Der Vorwurf einer Verkehrsstraftat erfordert schnelles und überlegtes Handeln. Die Kanzlei Erven unterstützt Sie in Köln und bundesweit mit kompetenter, schneller und transparenter Strafverteidigung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht – Kanzlei Erven Köln
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kommt oft unerwartet – die Folgen können jedoch gravierend sein: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, existenzbedrohender Führerscheinentzug oder sogar die Einziehung des Fahrzeugs.
Die Kanzlei Erven ist seit über 20 Jahren auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und verteidigt Sie in Köln und bundesweit – kompetent, schnell und transparent.
Haben Sie einen Äußerungsbogen, eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Strafbefehl erhalten? Wurde ihr Führerschein sichergestellt?
Verlieren Sie keine Zeit und warten bis die Ermittlungsbehörde weiter über Ihren Kopf hinweg entscheidet. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin mit der Kanzlei Erven! Wir zeigen Ihnen Wege einer effektiven Verteidigung.
Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht
Wählen Sie Ihren Vorwurf aus – wir helfen Ihnen sofort:
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo bis Do: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12:30 Uhr
Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Diese Straftaten unterscheiden sich von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstößen.
Wird Ihnen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Dann finden Sie hier alle weiteren Informationen. LINK ERGÄNZEN, sobald Bußgeldverfahren online ist!!
So verteidigt Sie die Kanzlei Erven in Strafverfahren:
Im Verkehrsstrafrecht zählt vor allem eins: frühes, strategisches und effektives Handeln.
Unserer Verteidigung erfolgt strukturiert und zielgerichtet:
Sofortberatung & Verhaltensstrategie
Umgehende Bestellung und Akteneinsicht
Beweisanalyse
Individuelle Verteidigungsstrategie
Vertretung vor Gericht
In vielen Fällen erreichen wir:
✔ einen Freispruch
✔ eine Einstellung ohne Geldauflage, ohne weitere Folgen
✔ eine Einstellung gegen Geldauflage keine weiteren Folgen → mehr erfahren
✔ Verringerung der Geldstrafe oder einer Führerscheinsperre
✔ Verkürzung der Führerscheinsperre
In vielen Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Mitwirkung bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden. Lassen Sie sich daher jetzt von uns beraten!
Ihre Vorteile mit Kanzlei Erven im Verkehrsstrafrecht:
Warum Mandanten sich für uns entscheiden:
✔ Erfahrung: über 10 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht
✔ Spezialisierung: Wir vertreten nur Fälle im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
✔ Soforteinschätzung: Termin von Montag bis Freitag innerhalb von 24h!
✔ Persönliche Betreuung: Ihr Anwalt als direkter Ansprechpartner
✔ Kommunikation: realistische Einschätzung und klare Strategie
✔ Individuell: Verteidigung auf Ihren Fall zugeschnitten
✔ Bewertungen: Tausende zufriedene Mandanten
Wir wissen, worauf es ankommt und helfen Ihnen kompetent, schnell und transparent.
Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln
→ Lassen Sie Ihren Fall durch einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln prüfen!
✔ kostenlos & unverbindlich
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
FAQ zum Verkehrsstrafrecht:
Ein Ermittlungsverfahren im Straßenverkehr wirft oft viele Fragen auf – etwa zu Führerscheinentzug, Aussageverweigerungsrecht, Strafbefehl oder drohenden Strafen. Wichtig ist, frühzeitig richtig zu reagieren und keine vorschnellen Angaben zu machen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verkehrsstrafrecht – verständlich, praxisnah und auf den Punkt gebracht.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst strafbare Handlungen im Straßenverkehr, also schwerwiegende Verstöße, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Typische Verkehrsstraftaten sind:
- Alkohol oder Drogen am Steuer § 316 StGB
- Fahrerflucht § 142 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
- Illegale Autorennen § 315d StGB
- Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB oder Tötung § 222 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
- Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB
Details zu einzelnen Delikten finden Sie, wenn sie auf die Paragraphen klicken.
Ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht übernimmt insbesondere:
- Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- Vertretung vor Gericht
Ziel ist häufig: Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung
→ Mehr erfahren: § 153a StPO – Einstellung des Verfahrens
Ein Anwalt ist spätestens dann erforderlich, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten.
Besonders wichtig bei:
- Äußerungsbogen
- Strafbefehl
- drohendem Führerscheinentzug
→ Mehr erfahren: Blog Äußerung als Beschuldigter – Tipps vom Anwalt, Strafbefehl erhalten – was tun?
Der Äußerungsbogen ist oft der erste Schritt im Ermittlungsverfahren.
Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen!
→ Eine falsche oder vorschnelle Aussage kann später kaum korrigiert werden.
→ Mehr erfahren: Blog Äußerung als Beschuldigter – Tipps vom Anwalt, Fahrerermittlung – was tun?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung.
→ Wichtig: Sie haben nur 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen!
Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
→ Mehr erfahren: Blog Strafbefehl erhalten – Tipps vom Anwalt
Bereits ein einzelner Vorwurf kann weitreichende Folgen haben:
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) → Blog Entzug der Fahrerlaubnis: Alles zum Thema im Überblick / Entzug der Fahrerlaubnis: Die elf am meisten gestellten Fragen
- Vorläufiger Führerscheinentzug (§ 111a StPO) → Blog § 111a StPO
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung, MPU (Idiotentest) → Blog MPU / Idiotentest – Tipps vom Anwalt
- Fahrzeugeinziehung (§ 74 StGB)
- Berufliche Konsequenzen (z.B. für Berufskraftfahrer)
Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, da falsche Aussagen später kaum korrigiert werden können.
Die wichtigsten Vorschriften finden sich in:
- Strafgesetzbuch (StGB) → z. B. §§ 142, 315b, 315c, 316
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Strafprozessordnung (StPO) (z. B. vorläufiger Führerscheinentzug)
Das Verkehrsrecht ist der Oberbegriff und umfasst:
- Verkehrszivilrecht (z. B. Schadensersatz nach Unfall)
- Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Führerscheinmaßnahmen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren)
- Verkehrsstrafrecht (Straftaten im Straßenverkehr)
Kurz gesagt:
Verkehrsstrafrecht = strafrechtlicher Teil des Verkehrsrechts
Der zentrale Unterschied liegt in der Schwere des Verstoßes:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer
- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot
- Verkehrsstraftaten
- z. B. Alkohol am Steuer, Fahrerflucht
- Geld- oder Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug
Nein. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht – nutzen Sie es.
Bei schweren Delikten wie Alkohol-/Drogenfahrten, Fahrerflucht oder Gefährdung.
Siehe unseren Artikel § 111a StPO
Ja, insbesondere bei illegalen Autorrennen
→ siehe unser Artikel Straßenrennen gegen sich selbst: Alle Fakten in der Übersicht / 315d StGB: Was tun, wenn Ihnen ein Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen wird?
Ja! Auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer können sich strafbar machen und ein Fahrerlaubnisentzug droht.
→ Besonders relevant bei:
- Alkohol
- Fahrerflucht
→ Mehr erfahren: Blog Promillegrenze Fahrrad / Blog E-Scooter Alkohol Vorschriften
Noch Fragen? Jetzt klären lassen
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schreiben Sie uns eine Mail an erven@kanzlei-erven.de schnell, unverbindlich, diskret!
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Mo bis Do: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12:30 Uhr
Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
