wie möglich effektiv schützen.

Ziel: Einstellung des Verfahrens erreichen 

Viele Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr können durch unser Einschreiten eingestellt werden. Dies ist oft das wichtigste Verteidigungsziel, weil dadurch eine öffentliche Hauptverhandlung, eine Verurteilung und weitere Folgen (Schuldspruch, Punkte, Fahrverbot) vermieden werden können.

In Betracht kommt:

  • Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO
  • Einstellung wegen geringer Schuld § 153 Abs. 1 StPO
  • Einstellung gegen Geldauflage § 153 a Abs. 1 StPO 

Ob eine Einstellung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab. Besonders wichtig sind 

  • die Schwere des Verkehrsverstoßes
  • die Verletzungsfolgen
  • die Beweislage
  • mögliche Vorbelastungen 
  • das Verhalten nach dem Unfall

Vertretung vor Gericht beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr 

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, vertreten wir Sie tatkräftig und effektiv vor Gericht. Wir bereiten Sie auf den Termin vor, prüfen die Beweismittel und greifen Widersprüche in der Akte oder in Zeugenaussagen auf und bringen diese in der Verhandlung vor Gericht vor.

Je nach Fall und vorheriger Absprache mit Ihnen kann das Ziel sein:

  • Freispruch gem. § 170 Abs. 2 StPO
  • Einstellung in der Hauptverhandlung (gegen Geldauflage) gem. § 153 Abs. 2, 1 StPO (§ 153 a Abs. 2 StPO)
  • milde Geldstrafe
  • Vermeidung der Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
  • Vermeidung von Eintragungen im Bundeszentralregister
  • Vermeidung nachteiliger Eintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Begrenzung beruflicher und persönlicher Folgen

Warum Kanzlei Erven beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr geht es nicht immer nur um eine Geldstrafe. Es geht auch um führerscheinrechtliche Konsequenzen.

Ihre Vorteile mit Kanzlei Erven

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger
    Wir sind speziell ausgebildet für die effektive Arbeit an der Schnittstelle zwischen Strafrecht, Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht.
  • Langjährige Erfahrung mit fahrlässigen Körperverletzungen
    Wir verteidigen Tag täglich Vorwürfe einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfällen und konnten bereits hunderte Verfahren erfolgreich einstellen. 
  • Schnelle Reaktion
    Gerade bei einem Äußerungsbogen oder einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht lange warten. Wir prüfen Ihren Fall besonders kurzfristig und erklären Ihnen sofort, wie Sie sich verhalten sollten und übernehmen bei Mandatierung alles Weitere für Sie. 
  • Persönliche Betreuung
    Ein speziell für Ihren Fall ausgebildeter Rechtsanwalt berät Sie und bespricht mit Ihnen alles Notwendige in telefonischer oder persönlicher Besprechung. 
  • Strategische Verteidigung
    Wir beraten Sie individuell und prüfen Unfallhergang, Beweise, Verletzungsfolgen, Mitverschulden, Führerscheinrisiken und Einstellungsmöglichkeiten konkret auf Ihren Fall bezogen.
  • Köln und bundesweit
    Wir sind für Sie in ganz Deutschland außergerichtlich oder auch vor Gericht tätig. Durch die digitale Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und Gericht kann in den meisten Fällen unter Einbringung unserer Erfahrung schon im Vorfeld eine Einstellung erreicht werden. 
  • Zufriedene Mandanten
    Die erfolgreiche Einstellung vieler Verfahren zeigt sich auch in unseren zahlreichen positiven Bewertungen auf Google.

Was droht bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?

Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In Verkehrsunfallsachen droht in der Praxis meistens die Geldstrafe. Häufig ist aber bei einer guten Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Die konkreten Folgen der Bestrafung hängen stark vom Einzelfall ab.

Mögliche Folgen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr im Überblick

FolgeVoraussetzungen Häufigkeit
Geldstrafebei Verurteilung durch das Gericht, wenn keine Einstellung erreicht wurde  → Höhe und Anzahl von Umständen des Einzelfalls und Einkommen des Beschuldigten abhängigselten
Freiheitsstrafe bis zu 3 JahreBei besonders schwerwiegenden Verstößen und bei einschlägigen Vorstrafen. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.  → Bewährung und Länge einzelfallabhängigSehr selten
Einstellung ohne Geldauflage §§ 153, 170 StPOOft, wenn kein hinreichender Tatverdacht oder nur geringe Schuld vorliegt
→ Einzelfallabhängig
oft
Einstellung gegen Geldauflage § 153a StPOOft realistisches Ziel bei leichteren Sorgfaltspflichtverletzung  → Höhe der Geldauflage einzelfallabhängig, oft niedriger drei- oder vierstelliger Betragoft
Fahrverbot 1-6 Monate möglich, wenn der Verkehrsverstoß schwerer wiegt → in der Regel 1-2 Monate selten
Entziehung der Fahrerlaubnis6 Monate bis 5 Jahre nur bei schwerwiegenden Konstellationen; zumeist im Zusammenhang mit anderen Straftatenselten
Punkte in FlensburgIn der Regel nur bei Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis seltener
Eintrag ins Führungszeugnisbei einer Geldstrafe ab 91 Tagessätzen (selten) oder bestimmten Voreintragungenselten
Zivilrechtliche AnsprücheMöglich; Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche laufen meist über die Kfz-Haftpflichtversicherungregelmäßig

Wichtig: Strafverfahren und zivilrechtliche Schadensregulierung sind zu unterscheiden. Die Frage, ob die Versicherung Schmerzensgeld oder Sachschäden zahlt, ist nicht automatisch identisch mit der Frage, ob Sie strafrechtlich verurteilt werden.

Fahrverbot, Punkte und Führerschein beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr

Beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr geht es häufig nicht nur um eine Geldstrafe. Auch Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder in seltenen Fällen sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis können eine Rolle spielen. Deshalb prüfen wir frühzeitig, welche führerscheinrechtlichen Folgen tatsächlich drohen und wie sich diese möglichst vermeiden lassen.

Droht bei fahrlässiger Körperverletzung ein Fahrverbot?

Ja, ein Fahrverbot von 1- 6 Monaten kann nach § 44 StGB drohen. Dies ist aber nicht zwingend. Ob ein Fahrverbot angeordnet wird, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Schwere des Verkehrsverstoßes, den Verletzungsfolgen und der persönlichen Situation.

Für viele Mandanten ist das Fahrverbot die größte Sorge. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte frühzeitig anwaltlich vortragen lassen, welche konkreten Folgen ein Fahrverbot hätte.

Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis – was ist der Unterschied?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf erhalten Sie den Führerschein zurück.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Situation noch deutlich ernster. Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB kann 6 Monate bis 5 Jahre dauern. Die Fahrerlaubnis erlischt und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. In bestimmten Fällen kann außerdem eine MPU drohen. 

Der Entzug der Fahrerlaubnis droht bei massiven einschlägigen Vorbelastungen besonders schweren Verletzungsfolgen und Sorgfaltspflichtverletzungen.

Drohen Punkte in Flensburg?

Punkte drohen nicht automatisch bei jeder fahrlässigen Körperverletzung. Nach Anlage 13 FeV ist entscheidend, ob zusätzlich ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet wird.

Kurz gesagt:

  • ohne Fahrverbot oder Entziehung: regelmäßig keine Punkte allein wegen einer Bestrafung aus § 229 StGB
  • mit Fahrverbot: regelmäßig 2 Punkte
  • mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperre: regelmäßig 3 Punkte

Deshalb ist die Verteidigung gegen ein Fahrverbot oder eine andere Fahrerlaubnismaßnahme besonders wichtig.

Einstellung des Verfahrens: häufig wichtigstes Ziel

Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ist eine Einstellung im Ermittlungsverfahren oft das beste Ergebnis. Denn dann kommt es nicht zu einer Verurteilung, häufig nicht zu einer Hauptverhandlung und auch nicht zu weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Folgen.

Eine Einstellung kommt besonders in Betracht, wenn:

  • die Verletzungen eher gering sind
  • der Unfallhergang unklar ist
  • die Schuld gering erscheint
  • der Geschädigte mitschuldig war
  • der Beschuldigte nicht vorbelastet ist
  • kein schwerer Verkehrsverstoß vorliegt
  • eine Entschuldigung oder Schadenswiedergutmachung sinnvoll eingebracht werden kann

Ob und wie eine Einstellung erreicht werden kann, kann von uns nach Akteneinsicht entschieden werden. Eine vorschnelle Einlassung ohne Kenntnis der Akte kann die Chancen dagegen verschlechtern.

Wie läuft das Verfahren beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr ab?

Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr läuft meist in mehreren Schritten ab: von der Unfallaufnahme über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wichtig ist, frühzeitig keine unbedachten Angaben zu machen und den Vorwurf erst nach Akteneinsicht gezielt anwaltlich prüfen zu lassen. Den genauen Ablauf schildern wir Ihnen im folgenden:

Unfallaufnahme

Nach einem Verkehrsunfall nimmt die Polizei häufig Personalien, Fahrzeugdaten, Unfallspuren und erste Angaben der Beteiligten und Zeugen auf. Bereits hier ist wichtig: Sie müssen Aussagen zu Ihrer Person machen, aber keine Angaben zum Unfallhergang, durch die Sie sich selbst belasten könnten.

Ermittlungsverfahren

Wenn eine Person verletzt wurde, leitet die Polizei häufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Dies ist letztlich auch unabhängig von einem Strafantrag des vermeintlichen Tatopfers, denn § 229 StGB ist kein reines Antragsdelikt. Die Ermittlungsbehörde bejaht regelmäßig das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, weshalb der Antrag des Geschädigten nicht entscheidend ist. 

Sie erhalten dann im Nachhinein auf dem Schriftwege oft einen Äußerungsbogen als Beschuldigter oder eine Vorladung.

Kostenlose Erstberatung

Sobald Sie Unterlagen von der Ermittlungsbehörde erhalten haben, können Sie mit uns einen kostenlosen auch telefonisch möglichen Besprechungstermin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren. Sie schildern uns, was passiert ist und senden uns Ihre von der Ermittlungsbehörde erhaltene Post per E-Mail zu. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und ob sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Akteneinsicht durch den Anwalt

Ohne Akteneinsicht ist eine seriöse Einschätzung kaum möglich. Erst aus der Ermittlungsakte ergibt sich, welche Vorwürfe konkret erhoben werden, welche Verletzungen behauptet werden und welche Beweise für den Tatvorwurf vorliegen.

Verteidigung

Nach Akteneinsicht kann eine gezielte schriftliche Stellungnahme durch uns abgegeben werden. Darin können entlastende Umstände, Beweisprobleme, Mitverschulden des Geschädigten und Gründe für eine Einstellung herausgearbeitet werden.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. In vielen Fällen ist das Ziel, eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen.

Gerichtliches Verfahren

Kommt es zu einem Strafbefehl oder einer Hauptverhandlung, prüfen wir die Erfolgsaussichten weiterer Verteidigungsschritte. Auch im gerichtlichen Verfahren kann immer noch eine Einstellung erreicht werden.

Wie sollte ich mich verhalten beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Wichtig ist sich nicht durch das Verhalten des Tatopfers oder durch die Polizei vor Ort verunsichern zu lassen und zu unbedachten Äußerungen hinreißen zu lassen. Ist dies bereits geschehen, sollten jedenfalls im Nachhinein nicht noch weitere Erklärungen abgegeben werden.

Keine Angaben am Unfallort bei der Polizei machen

Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zum Unfallhergang. Auch scheinbar harmlose Formulierungen können später gegen Sie verwendet werden.

Sagen Sie nicht vorschnell:

  • „Ich habe ihn übersehen.“
  • „Ich war kurz abgelenkt.“
  • „Ich war wohl zu schnell.“
  • „Ich bin schuld.“
  • „Ich wollte nur schnell erklären, wie es war.“

Solche Sätze können den Fahrlässigkeitsvorwurf stützen.

Äußerungsbogen nicht allein ausfüllen

Ein schriftlicher Äußerungsbogen wirkt oft harmlos. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Gelegenheit zur Beschuldigtenvernehmung. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Ein Anwalt kann für Sie mitteilen, dass zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden. Dies ist immer ratsam! Sie sind nicht verpflichtet zu antworten, auch wenn dies Fristen auf dem Äußerungsbogen suggerieren. 

Vorladung der Polizei nicht ungeprüft wahrnehmen

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Auch hier ist vor unbedachten Äußerungen auf der Wache deutlich zu warnen. Vor jeglicher Aussage sollte immer erst Akteneinsicht durch einen Anwalt genommen werden.

Fristen ernst nehmen

Auch wenn Sie schweigen dürfen, sollten Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht grundsätzlich nicht ignorieren und einfach abwarten. Wenn Sie einen Äußerungsbogen erhalten haben, können Sie durch eine frühzeitige anwaltliche Vertretung oft eine Einstellung noch im Ermittlungsverfahren erreichen.  

Bei einem Strafbefehl ist die Einspruchsfrist unbedingt zu beachten! Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang (Einwurf in den Briefkasten) muss Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden, damit noch gegen den Strafbefehl vorgegangen werden kann. Werden Sie bereits anwaltlich vertreten, kümmert sich Ihr Rechtsanwalt darum. Melden Sie sich daher frühzeitig.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verteidigungsansätze bei fahrlässiger Körperverletzung

Für eine gute Verteidigung gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, um durch uns zu prüfen, ob der Tatnachweis des § 229 StGB erschüttert werden kann.

Kein nachweisbarer oder geringer Sorgfaltspflichtverstoß

Nicht jeder Unfall beruht auf einem vorwerfbaren Verkehrsverstoß. Manchmal war der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten nicht vermeidbar. Dann fehlt es an der Fahrlässigkeit. Aber auch bei einem geringen Sorgfaltspflichtverstoß kann Einiges zur Erreichung der Einstellung vorgebracht werden.
→ Wir werten die Beweislage anhand der Ermittlungsakte aus und prüfen, ob Ihnen überhaupt ein Sorgfaltspflichtverstoß nachgewiesen werden kann!

Unklarer Unfallhergang

Wenn Zeugenaussagen widersprüchlich sind oder Unfallspuren nicht eindeutig sind, kann der Tatnachweis für die Ermittlungsbehörde schwierig werden. Zweifel gehen im Strafverfahren zugunsten des Beschuldigten.
→ Wir werten die Zeugenaussagen aus und legen Widersprüche offen!

Verletzung nicht sicher nachweisbar oder nicht schwerwiegend

Eine bloße Behauptung von Schmerzen reicht nicht aus. Gerade bei leichten Verletzungen muss geprüft werden, ob die Beschwerden medizinisch dokumentiert und plausibel sind. Auch entstandene nicht gravierende Verletzungsfolgen können strafmildernd vorgebracht werden.
→ Wir prüfen, ob sich der Unfallgegner tatsächlich verletzt hat und wie schwerwiegend.

Keine sichere Kausalität

Selbst wenn eine Verletzung vorliegt, muss sie auf den Unfall zurückzuführen sein. Bestehen Zweifel, ob die Beschwerden durch den Unfall oder durch andere Ursachen entstanden sind, kann das entscheidend sein.

Mitverschulden des Geschädigten

Hat der Geschädigte selbst Verkehrsregeln verletzt, kann dies den Vorwurf abschwächen oder entfallen lassen. Das gilt etwa bei unachtsamem Verhalten von geschädigten Fußgängern, Radfahrern oder anderen Autofahrern.
→ Wir prüfen, ob der Unfallgegner sich (auch) pflichtwidrig verhalten hat und bringen ein etwaiges Mitverschulden in der schriftlichen Stellungnahme vor.

Geringe Schuld

Auch wenn ein Fahrlässigkeitsvorwurf durch die Ermittlungsbehörde tatsächlich nachgewiesen werden kann, kann das Verfahren bei geringer Schuld eingestellt werden. Das ist besonders relevant bei leichten Verletzungen, geringer Vorwerfbarkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes und fehlenden Vorstrafen.
→ Wir prüfen mildernde Umstände und bringen diese in die Stellungnahme mit dem Ziel der Einstellung ein. 

Positive persönliche Umstände

Für eine Einstellung oder milde Sanktion können auch Nachtatverhalten (Entschuldigung, Täter-Opferausgleich, Schmerzensgeldzahlung etc.), eigene Verletzungen, berufliche Situation, fehlende Vorstrafen und fehlende Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) eine Rolle spielen.
→ Auch dies prüfen wir eingehend und bringen dies in die Stellungnahme ein.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Ob Rechtsschutzversicherung oder Selbstzahlung: Wir klären die Kosten der Verteidigung von Anfang an transparent, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage, klären alles Weitere mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen direkt mit ihr ab. 

Selbstzahler

Ohne Rechtsschutzversicherung hängen die Kosten vom Umfang des Falls und Ablauf der anstehenden Verteidigung ab. Entscheidend ist insbesondere, ob das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden kann oder ob es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Darüber hinaus steigt der Arbeitsaufwand bei einer umfangreichen Akte und bei Hinzuziehung eines Sachverständigen. 

In der kostenlosen Ersteinschätzung erklären wir Ihnen transparent, welche Kosten entstehen können und welches Vorgehen sinnvoll ist. Für die erste unverbindliche Einschätzung der Sachlage fallen bei Ihnen also keinerlei Gebühren an.

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Ihnen wird eine fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen?

Dann handeln Sie frühzeitig. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Anwalt die Ermittlungsakte geprüft hat. Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail zu und vereinbaren Sie einen kostenlosen Besprechungstermin. Unter der Woche erhalten Sie in der Regel einen Termin innerhalb 24 Stunden!

Die Kanzlei Erven hilft Ihnen effektiv, schnell und transparent.

Ihre Vorteile:

  • kostenlose Ersteinschätzung
  • schnelle Rückmeldung
  • persönliche Beratung durch Spezialisten
  • Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Effektive Verteidigung in Köln und bundesweit
  • klare Einschätzung zu möglicher Einstellung, Rettung Führerschein, Vermeidung von Punkten und entstehenden Kosten

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E-Mail: erven@kanzlei-erven.de

FAQ

Was ist eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

Eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr liegt vor, wenn eine Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wird und dem Beschuldigten ein vorwerfbarer Sorgfaltspflichtverstoß im Straßenverkehr zur Last gelegt wird. Es geht nicht um eine absichtliche Verletzung, sondern um einen Unfall, der nach Ansicht der Ermittlungsbehörden durch Unachtsamkeit oder einen Fahrfehler verursacht wurde.

Ab wann ist ein Verkehrsunfall eine fahrlässige Körperverletzung?

Nicht jeder Unfall mit Verletzten ist automatisch eine fahrlässige Körperverletzung. Erforderlich sind eine Verletzung des Tatopfers, ein fahrlässiger Sorgfaltspflichtverstoß und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der Verletzung.

Fehlt einer dieser Punkte, kann eine Verurteilung nicht erfolgen.

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Im Straßenverkehr bedeutet das zum Beispiel: Wer zu dicht auffährt, beim Abbiegen nicht ausreichend schaut oder die Vorfahrt missachtet und dadurch einen Unfall mit Verletzten verursacht, kann fahrlässig handeln.

Entscheidend ist aber immer der konkrete Einzelfall. Ein Unfall allein beweist noch keine Fahrlässigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung?

Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung will der Täter die Verletzung, oder weiß, dass es bei seinem Verhalten zu einer Verletzung kommt oder nimmt sie zumindest billigend in Kauf. Bei fahrlässiger Körperverletzung will/weiß/billigt der Beschuldigte die Verletzung gerade nicht. Ihm wird lediglich vorgeworfen, durch Unachtsamkeit eine Verletzung verursacht zu haben, weil er nicht „aufgepasst“ hat.

Im Straßenverkehr geht es meistens um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In Verkehrsunfallsachen stehen in der Praxis häufig Geldstrafe, Einstellung gegen Geldauflage oder Einstellung ohne Auflage im Vordergrund.

Die konkrete Folge hängt von der Schwere des Verkehrsverstoßes, den Verletzungen, Vorbelastungen und der Verteidigung dagegen ab.

Muss ich ins Gefängnis beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Bei typischen Verkehrsunfällen ohne gravierende Vorbelastungen ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung fast ausgeschlossen. In den meisten Fällen geht es eher um Geldstrafe, Einstellung, Fahrverbot und Punkte.

Anders kann es bei schweren Verletzungen, grober Rücksichtslosigkeit, Alkohol, Drogen oder einschlägigen Vorstrafen aussehen. Dann stehen in der Regel aber auch andere schwerwiegende Straftaten im Vordergrund.

Wird das Verfahren nur verfolgt, wenn der Verletzte Strafantrag stellt?

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt. Häufig stellt der Verletzte einen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch ohne Strafantrag tätig werden, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.

Deshalb bedeutet ein fehlender Strafantrag nicht automatisch, dass das Verfahren beendet ist. Fast immer bejaht die Ermittlungsbehörde das öffentliche Interesse und auch ohne Strafantrag des Opfers läuft das Verfahren weiter.

Was ist ein Äußerungsbogen als Beschuldigter?

Ein Äußerungsbogen ist ein Schreiben der Polizei, mit dem Sie Gelegenheit bekommen, sich zum Vorwurf zu äußern. Als Beschuldigter müssen Sie aber keine Angaben zur Sache machen. Sie haben ein Schweigerecht. Die Polizei versucht so Informationen von Ihnen zum Unfallhergang zu ermitteln, sodass sich der Verdacht gegen Sie erhärtet. 

Daher sollten Sie den Äußerungsbogen keinesfalls ohne anwaltliche Beratung ausfüllen.

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich vorgeladen werde beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Anders sieht dies bei einer Vorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, was sich aus der schriftlichen Vorladung ergeben muss. Eine Aussage sollte erst nach Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung erfolgen.

Darf mein Schweigen negativ gewertet werden?

Nein. Obwohl Mandanten vor einer Beratung durch uns dies immer wieder annehmen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Das Schweigerecht ist ein zentrales Recht des Beschuldigten.

Sollte ich mich beim Unfallgegner entschuldigen?

Eine Entschuldigung kann menschlich sinnvoll sein, sollte aber juristisch vorsichtig formuliert werden. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse wie „Ich bin schuld“ oder „Ich habe nicht aufgepasst“. Solche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich hierzu vorab von uns beraten.

Kann das Verfahren eingestellt werden beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Ja. Gerade bei leichteren Verkehrsunfällen, geringer Verletzung, unklarer Beweislage oder geringer Schuld ist eine Einstellung häufig möglich.

Eine Einstellung kann ohne Auflage oder gegen Geldauflage erfolgen.

Was ist besser: Einstellung oder Strafbefehl?

Eine Einstellung ist meist günstiger, weil sie regelmäßig keine Verurteilung bedeutet. Ein Strafbefehl steht dagegen einer Verurteilung gleich, wenn er rechtskräftig wird. Deshalb sollte ein Strafbefehl immer anwaltlich geprüft werden.

Was ist, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Dann läuft eine kurze Frist von 14 Tagen ab Zugang bei Ihnen. Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Inhalt des Strafbefehls, der Geldstrafe, möglichen Nebenfolgen und der Beweislage ab.

Melden Sie sich in diesem Fall sofort.

Droht ein Fahrverbot beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Ja, ein Fahrverbot von 1-6 Monaten kann drohen; dies ist aber nicht zwingend. Ob es verhängt wird, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Eine frühe Verteidigung kann helfen, ein Fahrverbot zu vermeiden.

Drohen Punkte in Flensburg beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr?

Punkte drohen vor allem dann, wenn zusätzlich ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Ohne Fahrverbot oder Entziehung werden wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr regelmäßig keine Punkte eingetragen.

Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Bei einer einfachen fahrlässigen Körperverletzung ist die Entziehung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis 5 Jahren nicht der Regelfall. Sie kann aber bei schwereren Umständen relevant werden, etwa bei Alkohol, Drogen, besonders grobem Verkehrsverstoß oder erheblichen Verletzungen.

Wird die fahrlässige Körperverletzung ins Führungszeugnis eingetragen?

Das hängt von der Höhe der Strafe und möglichen Vorbelastungen ab. Nicht jede Geldstrafe erscheint im Führungszeugnis. Wenn ein sauberes Führungszeugnis beruflich wichtig ist, sollte die Verteidigung frühzeitig darauf ausgerichtet werden.

Was passiert mit Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Schmerzensgeld und Schadensersatz sind zivilrechtliche Fragen. Bei einem Verkehrsunfall werden solche Ansprüche in vielen Fällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Das Strafverfahren ist davon zu unterscheiden.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig die Kosten der Verteidigung. Wir prüfen gerne, ob Deckungsschutz besteht und übernehmen die Anfrage.

Was kostet ein Anwalt?

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In der kostenlosen Ersteinschätzung erklären wir Ihnen transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.

Wie kann ein Anwalt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr helfen?

Ein Anwalt schützt Sie vor unbedachten Angaben, beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist häufig die Einstellung des Verfahrens oder jedenfalls die Vermeidung unnötiger Folgen wie Fahrverbot, Punkte oder problematische Eintragungen.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten sofort, sobald Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser lassen sich Fehler vermeiden.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann melden Sie sich gern per Mail an erven@kanzlei-erven.de oder per Telefon unter 0221 301 403 44!

Thomas Erven, Rechtsanwalt
Philipp Steinhorst, Wissenschaftlicher Mitarbeiter