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Von Thomas Erven

Verkehrsunfall: Was ist zu tun? Tipps vom Anwalt

Verkehrsunfall: Was ist zu tun?
Verkehrsunfall: Was ist zu tun?

Wenn es bei einem Verkehrsunfall gekracht hat und das geliebte Auto hinüber ist, wissen viele nicht was zu tun ist. Für eine erfolgreiche Schadensregulierung ist jedoch richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall außerordentlich wichtig.

Wir helfen mit  einfachen Verhaltenstipps Fehler zu vermeiden. Dann können Sie ihre Ansprüche auch wirksam durchsetzen und kommen zu ihrem Recht.

9 goldene Verhaltensregeln bei einem Verkehrsunfall

  1. Unfallstelle sichern: Schalten Sie nach einem Verkehrsunfall den Warnblinker ein. Ziehen Sie die Warnweste an. Stellen Sie das Warndreieck in ca. 50 bis 100 Meter Entfernung vom Unfallort auf.
  2. Fotos vom Unfallgeschehen machen: Machen Sie mit ihrem Handy oder ihrer Kamera nach einem Verkehrsunfall Fotos von der Unfallstelle. Fotografieren Sie auch die an den Fahrzeugen entstandenen Schäden. Versetzen Sie erst danach die Autos! Nur dann lässt sich der genaue Standort der verunfallten Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt im Nachhinein belegen. Beweisschwierigkeiten bei später oft vorkommenden Streitigkeiten über den Unfallhergang können so effektiv aus dem Weg gegangen werden.
  3. Notieren von Kennzeichen und Namen des Unfallgegners: Sie sollten unbedingt das Kennzeichen und den Namen des Unfallgegners notieren. Mit dem Kennzeichen kann problemlos der Versicherer des gegnerischen Fahrzeugs in Erfahrung gebracht werden. Dieser hat den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen. Beim Zentralruf der Autoversicherer kann über das Kennzeichen der entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherer herausgefunden werden.
  4. Zeugen notieren: Notieren Sie sich Namen, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen. Diese können als neutrale Beobachter des Verkehrsunfalls bei Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung den entscheidenden Ausschlag in Ihre Richtung geben.
  5. Rufen Sie die Polizei: Sie sollten nach einem Verkehrsunfall stets die Polizei herbeirufen. Nur so wird der Unfall vor Ort polizeilich dokumentiert. Vertrauen Sie nicht der Aussage des Unfallgegners, man könne die Angelegenheit „unter der Hand“ regeln. Erfahrungsgemäß endet der gute Wille des Unfallgegners meist am eigenen Geldbeutel.
  6. Kein Schuldeingeständnis am Unfallort: Geben Sie bei einem (Teil)Verschulden an einem Verkehrsunfall nie gegenüber dem Unfallgegner oder der Polizei ein mündliches oder gar schriftliches Schuldeingeständnis ab. Eine solche Erklärung kann Ihre Ansprüche zunichte machen.
  7. Gutachten machen lassen: Lassen Sie bei einem Fahrzeugschaden von unter 800 Euro einen Kostenvoranschlag machen. Bei einem höheren Schaden sollte ein Gutachten durch einen von Ihnen ausgewählten und beauftragten KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten müssen durch die gegnerische Versicherung gezahlt werden soweit der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat. Lassen Sie nicht die Begutachtung durch einen von der gegnerischen Versicherung angebotenen Gutachter zu! Dieser Gutachter arbeitet vornehmlich für die gegnerische Versicherung. Die gegnerische Versicherung hat jedoch ein vehementes Interesse an einem möglichst geringen Schaden!
  8. Arzt aufsuchen: Zögern Sie nicht sofort nach dem Verkehrsunfall einen Arzt aufzusuchen, wenn Sie verletzt worden sind. Nur so kann ein Personenschaden dokumentiert werden und später ein Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Bewahren Sie alle Belege über Arztrechnungen, Rezeptkosten, Fahrtkosten etc. auf.
  9. Anwalt kontaktieren: Suchen Sie zügig einen Verkehrsanwalt auf und lassen sich beraten. Dann werden Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchgesetzt und Sie kommen zu Ihrem Geld. Wenn der Unfallgegner Schuld war, werden die Anwaltskosten vollständig durch die gegnerische Versicherung gezahlt. Ansonsten bekommt der Anwalt sein Honorar über eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung. Haben Sie noch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, schließen Sie sofort einen entsprechenden Rechtsschutzversicherungsvertrag (ohne Selbstbeteiligung) ab, um sich zukünftig effektiv zu schützen. Eine solche Versicherung kostet oft nur wenige Euro im Monat.

 

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: © NLshop – Fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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