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Von Thomas Erven

Fahrerflucht Strafe Tabelle: Welche Strafen drohen?

Die rechtlichen Konsequenzen bei Verurteilung wegen Fahrerflucht sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der folgende Artikel gibt einen Überblick darüber, welche Strafen drohen, welche Faktoren die Strafe beeinflussen und wann eine Fahrerflucht vorliegt. Die Fahrerflucht Strafe Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht über die möglichen Strafen. Nebenstrafen und Maßregeln. Weitere Tabellen geben einen schnellen Überblick über alles Wichtige.

Inhalt dieser Seite:

Fahrerflucht Strafe Tabelle
Was ist ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“?
Was ist ein Unfall und wann ist dieser als Fahrerflucht strafbar?
Fahrerflucht Strafe: Was ist der „Unfallort“? 
Fahrerflucht – Was versteht man unter Entfernen vom Unfallort?
Fahrerflucht Strafe: Wie lange muss ich warten? 
Fahrerflucht Strafe: Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?
Was muss ich machen, wenn ich lange genug gewartet habe und keiner gekommen ist? 
Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht? 

Kann mir der Führerschein entzogen werden oder droht mir ein Fahrverbot?
Bekommt man Punkte in Flensburg?
Was droht mir nach einer Fahrerflucht noch?
Fazit: Die Bedeutung des Vorwurfs der Fahrerflucht

Fahrerflucht Strafe Tabelle

SchadenshöheStrafen/Nebenstrafen/ Maßregeln der Sicherung und Besserung
Ohne SchadenKeine Strafe
Schaden bis 50 EuroKeine Strafe
Schaden bis 1300 Euro (zum Teil bis 1500 -2000 €)Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage oft möglich
Schaden über 1300 Euro (zum Teil über 1500 -2000 €) Geldstrafe ca. ein Monatslohn, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für 6-12 Monate 
Schaden über 2.000 EuroGeldstrafe 1 bis 2 Monatsgehälter oder höher, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für 9-12 Monate oder höher.
Erheblicher PersonenschadenGeldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für 12 Monate oder höher

Zur Erklärung der Tabelle: Es handelt sich um grobe Schätzwerte der Straferwartungen bei den hiesigen Gerichten , die aus unserer jahrelangen Erfahrung als Verteidiger von Fahrerfluchten resultieren. Es gibt jedoch keine verbindlichen Strafhöhen und es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft gelingt trotz hoher Straferwartungen ein Freispruch oder ein geringeres Strafmaß; manchmal haben Gerichte aber auch höhere Vorstellungen von der Strafe. Deshalb kommt es letztlich immer auf eine gute Verteidigung an.

Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht sieht das Gesetz in § 142 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Kommt es bei der Fahrerflucht zu Verletzungen oder Todesfällen, drohen noch höhere Strafen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung: https://www.kanzlei-erven.de/koerperverletzung-nach-verkehrsunfall/

Zusätzlich gibt es Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahrverbot ist eine sogenannte Nebenstrafe und d der Entzug der Fahrerlaubnis eine sogenannte Maßregel der Sicherung und Besserung. Die Strafe, das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrererlaubnis richten sich nach dem Einzelfall. Insbesondere die Höhe des Schadens ist ein entscheidender Faktor. Deshalb beziehen wir uns in der Tabelle oben auf diesen beim Vorwurf der Fahrerflucht wichtigen Faktor.

Aber auch Motive, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Auswirkungen der Tat, Vorleben des Täters, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, das Nachtatverhalten, insbesondere eine Schadenswiedergutmachung („hat die Versicherung oder der Beschuldigte den Schaden ausgeglichen?“), beeinflussen ob und wie hoch die Strafe ausfällt. Die Grundsätze der Strafzumessung ergeben sich auch § 46 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html).

Was ist ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“?

Hier hilft ein Blick in das Gesetz: § 142 StGB: Dies liegt vor, wenn man den Unfallort unerlaubt verlässt, ohne die Feststellung der notwendigen Daten und seiner Beteiligung zu ermöglichen oder ausreichend zur Ermöglichung gewartet zu haben (Abs. 1) oder nach Ablauf der Wartefrist seine Pflichten nicht unmittelbar gegenüber der Polizei oder dem Geschädigten nachträglich ermöglicht.

Fahrerflucht Tabelle: Pflichten nach Verkehrsunfall

PlichtKonkretes Verhalten
Anwesenheitspflichtschlichtes Verweilen am Unfallort reicht
Vorstellungspflichtaktive Angabe am Unfall Beteiligter zu sein gegenüber feststellungsbereiten Personen notwendig (Reichweite zum Teil strittig)
Wartepflichtfalls keine feststellungsbereite Person anwesend ist muss eine angemessene Zeit gewartet werden (Dauer strittig)
Nachholpflichtwurde ausreichend erfolglos gewartet muss sich unverzüglich bei der Polizei oder dem Geschädigten gemeldet werden (in Einzelfällen strittig)

Die Reichweite der Pflichten sind oft selbst juristisch vorgebildeten Betroffenen nicht klar und werden zum Teil für unbestimmt gehalten; trotzdem haben sich berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm leider nicht durchgesetzt.

Mit erheblichen Konsequenzen: Neben strafrechtlichen Sanktionen  kann es auch zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen und ein mögliches Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

Was ist ein Unfall und wann ist dieser als Fahrerflucht strafbar? 

Ein Unfall ist ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das Sach- oder Personenschäden verursacht. Dies kann ein Zusammenstoß zweier Autos, ein Anstoß gegen ein parkendes Fahrzeug, eine Leitplanke oder eine Ampel sein. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können sich strafbar machen, wenn sie gegen parkende Autos stoßen und den Unfallort verlassen. Unfallbeteiligter ist nach § 142 Abs. 5 StGB jeder dessen Verhalten nach den Umständen zur Unfallverursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Der Umfang ist überraschend groß. Zum Teil ergeben sich hier aber Abgrenzungsprobleme und Möglichkeiten für die Verteidigung.

Fahrerflucht Tabelle: Unfallbeteiligte

PersonBewertung Unfallbeteiligung
Kraftfahrer+
Beifahrer und Mitfahrer+
Fußgänger+
wer den Einkaufswagen schiebtReichweite strittig
wer ein Fahrzeug belädtReichweite strittig
Fahrradfahrer+
E-Bike oder Pedelecfahrer+
Inlineskater+
Reiter+

Ein Unfall muss zu einem nicht belanglosen Schaden führen. Die Gerichte setzen eine Wertgrenze von etwa 25 € - 50 € fest. Ein Zusammenstoß mit nur eigenen Schäden oder Wildtieren fällt nicht unter diese Definition, da kein fremder Schaden vorliegt.

Beim fremden Schaden gibt es viele strittige Themen und Abgrenzungsprobleme mit denen wir es als Verteidiger zu tun haben und bei denen wir für Sie argumentieren können.

Fahrerflucht Tabelle: fremde Sachen

SchadenStrafe
Alleinunfall eigenes Fahrzeugkeine fremde Sache nur eigenes Fahrzeug beschädigt
Dritte Sache beschädigtstraflos, wenn belangloser Schaden
Carsharing Fahrzeugstrittig; teilweise als fremde Sache angesehen
Unbefugt genutztes Fahrzeugfremde Sache
Finanzierte oder Leasingfahrzeugestrittig; kommt auf vertragliche Gestaltung an
Firmenfahrzeugestrittig; kommt auf Dienstvertrag und Nebenabreden an

Auch beim Personenschaden mit nur völlig belanglosem Personenschaden (geringe Hautabschürfungen) kann es am Körperschaden fehlen und daher keine Fahrerflucht vorliegen.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahrerflucht Strafe: Was ist der „Unfallort“?

Unfallort ist die Stelle, an der sich der Unfall ereignet hat. Dazu gehören auch die Positionen, an denen beteiligte Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind, sowie die unmittelbare Umgebung. Man muss nicht unmittelbar auf der Straße stehen bleiben; ein sehr nahegelegene Ort reicht. 

Der Unfall muss im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden. Öffentliche Wege, Straßen, Plätze sowie Kunden- und Besucherparkplätze gehören dazu. Es kommt darauf an, ob der Verkehrsraum der Allgemeinheit zugänglich ist. Hier ergeben sich oft Abgrenzungsprobleme, die wir als Ihr Verteidiger für Sie nutzen können. Handelt es sich nicht um einen öffentlichen Verkehrsraum, kann keine Fahrerflucht geahndet werden.

Fahrerflucht Tabelle: Öffentlicher Verkehrsraum

UnfallortBewertung
Kundenparkplatz+, wenn für die Allgemeinheit zugänglich
Kundenparkplatz mit Schranke-, wenn Zugänglichkeit für Allgemeinheit endet 
Privatplatz-, wenn Beschilderung als Privatparkplatz
Betriebsgelände-, wenn mit Zugangskontrolle

Fahrerflucht – Was versteht man unter Entfernen vom Unfallort?

Der Täter muss sich entweder unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Abs. 1) oder die nachträgliche Feststellungspflicht nicht erfüllt haben (Abs. 2). Nach einem Unfall und nach den Sicherheits- und Unterstützungsmaßnahmen die Daten mit den anderen Beteiligten auszutauschen. Die Informationen umfassen Name, Anschrift, Fahrzeugdaten und Versicherungsdaten.

Fahrerflucht Strafe: Wie lange muss gewartet werden?

Ist keine feststellungsbereite Person vor Ort, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit warten – die sogenannte „Wartezeit“. Es gibt keine festgelegte Wartezeit; diese hängt von den Umständen ab. Hier ergeben sich große Unsicherheiten und es bestehen diesbezüglich Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Norm. In der Regel wird bei kleinerem Schaden eine Wartezeit von 20-30 Minuten als angemessen betrachtet. Nachtzeit und Witterungsverhältnisse können die Wartepflichten verändern; es sei denn, es ist sicher, dass niemand erscheint.

Fahrerflucht Tabelle: Wartezeit

UmständeWartezeit
Aktiv nach Unfall Daten Geschädigtem gegebenkeine Wartezeit
Aktiv nach Unfall Daten Polizei gegebenkeine Wartezeit
Unfall mit kleinerem Schaden20-30 Minuten Wartezeit
Unfall mit größerem Schaden1 Stunde und länger
Unfall bei Nacht oder schlechten Witterungsverhältnissenstrittig; ggf. kürzer, wenn klar ist, dass keiner erscheint

Fahrerflucht Strafe: Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Ein Zettel mit Adresse und Telefonnummer auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden. Auch wenn der Wille zur Information klar ist, liegt eine strafbare Handlung vor, wenn der Unfallort verlassen wird, ohne eine angemessene Zeit zu warten. Wir können aber in geeigneten Fällen als Strafverteidiger bei Hinterlassen des Zettels eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was muss gemacht werden, wenn ausreichend gewartet wurde und keiner gekommen ist?

Nach angemessener Wartezeit darf der Unfallbeteiligte die Stelle verlassen. Er muss seine Daten und seine Beteiligung am Unfall sofort der Polizei melden.

Kann die Strafe bei Fahrerflucht gemildert werden?

Die Strafe für Fahrerflucht kann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sein. Eine Milderung oder ein Absehen von Strafe ist möglich, wenn der Unfallbeteiligte bei geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden die nachträgliche Feststellung ermöglicht. Hier spricht man von der sogenannten tätigen Reue, die dem Beschuldigten allerdings nur beim Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs gewährt wird („Parkunfall“).

Kann mir der Führerschein entzogen werden oder droht mir ein Fahrverbot?

Bei einer Fahrerflucht kann der Führerschein vorläufig entzogen werden. Das Gericht entscheidet über den endgültigen Entzug. Ab einem Schaden von etwa 1.200 € wird regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB angeordnet. Manche Gerichte setzen die Wertgrenze bei 1.500 € - 2.000 € an. Im Rahmen der Fahrerlaubnisentziehung wird auch eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren festgelegt.

Bekommt man Punkte in Flensburg?

Man bekommt zwei Punkte bei Anordnung eines Fahrverbots. Bei Fahrerlaubnisentzug erhält man drei Punkte.

Was droht mir nach einer Fahrerflucht noch?

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können zivilrechtliche Nachteile entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann einen Regress von bis zu 5.000 € fordern. In einigen Fällen kann Fahrerflucht den Verlust des Versicherungsschutzes bei Rechtsschutz- oder Kaskoversicherungen bedeuten.

Fazit: Die Bedeutung des Vorwurfs der Fahrerflucht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fahrerflucht gravierende Folgen hat. Diese reichen von Geld- und Freiheitsstrafen über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Konsequenzen in der Probezeit. Welches Verhalten nach einem Unfall nach einem Unfall erwartet wird ist zum Teil in den Einzelheiten strittig. Was ausreichend ist als Warten am Unfallort, Hinterlassen der eigenen Daten für die Unfallbeteiligten oder umgehende Meldung bei der Polizei ist in der Reichweite unklar.

Wenn Ihnen der Vorwurf der Fahrerflucht  gemacht wird, sollten Sie sich bei der Verkehrskontrolle vor Ort nicht zur Sache äußern. Auch auf die Post der Polizei sollte keinesfalls vorschnell geantwortet werden. Dies ermöglicht es Ihrem Anwalt, eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Es ist ratsam, sofort rechtlichen Rat einzuholen.

Durch geeignete Maßnahmen kann Ihr Verteidiger oft das Strafmaß und die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis positiv beeinflussen, ein Gerichtsverfahren vermeiden oder sogar einen Freispruch erwirken.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Gute Fahrt!

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


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