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Von Thomas Erven

Ist eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland zulässig?

Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und fragen sich, ob Sie somit problemlos in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen? Sie wissen nicht, ob hier Auflagen oder Einschränkungen auf Sie zukommen?

Stammt der Führerschein aus einem EU Mitgliedsstaat oder von außerhalb der EU?

Die erste entscheidende Frage ist die nach dem Ursprungsland des ausländischen Führerscheins. Stammt er aus einem EU Mitgliedsstaat oder aus dem EU-Ausland? Zur Gruppe der EU Führerscheine assoziiert gehören in diesem Fall auch Lichtenstein, Norwegen und Island.

Welche Regelungen und Auflagen gelten für ausländische Führerscheine aus der EU?

Für Fahrerlaubnisse aus anderen EU Mitgliedsstaaten gilt der Anerkennungsgrundsatz aus dem europäischen Unionsrecht: Demnach sind Fahrerlaubnisse der EU ohne weitere formelle Hindernisse anzuerkennen.

Wer mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist, sollte einige Punkte beachten.
Wer mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist, sollte einige Punkte beachten. Mehr Informationen unter erven@kanzlei-erven.de erfragen.

Man kann wählen, ob man seinen Führerschein in Deutschland oder zum Beispiel in Frankreich erwirbt. Ganz frei ist diese „Auswahl“ nicht.

Neben dem zuvor genannten Grundsatz gelten einige Voraussetzungen: Der Betroffene muss einen ordentlichen Wohnsitz in jenem Land haben, in dem er den Führerschein erwerben möchte.

Einen ordentlichen Wohnsitz hat, wer mindestens 185 Tage eines Jahres an diesem Ort wohnhaft ist.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Ausnahmeregelungen gelten für Studienaufenthalte innerhalb der EU. Zur Unterscheidung: Haben Sie beispielsweise früher in Belgien gewohnt, wird Ihr belgischer Führerschein problemlos in Deutschland anerkannt. Wohnen Sie jedoch in Deutschland, können Sie nicht einfach einen Führerschein in Belgien erwerben und damit in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten „Führerscheintourismus“. Dieser soll verhindert werden.
  • Weiterhin muss das Mindestalter der entsprechenden Führerscheinklasse in Deutschland erfüllt sein.
  • Für höhere Führerscheinklassen ab der Klasse C aufwärts gelten bestimmte Fristen, nach denen die Fahrerlaubnis in Deutschland abläuft. Diese läuft auch dann ab, wenn der Führerschein selbst eine noch längere Laufzeit aufweist. Im Einzelfall sind hier die genauen Zeiträume für die jeweilige Klasse zu prüfen.
  • Weiter Beschränkungen für EU Führerscheine bestehen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis in Deutschland eingezogen worden oder der Führerschein beschlagnahmt ist (§ 28 FeV). In diesem Fall hat man in Deutschland keine Fahrerlaubnis. Es ist auch keine aus dem Ausland als Ersatz gültig.
  • Weiterhin gelten nur Führerscheine aus der EU, die eine „volle Gültigkeit“ aufweisen. Vorläufige Führerscheine („Lehrführerscheine“) gelten nicht.

Sollte man gegen eine dieser Auflagen verstoßen und daher mit einem ungültigen EU Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen, macht man sich strafbar. In diesem Fall fährt man „ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG), war also „ohne Führerschein unterwegs“.

Welche Regelungen und Auflagen gelten für Führerscheine aus dem EU-Ausland?

Sie dürfen in der Regel mit einem Führerschein, der außerhalb der EU ausgestellt wurde, auch in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Jedoch gelten auch hier eine Reihe von Auflagen, die zu beachten sind:

  • Zunächst gilt die sogenannte Sechsmonatsfrist (§ 29 FeV): Für eine Dauer von bis zu sechs Monaten ist ein ausländischer Führerschein ohne Umschreibung in Deutschland gültig. Beginn für diesen Zeitraum ist nicht die erste Fahrt, sondern der Tag des Grenzübertritts.
  • Vorrübergehende Grenzübertritte lösen diese Frist nicht aus. Aus diesem Grund ist ein Urlauber in Deutschland nicht vom Straßenverkehr ausgeschlossen.
  • Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist ist eine Umschreibung des Führerscheins nötig. Hier werden die Länder in zwei Gruppen unterteilt: Die Führerscheine einiger Länder werden ohne weitere Auflagen einfach umgeschrieben, bei anderen Ländern ist hierzu das Ablegen einer theoretischen und einer praktischen Führerscheinsprüfung nötig. Die entsprechenden Länder sind in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt.
  • Vor einer Umschreibung, also innerhalb der Sechsmonatsfrist, ist bei einer Reihe von Ursprungsländern außerhalb der EU eine Übersetzung des Führerscheins erforderlich, die mitzuführen ist. Diese wird zum Beispiel von international anerkannten Automobilclubs ausgestellt.

Kann ich mit einem ausländischen Führerschein ein verhängtes Fahrverbot umgehen? Was droht mir bei Benutzung?

Ist Ihnen Ihre Fahrerlaubnis bereits entzogen oder ein Fahrverbot verhängt worden, so besteht auch keine Ersatzlösung über eine ausländische Fahrerlaubnis, auch nicht aus der EU (§ 28 IV S. 1 Nr. 3 FeV).

Es ist zudem unbedingt die Wirkung der „Sperrfrist“ zu beachten: Erwerben Sie während der in Deutschland verhängten Sperre eine Fahrerlaubnis im Ausland (ordentlicher Wohnsitz vorausgesetzt) wird diese auch später nicht gültig, nachdem die Sperre abgelaufen ist.

Ein im Ausland erworbener Führerschein darf erst nach Ablauf der in Deutschland laufenden Sperre erworben werden. Ebenso ist die Anordnung einer MPU hierdurch nicht zu umgehen bzw. einer nicht bestandenen MPU auszuweichen.

Nehmen Sie trotzdem am Straßenverkehr teil, tun Sie dies ohne gültige Fahrerlaubnis und machen sich strafbar (§ 21 StVG).

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

 

Bildquellennachweis: Stu49 – fotolia.com

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Ausländische Fahrerlaubnis

Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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