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15. Februar 2016  |  Von Thomas Erven

Handyverbot bei Smartwatch – Tipps vom Anwalt

Handyverbot bei Smartwatch
Handyverbot bei Smartwatch? 

Diverse Hersteller bieten derzeit topaktuelle Smartwatches an. Gilt das Handyverbot bei Smartwatch im Auto, wenn der Träger der Smartwatch mit der Handyfunktion der Uhr dort telefoniert? Es würden dann ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt im Flensburger Register drohen.

Handyverbot bei Smartwatch: Pflichten nach § 23 Abs. 1 S. 1 StVO:

Gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Straßenverkehrsordnung ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons verboten, wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug steht und beim Auto der Motor ausgeschaltet ist (relevant auch bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik).

Handyverbot bei Smartwatch mit und ohne Simkarte

Eine Smartwatch mit SIM-Karte und einer Telefonfunktion ist rechtlich ein Mobiltelefon. Hingegen ist die Smartwatch ohne SIM-Karte, die über Bluetooth oder mit dem Mobiltelefon verbunden ist, kein Mobiltelefon. Bei der aktuellen Applewatch gilt also nicht das Handyverbot bei Smartwatch. Hingegen muss auch bei einer möglichen Geltung des Handyverbots bei Smartwatch mit SIM-Karte anderer Hersteller das Mobiltelefon „aufgenommen und gehalten“ werden, wenn hierfür ein Bußgeld verhängt werden könnte. Die am Handgelenk getragene Smartwatch wird aber nicht in der Hand gehalten. Dies gilt auch nicht bei Betätigung von Tasten oder Touchscreen der Smartwatch. Das Handyverbot bei Smartwatch gilt deshalb auch hier nicht.

Nur, wenn die Nutzung der Smartwatch zu konkreten Beeinträchtigungen anderer im Straßenverkehr führt, liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung vor. Es darf also mit der Smartwatch telefoniert werden, solange keine Schädigung oder Gefährdung anderer hierdurch stattfindet. Bei einem Unfall aufgrund der Nutzung der Smartwatch hingegen droht ein Bußgeld. Böse Konsequenzen kann es dann auch bei der KFZ-Versicherung geben: Wird nachgewiesen, dass der Unfall durch die Nutzung der Smartwatch verursacht wurde („Unaufmerksamkeit“), zahlt unter Umständen die Vollkaskoversicherung nicht und die KFZ-Haftpflichtversicherung verlangt den an den anderen Unfallgeschädigten ausgeglichenen Schadensersatzbetrag bis zu 5.000 € zurück.

Handyverbot bei Smartwatch: Fazit

Die Benutzung einer vor Fahrtantritt am Handgelenk angebrachten Smartwatch fällt nicht unter das Handyverbot im Straßenverkehr. Dies gilt sogar für die Smartwatch mit und ohne SIM-Karte und Telefonfunktion. Kommt es allerdings zum Unfall, drohen ein Bußgeld und Probleme mit der KFZ-Versicherung. Anderes gilt auch, wenn die Uhr vom Handgelenk abgenommen wird, in den Händen gehalten und dann telefoniert wird.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: © Perfect Vectors – fotolia

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Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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