0221 301 403 44 erven@kanzlei-erven.de

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
  • Start
  • Über uns
  • Bewertungen
  • Tätigkeiten
    • Übersicht
    • Fahrerflucht / Unfallflucht
  • Kanzleiblog
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Start
  • Über uns
  • Bewertungen
  • Tätigkeiten
    • Übersicht
    • Fahrerflucht / Unfallflucht
  • Kanzleiblog
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
24. Oktober 2015  |  Von Thomas Erven

Vorwurf Körperverletzung nach Verkehrsunfall – Tipps vom Anwalt

Körperverletzung nach Verkehrsunfall
Körperverletzung nach Verkehrsunfall? Rufen Sie uns an unter 0221 301 403 44

Wer an einem Verkehrsunfall mit Verletzten beteiligt ist, sieht sich schnell mit dem Vorwurf der „fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall“ konfrontiert. Dies ist sowohl bei schweren Unfällen mit erheblichen Folgen, als auch beim bloßen Auffahrunfall mit dem berühmten Schleudertrauma des Unfallgegners der Fall.

Wir erklären den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und geben Verhaltenstipps für eine erfolgreiche Verteidigung.

Vorwurf fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Welche Strafe droht?

Die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall ist in § 229 StGB unter Strafe gestellt. Nach dem Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Fahrlässigkeitsvorwurf setzt lediglich die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt voraus (sog. Sorgfaltspflichtverstoß): z.B. falscher Spurwechsel, zu geringer Abstand usw. Es ist also nicht erforderlich, dass die Körperverletzung gewollt war (dann vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB).  Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe ist auch die Verhängung eines Fahrverbotes von bis zu 3 Monaten nach § 44 StGB zu befürchten. Seit dem 01.05.2014 werden wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall keine Punkte mehr im Fahreignungsregister („Flensburger Punkte“) eingetragen. Von der strafrechtlichen Sanktionierung zu unterscheiden sind zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten auf Schmerzensgeld oder Ersatz des Sachschadens etc. Beim klassischen Autounfall mit Verletzten und Sachschaden sind bei einem Verschulden des Verursachers derartige Ansprüche grundsätzlich durch die eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auszugleichen.

Wird die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall nur auf Antrag des Verletzten verfolgt?

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, § 230 StGB: Die Polizei leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall nicht nur nach einem Strafantrag des verletzten Unfallbeteiligten ein. Auch ohne den Strafantrag des Geschädigten wird ein Ermittlungsverfahren bei Bejahung des sog. öffentlichen Interesses in Gang gebracht. Die Zusendung des „Äußerungsbogen Beschuldigter“ bedeutet also nicht zwangsläufig, dass zuvor ein Strafantrag durch den Verletzten gestellt wurde. Aber auch bei einem Strafantrag durch den Verletzten ist nicht zwangsläufig eine höhere Strafe zu befürchten.

Wie verhält man sich richtig?

Äußern Sie sich am Unfallort gegenüber der Polizei nicht zur Sache. Geben Sie lediglich Ihre persönlichen Daten an und zeigen Sie die Fahrzeugpapiere vor. Ansonsten machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch wenn Sie den Äußerungsbogen Beschuldigter von der Ermittlungsbehörde erhalten, machen Sie keine Angaben zur Sache. Aus einem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Hingegen werden alle Ihre Äußerungen zum Inhalt des Ermittlungsverfahrens gemacht und können gegen Sie verwandt werden.  Lassen Sie sich vor jeglicher Äußerung beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall sachkundig durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Wie sieht eine erfolgreiche Verteidigung aus?

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt in jedem Fall die Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte voraus, um die Beweislage seriös beurteilen zu können. Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und den Akteninhalt mit dem Beschuldigten besprechen. Sodann wird das Ziel sein, das Ermittlungsverfahren notfalls gegen Zahlung einer Geldauflage ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen. Gelingt dies nicht, ist eine solche Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage auch noch bei einer Verteidigung vor Gericht möglich. Das Ziel kann bei schwerwiegenderen Fällen auch sein, das Strafmaß in Grenzen zu halten und ein Fahrverbot oder eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden. Für das Strafmaß spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Art und Ausmaß des Sorgfaltspflichtverstoßes
  • entstandene Verletzungsfolgen
  • eigene Verletzung
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Nachtatverhalten (Entschuldigung, Schmerzensgeldzahlung etc.)
  • einschlägige Vorstrafen
  • Eintragungen im Fahrerlaubnisregister („Punkte in Flensburg“)
  • andere Faktoren

Werden die Kosten der Verteidigung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen?

Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Diese übernimmt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall die vollständigen Kosten der Verteidigung vor der Ermittlungsbehörde und vor Gericht.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: © VRD – Fotolia.com

Ähnliche Artikel:

  • Fahrerflucht – Die 12 wichtigsten Fragen und AntwortenFahrerflucht – Die 12 wichtigsten Fragen und Antworten
  • Illegales Autorennen vorgeworfen? - Tipps vom AnwaltIllegales Autorennen vorgeworfen? - Tipps vom Anwalt
  • Alkoholfahrt vorgeworfen? - 11 wertvolle Tipps vom AnwaltAlkoholfahrt vorgeworfen? - 11 wertvolle Tipps vom Anwalt
Körperverletzung Verkehrsunfall

Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

Vorheriger ArtikelVerhalten bei Verkehrskontrolle – Tipps vom Anwalt
Nächster ArtikelRechte beim Abgasskandal – Tipps vom Anwalt

Kontakt

    Rechtsanwalt Thomas Erven

    fachanwalt-verkehrsrecht-erven

    Thomas Erven
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Am Justizzentrum 7
    50939 Köln

    0221 301 403 44
    erven@kanzlei-erven.de

    Montag bis Freitag
    09:00 bis 12:00
    13:00 bis 18.00

    Haltestelle Weißhausstrasse/Köln Sülz
    Linie 18, Buslinien 142 und 978

    zur Anfahrtsbeschreibung
    (hier klicken)

    Folgen Sie uns:

    Bewerten Sie uns auf Google

    Google My Business Icon

    Vollmacht

    Vollmacht Vollmacht


    Presse

    Aktueller Hörfunkbeitrag von Rechtsanwalt Erven auf Deutschlandradio:

    "Schnee und Glatteis - wer haftet bei Unfällen im Straßenverkehr?"

    Mit freundlicher Genehmigung von:

    Deutschlandradio

    Mitgliedschaften

    Verkehersanwaelte

    Deutscher Anwaltverein Stafrecht

    Fachanwalt.de

    Juraforum

    Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
    • Datenschutzbestimmungen
    • Impressum

    Copyright 2020 - Rechtsanwalt Thomas Erven

    Cookie-Einstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen. Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Essenziell
    • Marketing
    • Externe Medien

    Ich akzeptiere

    Nur essenzielle Cookies akzeptieren

    Individuelle Datenschutzeinstellungen

    Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

    Datenschutzeinstellungen

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

    Alle akzeptieren Speichern

    Zurück Nur essenzielle Cookies akzeptieren

    Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Name
    Anbieter Eigentümer dieser Website
    Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
    Cookie Name borlabs-cookie
    Cookie Laufzeit 1 Jahr

    Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Akzeptieren
    Name
    Anbieter Google LLC
    Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Cookie Name _ga,_gat,_gid
    Cookie Laufzeit 2 Jahre

    Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Akzeptieren
    Name
    Anbieter Google
    Zweck Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Host(s) .google.com
    Cookie Name NID
    Cookie Laufzeit 6 Monate
    Akzeptieren
    Name
    Anbieter YouTube
    Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Host(s) google.com
    Cookie Name NID
    Cookie Laufzeit 6 Monate

    Borlabs Cookie powered by Borlabs Cookie

    Datenschutzerklärung Impressum

    X
    Das virtuelle Mandat: Sollten Sie es nicht persönlich in unsere Kanzlei schaffen, bieten wir Ihnen gerne auch telefonische Besprechungen und Emailkontakt an!
    Anwaltskanzlei Erven Thomas Erven - Fachanwalt für Verkehrsrecht hat 4,85 von 5 Sternen 283 Bewertungen auf ProvenExpert.com