0221 301 403 44 erven@kanzlei-erven.de

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
  • Start
  • Über uns
  • Bewertungen
  • Tätigkeiten
    • Übersicht
    • Fahrerflucht / Unfallflucht
  • Kanzleiblog
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Start
  • Über uns
  • Bewertungen
  • Tätigkeiten
    • Übersicht
    • Fahrerflucht / Unfallflucht
  • Kanzleiblog
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutz
8. März 2015  |  Von Thomas Erven

Punktereform beim Fahreignungsregister – Tipps vom Anwalt

Punktereform beim Fahreignungsregister
Punktereform beim Fahreignungsregister

Am 01.05.2014 hat es eine Punktereform beim Fahreignungsregister gegeben: seit diesem Zeitpunkt hat das neue Fahreignungsregister das bisherige Flensburger Verkehrszentralregister abgelöst hat. Nach der Punktereform beim Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis bereits nach 8 Punkten (statt bisher 18 Punkten) entzogen. Bis zum 30.04.2014 angesammelte Punkte gehen aber nicht verloren. Man ist also zum 01.05.2014 nicht neu bei null Punkten gestartet. Vielmehr wurden bis zum Stichtag 30.04.2014 aufgelaufene alte Punkte nach einem festen Schema in das neue System umgerechnet.

Umrechnung alter Punkte nach der Punktereform beim Fahreignungsregister:

  • 1-3      Punkte alt entsprechen nach der  Punktereform beim Fahreignungsregister: 1 Punkt 
  • 4-5      Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 2 Punkten 
  • 6-7      Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 3 Punkten
  • 8-10    Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 4 Punkten
  • 11-13  Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 5 Punkten
  • 14-15  Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 6 Punkten
  • 16-17  Punkte alt entsprechen Punkten nach der Punktereform beim Fahreignungsregister: 7 Punkten
  • 18       Punkte alt entsprechen nach der Punktereform beim neuen Fahreignungsregister: 8 Punkten

Bestehende Eintragungen, die nach neuem Recht (neuer Bußgeldkatalog) nicht mehr einzutragen waren, wurden zum 01.05.2014 automatisch gelöscht.

Bei ein bis drei Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung und bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Vormerkung, Ermahnung und Verwarnung haben jeweils unterschiedliche Folgen. Bei acht Punkten wird zwangsläufig die Fahrerlaubnis entzogen.

Nach der Punktereform haben im Fahreignungsregister neu eingetragene Punkte keinen Einfluss mehr auf die Löschung (Verjährung) anderer nach dem 01.05.2015 eingetragener Punkte. Allerdings gelten für eine Überbrückungsdauer von fünf Jahren für die in das neue System übertragenen „alten“ Punkte die vor der Reform geltenden (anderen) Tilgungsfristen.

Die Reform bedeutete eine deutliche Verschärfung des bisherigen Rechts.Es droht nun schneller der Entzug der Fahrerlaubnis. In jedem Fall sollte jetzt deshalb bei drohendem Bußgeld sofort fachanwaltlicher Rat durch einen Verkehrsrechtspezialisten eingeholt werden, um es nach Möglichkeit gar nicht erst zu neuen Eintragungen kommen zu lassen. So bleibt dann auch die Fahrerlaubnis erhalten!

 

Rechtsanwalt Erven, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln Braunsfeld

Ähnliche Artikel:

  • Fahrerflucht – Die 12 wichtigsten Fragen und Antworten
    Fahrerflucht – Die 12 wichtigsten Fragen und Antworten
  • Illegales Autorennen vorgeworfen? - Tipps vom Anwalt
    Illegales Autorennen vorgeworfen? - Tipps vom Anwalt
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Die elf am meisten gestellten Fragen
    Entzug der Fahrerlaubnis: Die elf am meisten…
Punkte in Flensburg

Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

Vorheriger ArtikelNeues Fahreignungsregister – Tipps vom Anwalt
Nächster ArtikelPunkte in Flensburg – Tipps vom Anwalt

Kontakt

    Rechtsanwalt Thomas Erven

    fachanwalt-verkehrsrecht-erven

    Thomas Erven
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Am Justizzentrum 7
    50939 Köln

    0221 301 403 44
    erven@kanzlei-erven.de

    Montag bis Freitag
    09:00 bis 12:00
    13:00 bis 18.00

    Haltestelle Weißhausstrasse/Köln Sülz
    Linie 18, Buslinien 142 und 978

    zur Anfahrtsbeschreibung
    (hier klicken)

    Folgen Sie uns:

    Bewerten Sie uns auf Google

    Google My Business Icon

    Vollmacht

    Vollmacht Vollmacht


    Presse

    Aktueller Hörfunkbeitrag von Rechtsanwalt Erven auf Deutschlandradio:

    "Schnee und Glatteis - wer haftet bei Unfällen im Straßenverkehr?"

    Mit freundlicher Genehmigung von:

    Deutschlandradio

    Mitgliedschaften

    Verkehersanwaelte

    Deutscher Anwaltverein Stafrecht

    Fachanwalt.de

    Juraforum

    Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
    • Datenschutzbestimmungen
    • Impressum

    Copyright 2020 - Rechtsanwalt Thomas Erven

    Cookie-Einstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen. Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    • Essenziell
    • Marketing
    • Externe Medien

    Ich akzeptiere

    Nur essenzielle Cookies akzeptieren

    Individuelle Datenschutzeinstellungen

    Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

    Datenschutzeinstellungen

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

    Alle akzeptieren Speichern

    Zurück Nur essenzielle Cookies akzeptieren

    Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Name
    Anbieter Eigentümer dieser Website
    Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
    Cookie Name borlabs-cookie
    Cookie Laufzeit 1 Jahr

    Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Akzeptieren
    Name
    Anbieter Google LLC
    Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Cookie Name _ga,_gat,_gid
    Cookie Laufzeit 2 Jahre

    Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

    Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

    Akzeptieren
    Name
    Anbieter Google
    Zweck Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Host(s) .google.com
    Cookie Name NID
    Cookie Laufzeit 6 Monate
    Akzeptieren
    Name
    Anbieter YouTube
    Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
    Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
    Host(s) google.com
    Cookie Name NID
    Cookie Laufzeit 6 Monate

    Borlabs Cookie powered by Borlabs Cookie

    Datenschutzerklärung Impressum

    X
    Das virtuelle Mandat: Sollten Sie es nicht persönlich in unsere Kanzlei schaffen, bieten wir Ihnen gerne auch telefonische Besprechungen und Emailkontakt an!
    Anwaltskanzlei Erven Thomas Erven - Fachanwalt für Verkehrsrecht hat 4,86 von 5 Sternen 295 Bewertungen auf ProvenExpert.com