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7. Dezember 2015  |  Von Thomas Erven

Rechte beim Abgasskandal – Tipps vom Anwalt

Viele Eigentümer von VW-Fahrzeugen sind besorgt wegen des aktuellen Abgasskandals. Welche Rechte bestehen beim Abgasskandal? Kann man sein Fahrzeug zurückgeben? Kann man mindern oder Schadensersatz fordern? Wie lange geht das? Und gegen wen kann man überhaupt vorgehen? Wir geben Antworten:

Rechte beim Abgasskandal
Sind Sie vom Abgasskandal betroffen? Wir beraten Sie unter 0221 301 403 44

Rechte beim Abgasskandal : Worum geht es eigentlich?

Hintergrund des „Dieselgates“ ist, dass VW in einem Teil seiner Fahrzeuge eine Software eingebaut haben soll, die die Kontrolle der Abgase im Straßenverkehr abschaltet. Diese soll nur auf dem Abgasprüfstand aktiviert sein. Hierdurch erhöht sich der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) auf der Straße und überschreitet zum Teil die Grenzwerte der für diese Fahrzeuge betroffenen Euro-5-Norm. Es sollen mehrere Millionen Fahrzeuge von Marken des VW-Konzerns betroffen sein.

Wer ist der Anspruchsgegner hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte beim Abgasskandal ?

Der Käufer eines Autos hat Mängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer des Fahrzeugs. Das ist in der Regel nicht der Hersteller. Vertragspartner ist der Autohändler. Die VW-Autohäuser sind 100 %ige Töchter des VW-Konzerns und agieren selbstständig. Daher sind beim Kauf vom VW-Autohaus Gewährleistungsrechte beim Abgasskandal gegenüber dem Händler (VW-Autohaus) und nicht dem Hersteller geltend zu machen.

Bestehen Gewährleistungsrechte beim Abgasskandal ?

Aus dem Kaufvertrag mit dem Händler könnten Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB auf Minderung, Rückgabe (Rückabwicklung) oder Schadensersatz bestehen. Voraussetzung ist zunächst ein Mangel des Fahrzeugs (§ 434 BGB). Der Einbau einer sog. Abschalteinrichtung (aktivierte Manipulationssoftware) ist ein Verstoß gegen die Erlangung der Typgenehmigung und die darauf fußende Betriebserlaubnis (Art. 5 Abs. 2 EU Verordnung 715/2007). Ein Fahrzeug, das nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Emissionskontrolle erfüllt, entspricht nicht der üblichen Beschaffenheit und ist nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet. Daher dürfte ein Mangel im Sinne des bei den betroffen Fahrzeugen vorliegen. Allerdings ist in der Regel die Voraussetzung von Minderung, Rückgabe oder Schadensersatz, zunächst den Verkäufer aufzufordern, den Mangel zu beseitigen („Nachbesserungsverlangen“), §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB). Wenn ein bloßes Softwareupdate ausreicht, kann grundsätzlich nur die Beseitigung des Mangels verlangt werden. Lehnt der Händler die Nachbesserung ab, kann der Kaufpreis gemindert werden oder der Vertrag rückabgewickelt werden (das Fahrzeug also gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden). Die Nacherfüllung muss auch vollständig kostenlos erfolgen.

Steigt aber der Benzinverbrauch nach dem Nachbesserungsversuch erheblich an oder nimmt die Leistung, die das Fahrzeug auf die Straße bringt, erheblich ab, bestehen noch weitere Rechte beim Abgasskandal: Minderung oder Rückgabe und ggf. Schadensersatz. Ob nach erfolgter Rückrufaktion von VW der Benzinverbrauch relevant zunimmt oder die Leistung des Fahrzeugs gravierend abnimmt, bleibt abzuwarten. Die Gewährleistungsrechte beim Abgasskandal können bei Kauf eines neuen Fahrzeugs vom Händler allerdings nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ab Übergabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Bei gebrauchten Fahrzeugen gilt die einjährige Gewährleistungsfrist beim Kauf vom Händler.

Beim Kauf vom Privatmann können Gewährleistungsrechte beim Abgasskandal durch eine entsprechende Klausel sogar gänzlich ausgeschlossen sein. Diskutiert werden hinsichtlich der Rechte beim Abgasskandal auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB gegenüber VW selbst. Diese sind für den Käufer insbesondere interessant, wenn die zweijährige Verjährung abgelaufen ist. Praktisches Problem ist allerdings die schwierige prozessuale Durchsetzung wegen der auf Seiten des Käufers bestehenden Beweislast für ein vorsätzliches sittenwidriges Handeln der VW-Mitarbeiter.

Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?

Ob ihr Fahrzeug aufgrund des Motortyps vom Abgasskandal betroffen ist und insofern überhaupt Rechte beim Abgasskandal in Betracht kommen, kann auf folgenden Seiten des Herstellers überprüft werden:

VW

Audi

Rechte beim Abgasskandal : Das Fazit

Die Rechte beim Abgasskandal dürften sich zunächst auf die Nachbesserung (Verlangen der Beseitigung des Mangels) beschränken. Unbedingt zu beachten sind die laufenden Gewährleistungsfristen von einem bzw. zwei Jahren. Zum Teil werden Gewährleistungsrechte beim Abgasskandal wegen der genannten Fristen abgelaufen und nicht mehr durchsetzbar sein. Gedacht werden kann dann noch an die schwierige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch VW-Mitarbeiter selbst. Wenn Gewährleistungsfristen noch nicht abgelaufen sind, ist Eile geboten und insbesondere zu beachten, dass bei einem Scheitern der Nachbesserung die dann bestehenden weiteren Ansprüche auf Minderung oder Rückgabe des Fahrzeugs ebenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden müssen. Ansonsten sind diese Rechte beim Abgasskandal nicht mehr durchsetzbar!

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

 

Bildquellennachweis: © bofotolux – fotolia

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Abgasskandal

Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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