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14. Mai 2015  |  Von Thomas Erven

Autokauf von Privat oder Händler – Tipps vom Anwalt

Autokauf von Privat oder Händler

Die Zeiten haben sich geändert: Früher wurde vorwiegend beim Händler vor Ort oder in Zeitungsannoncen nach geeigneten Fahrzeugen gesucht. Im Zeitalter des Internet erfolgt die Suche nach dem geliebten Auto oft über Internetplattformen, wie Autoscout, Mobile.de und anderen. Bei der Vielzahl der Angebote stellt sich dabei rechtlich eine nicht unbedeutende Grundsatzfrage: Soll der Autokauf von Privat oder Händler erfolgen? Daher gilt es die Argumente für und wider Autokauf von Privat oder Händler abzuwägen.

Autokauf von Privat oder Händler

Beim Kauf von Privat lässt sich oft viel Geld sparen. Allerdings ist zu beachten, dass dies mit einer Einschränkung der Rechte des Käufers bei einem Mangel des Fahrzeugs einhergeht. Durch den privaten Verkäufer eines Fahrzeugs erfolgt in aller Regel ein Gewährleistungsausschluss für Mängel. Bei einer Privatperson besteht also die Möglichkeit, Sachmängelgewährleistungsrechte vollständig auszuschließen. In diesem Fall kann der Käufer bei einem Mangel des Fahrzeugs gegen den Verkäufer nur vorgehen, sofern diesem ein arglistiges Verhalten nachzuweisen ist. Das fällt erfahrungsgemäß schwer, weshalb dem Käufer dann oft keine Rechte zustehen! Beziehen Sie diese Überlegung bei Ihrer Entscheidung zum Autokauf von Privat oder Händler unbedingt ein.

Beim Kauf vom Händler hingegen besteht keine Möglichkeit für den Ausschluss der Gewährleistung. Nur bei Gebrauchtwagen darf die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Sie haben also in jedem Fall beim Autokauf vom Händler zumindest ein Jahr Gewährleistung. Treten in diesem Zeitraum nicht unerhebliche Mängel auf, die nicht auf dem üblichen Verschleiß beruhen, ist der Händler verpflichtet diese zu beheben. In den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf besteht zu Gunsten des Käufers sogar eine Vermutung dahingehend, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges bereits vorhanden war. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen. Der Käufer genießt beim Kauf vom Händler also einen wesentlich umfassenderen Schutz vor Sachmängeln als beim Kauf von Privat. Vorsicht ist bei der von Händlern gerne mitverkauften Gebrauchtwagengarantie geboten, denn diese dient oft nur dem Schutz des Händlers, der bereits gesetzlich für auftretende Sachmängel zu haften hat.

Wichtig ist der Kaufvertrag beim Autokauf von Privat oder Händler

Am besten sollte ein Zeuge zur Besichtigung und zum Kauf mitgenommen werden, damit eventuelle Zustandsbeschreibungen des Verkäufers bewiesen werden können. Schließen Sie zudem keinen mündlichen Vertrag, sondern machen Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag. Wir empfehlen den Musterkaufvertrag der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte.

 

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln Braunsfeld

Bildquellennachweis: © Style-Photography – Fotolia.com

 

 

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Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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