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Von Thomas Erven

Der Autokaufvertrag - Worauf sollten Käufer achten?

Sie wollen sich ein neues Auto kaufen oder haben dies bereits getan? Sie sind unsicher worauf hier zu achten ist? Welche Rechte und Pflichten entstehen durch einen Autokaufvertrag? Hier liegen Unterschiede bei Gebraucht- oder Neuwagen, beim Kauf von Händler oder bei einer Privatperson.

Kauf beim Händler oder von einer Privatperson?

Haben Sie Ihr neues Auto bei einem Kfz-Händler oder bei einer Privatperson (z.B. über ein Onlineportal) gekauft?

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Der Vorteil beim Kauf einer Privatperson liegt auf der Hand: Der Kaufpreis ist in der Regel günstiger.

Demgegenüber steht jedoch ein erheblicher Nachteil: Der private Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. In den üblichen Musterverträgen wird die Gewährleistung stets ausgeschlossen.

Beim Kauf bei einem Händler kann dagegen die Gewährleistungspflicht für Sachmängel nicht ausgeschlossen werden (Verbrauchsgüterkauf: § 474 BGB). Anderslautende Klauseln im Kaufvertrag sind ungültig. Der Händler muss bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr und bei Neufahrzeugen zwei Jahre Gewährleistung geben.

Der Käufer ist daher beim Händlerkauf zu einem viel höheren Grad gegen Mängel am Automobil abgesichert.

„Haftbar“ ist hingegen der Privatverkäufer nur für arglistiges Verhalten. Dies ist in der Regel für den Käufer schwer nachweisbar.

Es ist generell zu empfehlen, beim Kauf eine Person als Zeugen mitzunehmen und in die Begutachtung miteinzubeziehen. Alle wichtigen Punkte sollten aus Beweisgründen im Kaufvertrag schriftlich dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere für alle Dinge die den Zustand des Fahrzeuges betreffen.

Durch den Verbrauchsgüterkauf (Privatmann kauft von einem Händler) dreht sich zudem die Beweislast um: Der Verkäufer hat nachzuweisen, dass das Fahrzeug beim Kauf frei von Mängeln war. Für den Käufer wird es somit einfacher. Darüber hinaus wird beim Verbrauchsgüterkauf davon ausgegangen, dass Mängel, die in den ersten sechs Monaten nach Kauf auftauchen, bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren.

Was tun bei Mängeln?

Sind Ihnen Mängel am Kfz aufgefallen? Was ist in diesem Fall zu tun? Welche Möglichkeiten haben Sie? Dies ist davon abhängig, ob Sie die Mängel nach dem Kauf oder bereits bei Lieferung bemerken.

Beim Gebrauchtwagenkauf umfasst die Gewährleistung nicht jeden Schaden. Die entscheidende Frage ist: Handelt es sich um einen echten Mangel oder gewöhnlichen Verschleiß? Oft sind die Grenzen hier fließend und eine Werkstatt oder sogar ein Gutachter muss zunächst begutachten.

Falls Mängel vorliegen besteht ein Recht auf Nacherfüllung. Der Händler hat den Mangel zu beseitigen und auf eigene Kosten zu reparieren (§ 439 BGB). Unter Umständen muss er sogar eine neue mangelfreie Sache nachliefern. Kommt er dem nicht nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich (§ 323 BGB).

Sollte ein schwerer Mangel vorliegen, der vermuten lässt, dass die gesamte Vertragsvereinbarung nicht mehr eingehalten wird und die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist, ist sogar direkt ein Rücktritt möglich. Hierfür sind die Anforderungen hoch.

Im Falle eines Rücktritts hat der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuzahlen. Der Käufer muss das Fahrzeug zurückgeben und zusätzlich für die gefahrenen Kilometer eine zu berechnende Nutzungsentschädigung zu zahlen. Er bekommt also nicht den vollen Kaufpreis zurück.

Stellen Sie den Mangel bereits bei Lieferung oder Übergabe des Fahrzeuges fest, so können Sie die Zahlung des Kaufpreises noch zurückhalten, bis der Händler die Mängel auf eigene Kosten beseitigt hat.

Was ist die Wirkung von Garantien und Klauseln im Autokaufvertrag?

Hat der Verkäufer Ihnen gegenüber eine „Garantie“ abgegeben? Sind Klauseln im Kaufvertrag vereinbart worden? „Garantien“ sind mehr, als nur bloße Zusagen über Eigenschaften des Autos. Eine Garantie muss vom Verkäufer explizit als solche erwähnt werden. Der Verkäufer muss nur für das Vorhandensein der Eigenschaften haften.

Wurden weitere Klauseln verabredet und in den Autokaufvertrag mitaufgenommen? Das Aufnehmen von Klauseln in den Kaufvertrag ist nicht immer möglich. Nicht selten legt der Händler hier Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) fest, die einer Inhaltskontrolle durch das Gesetz (§§ 305 ff BGB) nicht standhalten und unzulässig sind.

Anspruch auf Ersatz für Aufwendungen? Pflicht zum Nutzungsersatz?

Sie treten vom Autokaufvertrag zurück? Sie hatten durch den Rücktritt Aufwendungen, wie Ab- und Anmeldekosten, Fahrtkosten oder eventuell Anwaltskosten im anschließenden Verfahren? Diese können Sie gegen den Händler geltend machen, sofern sie durch einen von ihm verschuldeten Mangel nötig geworden sind.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: Trueffelpix – fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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