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Von Thomas Erven

Die Folgen falscher Reifen – Tipps vom Anwalt

Bei zunehmend schlechter Witterung stellen sich Autofahrer die Frage, ob sie neue Reifen aufziehen müssen. Die Kosten neuer Reifen werden oft gespart und die Reifen nicht gewechselt. Die Folgen falscher Reifen sind hingegen oft unbekannt. Die falsche Bereifung eines Fahrzeugs kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben: Die Autoversicherung zahlt nach einem Unfall nicht. Es drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Aktuelle Informationen zum Thema „Schnee und Glatteis – wer haftet bei Unfällen im Straßenverkehr?“ hören Sie auch im aktuellen Hörfunkbeitrag von Rechtsanwalt Erven auf Deutschlandradio im Magazin Umwelt und Verbraucher:

Hier klicken, um den Podcast anzuhören:

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Folgen falscher Reifen
Folgen falscher Reifen? Wir beraten Sie unter: 0221 301 403 44

1. Folgen falscher Reifen: ein längerer Bremsweg

Bei der Nutzung von Sommerreifen im Winter verlängert sich der Bremsweg. Viele wissen nicht, dass sich auch bei der Nutzung von Winterreifen im Sommer der Bremsweg erhöhen kann. Die Haftung des Fahrzeugs auf der Straße wird bei falschen Reifen wegen deren schlechteren Temperatureigenschaften negativ verändert. Bei Temperaturen unterhalb von 7 Grad verhärtet die Gummimischung bei Sommerreifen und der Bremsweg ist deutlich größer.

2. Folgen falscher Reifen: die gesetzliche Regelung

Die Winterreifenpflicht ist in § 2 Abs. 3 a StVO geregelt. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden. Eine Stichtagsregelung – wie in anderen Ländern (zum Beispiel Oktober bis Ostern) -gibt es in Deutschland nicht, sondern lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“.

3. Folgen falscher Reifen:  Probleme mit dier Autoversicherung

Bei einem Unfall aufgrund falscher Reifen zahlt die KFZ-Versicherung an den anderen geschädigten Unfallbeteiligten. Der Unfallverursacher kann bei konkreten Wetter- und Straßenverhältnissen, die eine Benutzung von Winterreifen nahegelegt hätte und dem Nachweis, dass sich der Unfall dadurch hätte vermeiden lassen, zur Kasse gebeten werden. Es droht der sogenannte Regress: Die Versicherung verlangt bis zu 5.000 € des gezahlten Schadens vom Verursacher mit den falschen Reifen zurück (vgl. Urteil AG Mannheim vom 22.05.2015 -3 C 308/14).

Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln kann die Kaskoversicherung die Zahlung des eigenen Schadens am Auto verweigern oder kürzen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Benutzung von richtigen Reifen den Unfall vermieden hätte (Beispiel: Längerer Bremsweg durch Benutzung falscher Reifen führt zum Unfall). Wurde mit der Versicherung im Versicherungsvertrag vereinbart, auf den Einwand grober Fahrlässigkeit zu verzichten, kann sich die Versicherung hierauf nicht berufen.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand trotz offensichtlich eisglatter und schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen fährt.

Auch kann es zu Kürzungen aufgrund eines Mitverschuldens bei den eigenen Ansprüchen gegenüber der Autoversicherung des anderen Unfallbeteiligten kommen.

Falsche Reifen können nicht nur aufgrund der Witterung, sondern auch wegen zu wenig Profil der Reifen bestehen. Vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Empfohlen werden bei Sommerreifen 3 mm und bei Winterreifen 4 mm. Messen lässt sich die Profiltiefe mit einer 2 € – Münze: versinkt der äußere Rand der Münze vollständig, ist genug Profil vorhanden.

4. Folgen falscher Reifen: Bußgeld

Bei Mißachtung der Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 € und einem Punkt in Flensburg. Bei einer zusätzlichen Behinderung gibt es 100 € Bußgeld und ebenfalls einen Punkt. Wird deswegen ein Unfall verursacht, werden 120 € und wiederum ein Punkt verhängt. Auch bei falscher Profiltiefe führt dies zu einem Bußgeld von 60 € und einem Punkt. Auch ein Radfahrer kann deshalb belangt werden (90 € und ein Punkt).

Folgen falscher Reifen: Das Fazit

Die Winterreifenpflicht hängt von den Straßenverhältnissen ab. Es gibt in Deutschland keine Stichtagsregelung mit einem konkreten Datum ab dem die Winterreifen aufgezogen werden müssen. Auch mangelnde Profiltiefe kann zu falschen Reifen führen. Die falsche Bereifung kann erhebliche Auswirkungen im Versicherungsschutz haben. Es drohen dem Fahrer zudem Bußgelder und Punkte in Flensburg. Allerdings ist nur beim gefahrenen PKW, nicht hingegen beim lediglich geparkten Auto die Verwirklichung eines Bußgeldtatbestandes möglich. Winterreifen haben ein Schneeflockensymbol oder die Kennzeichnung „M+S“. Ganzjährig gefahren werden kann auch mit Allwetterreifen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: ©  alexlmx – fotolia

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Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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