fachanwalt vekehrsrecht
Von Thomas Erven

Punkte in Flensburg als Taxifahrer oder Taxiunternehmer? Tipps vom Anwalt

Sie sind Taxifahrer oder leiten ein Taxiunternehmen? Sie sind durch die häufige Teilnahme am Straßenverkehr mit Punkten in Flensburg konfrontiert oder schon belastet? Sie fragen sich, welche Folgen diese Punkte für Ihre berufliche Tätigkeit haben?

Generelle Fragen zur Unterscheidung

Entscheidend ist: Sind Sie bereits im Taxigewerbe tätig oder ist dies ein Plan für die Zukunft? Fahren Sie selbst Taxi oder leiten Sie das Taxiunternehmen? Um wie viele Punkte handelt es sich?

Risiken für Taxiunternehmen

Sofern Sie ein Taxiunternehmen leiten, bestehen Risiken für Sie, wenn Sie selbst bereits Punkte in Flensburg haben.

Haben Sie als Taxifahrer Punkte in Flensburg?
Haben Sie als Taxifahrer Punkte in Flensburg? Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0221 301 403 44.

Um ein Taxiunternehmen betreiben zu dürfen benötigen Sie in Deutschland eine Konzession.

Dies ist eine Genehmigung und wird von der zuständigen Verkehrsbehörde (Bsp. Landesamt für Bürger- & Ordnungsangelegenheiten) vergeben.

Diese Genehmigungen sind allerdings begrenzt und daher stark umworben.

Um eine solche Konzession zu erlangen sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen (§ 13 PBefG):

  • Die „fachliche Eignung“ (Ablegen einer Fachkundeprüfung)
  • Die „persönliche Zuverlässigkeit“ (polizeiliches Führungszeugnis etc.)
  • Die „finanzielle Leistungsfähigkeit“ (genügend Eigenkapital)
  • Ein Betriebssitz im Inland

Punkte in Flensburg können eine Gefahr für die „persönliche Zuverlässigkeit“ bedeuten. Hierzu gehört neben dem polizeilichen Führungszeugnis auch ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Ob Sie eine Konzession erhalten, entscheidet die zuständige Behörde.

Ein Grenzwert für Punkte, ab dem eine Konzession nicht erteilt wird, ist nicht vorhanden. Da die Konzessionen jedoch umworben sind und die Behörde aus mehreren Bewerbern auswählt, trüben Punkte den guten Eindruck und können Zweifel an der „persönlichen Zuverlässigkeit“ aufkommen lassen. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst das Unternehmen nur leiten, selbst aber kein Taxi steuern.

Eine Konzession ergeht bei erstmaliger Erteilung meist zunächst für zwei Jahre und bei Wiedererteilung für bis zu fünf Jahre. Die Voraussetzungen zur Erteilung stehen also regelmäßig unter Beobachtung: Besitzen Sie bereits eine Konzession, können auch später gesammelte Punkte problematisch werden.

Bei einem geringen Punktestand und ansonsten tadellosem Auftreten im Gewerbe ist kein Problem ersichtlich. Bei Häufung von Punkten ist der Gesamteindruck problematisch und damit die Konzession in Gefahr.

Risiken für Taxifahrer

Sind Sie beruflich als Taxifahrer tätig, können Punkte in Flensburg ebenfalls gefährlich werden. Um als Taxifahrer tätig sein zu dürfen ist neben einer gültigen Fahrerlaubnis der sogenannte Personenbeförderungsschein („P-Schein“ ) nötig.

Die Fahrerlaubnis kann, wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer, durch Verkehrsvergehen gefährdet sein. Durch Punkte besteht aber auch Gefahr für den P-Schein.

Um einen P-Schein zu erhalten gelten verschiedene Voraussetzungen (§ 48 FeV):

  • Gültige Fahrerlaubnis seit zwei Jahren, Mindestalter von 21 Jahren
  • „Persönliche Eignung“ (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)
  • Bestandene Ortskundeprüfung

Beantragt ein Anwärter einen P-Schein können Punkte im Zentralregister Flensburg negativ bei der Beurteilung der „persönlichen Eignung“ auffallen. Eine gesetzliche Grenze für Punkte gibt es nicht, jedoch sind ab 3 Punkten Schwierigkeiten bei der Erteilung zu erwarten.

Ab einem Stand von 5 Punkten wird ein Antrag in der Regel abgelehnt. Dasselbe gilt für Wiedererteilungen beziehungsweise Verlängerungen. Gewöhnlich wird ein P-Schein für 5 Jahre erteilt. Bei vorhandenen Punkte ist eine Erteilung von lediglich einem Jahr möglich. Auf diese Weise führen vorhandene Punkte zu einer stärkeren Kontrolle des Fahrers.

Ergänzend sei erwähnt, dass auch Eintragungen ins polizeiliche Führungszeugnis bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen zum Verwehren einer P-Schein Erteilung führen können, insbesondere wenn diese in Verbindung zum Straßenverkehr stehen. Letztendlich liegt die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Behörde.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

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