Wurden Sie geblitzt? Sind Sie zu schnell gefahren? Es gilt ab 28.04.2020 ein neuer Bußgeldkatalog! Der Geschwindigkeitsverstoß ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Dieser hat für viele Verkehrsteilnehmer besonders große Konsequenzen. Es droht nicht nur eine Geldbuße und Punkte, sondern oft auch ein Fahrverbot. Wir zeigen Ihnen welche Strafen verhängt werden und was Sie dagegen tun können. Wir verteidigen Sie als Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit! Beachten Sie zu den neuesten Entwicklungen auch unseren Blog: Bußgeldkatalog 2020 Änderungen unwirksam?
Zu schnell gefahren: Welche Strafe droht?
Sind Sie zu schnell gefahren und daraufhin geblitzt worden, richtet sich die Strafe nach dem Bußgeldkatalog.
Dieser sieht abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zwischen 10,00 € und 680,00 €, die Eintragung von 1 bis 2 Punkten im Flensburger Register und ggf. die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten vor.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog sind Sie jetzt noch schneller den Führerschein los!
Wir erklären alles Wichtige zum Thema.
Inhalte dieser Seite
1. Zu schnell gefahren – alles Wichtige auf den Punkt
2. Neuer oder alter Bußgeldkatalog?
3. Zu schnell in der Zone 30?
4. Auf der Autobahn geblitzt worden?
5. Was gilt beim Wiederholungstäter?
6. Geblitzt in der Probezeit?
7. Wie wird der Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen?
8. Welche Messgeräte gibt es??
9. Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind?
10. Anwalt bei Geschwindigkeitsverstoß?
11. Kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?
12. Zu schnell gefahren? Aktuelle Urteile:
13. Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?
Zu schnell gefahren und geblitzt worden – alles Wichtige auf den Punkt:
Es kommt für die Strafe vor allem auf folgende Fragen an:
„Wurden Sie innerorts oder außerorts geblitzt?“
und
„Welcher Sicherheitsabschlag ist von der Geschwindigkeit zu machen?“
Von der gefahrenen Geschwindigkeit ist ein Sicherheitsabschlag abzuziehen, um die vorwerfbare Geschwindigkeit zu ermitteln.
Zunächst Toleranz abziehen und Geschwindigkeit berechnen:
- 3 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit unter 100 km/h
- 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h
Neuer oder alter Bußgeldkatalog?
Ab 28.04.2020 gilt ein neuer Bußgeldkatalog!
Das heißt: Schauen Sie genau hin, wann Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind! Alle Verstöße bis zum 27.04.2020 werden nach dem alten Bußgeldkatalog behandelt und danach mit Stichtag 28.04.2020 nach dem neuen Bußgeldkatalog! Der neue Bußgeldkatalog hat gravierende Auswirkungen auf die Verhängung des Fahrverbots!
Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven
„Neu: Innerorts ab 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell gibt es ein Fahrverbot! Aber: wahrscheinlich sind die Regelungen unwirksam! Lassen Sie dies unbedingt von uns prüfen!“
Also folgende Kriterien anwenden bei Verstoß bis 28.04.2020 (alter Bußgeldkatalog!):
Wer innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bis 20 km/h zu schnell gefahren ist erhält ein Bußgeld.
Wer innerhalb geschlossener Ortschaft ab 21 km/h geblitzt worden ist erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte und ab 31 km/h in das Fahrverbot.
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h zu schnell gefahren ist erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte und ab 41 km/h in das Fahrverbot.
Allerdings folgende Kriterien anwenden bei Verstoß ab 28.04.2020 (neuer Bußgeldkatalog!):
Wer innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bis 20 km/h zu schnell gefahren ist erhält ein Bußgeld.
Wer innerhalb geschlossener Ortschaft ab 21 km/h geblitzt worden ist erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte und nunmehr schon in das Fahrverbot!
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h zu schnell gefahren ist erhält ein Bußgeld und fährt in die Punkte und nunmehr schon ab 26 km/h in das Fahrverbot!
Zumindest zum Teil dürfte der Bußgeldkatalog aber unwirksam sein wegen eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahrens: siehe unser Blog Bußgeldkatalog 2020 Änderungen unwirksam?.
Alter Bußgeldkatalog! – Außerorts geblitzt worden bis 28.04.2020?
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 10 € | ||
11 bis 15 km/h | 20 € | ||
16 bis 20 km/h | 30 € | ||
21 bis 25 km/h | 70 € | 1 | |
26 bis 30 km/h | 80 € | 1 | |
31 bis 40 km/h | 120 € | 1 | |
41 bis 50 km/h | 160 € | 2 | 1 |
51 bis 60 km/h | 240 € | 2 | 1 |
61 bis 70 km/h | 440 € | 2 | 2 |
űber 70 km/h | 600 € | 2 | 3 |
Neuer Bußgeldkatalog zumindest zum Teil unwirksam! Außerorts geblitzt worden ab 28.04.2020?
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 bis 15 km/h | 40 € | ||
16 bis 20 km/h | 60 € | ||
21 bis 25 km/h | 70 € | 1 | |
26 bis 30 km/h | 80 € | 1 | 1 (unwirksam?) |
31 bis 40 km/h | 120 € | 1 | 1 (unwirksam?) |
41 bis 50 km/h | 160 € | 2 | 1 |
51 bis 60 km/h | 240 € | 2 | 1 |
61 bis 70 km/h | 440 € | 2 | 2 |
űber 70 km/h | 600 € | 2 | 3 |
Alter Bußgeldkatalog! Innerorts geblitzt worden bis 28.04.2020?
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 15 € | ||
11 bis 15 km/h | 25 € | ||
16 bis 20 km/h | 35 € | ||
21 bis 25 km/h | 80 € | 1 | |
26 bis 30 km/h | 100 € | 1 | |
31 bis 40 km/h | 160 € | 2 | 1 (unwirksam? |
41 bis 50 km/h | 200 € | 2 | 1 |
51 bis 60 km/h | 280 € | 2 | 2 |
61 bis 70 km/h | 480 € | 2 | 3 |
űber 70 km/h | 680 € | 2 | 3 |
Neuer Bußgeldkatalog zumindest zum Teil unwirksam! Innerorts geblitzt worden ab 28.04.2020?
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 bis 15 km/h | 50 € | ||
16 bis 20 km/h | 70 € | ||
21 bis 25 km/h | 80 € | 1 | 1 (neu!) |
26 bis 30 km/h | 100 € | 1 | 1 (neu!) |
31 bis 40 km/h | 160 € | 2 | 1 |
41 bis 50 km/h | 200 € | 2 | 1 |
51 bis 60 km/h | 280 € | 2 | 2 |
61 bis 70 km/h | 480 € | 2 | 3 |
űber 70 km/h | 680 € | 2 | 3 |
Zu schnell in der Zone 30?
Die magische Grenze von 21 km/h zu schnell ab der Punkte eingetragen werden, gilt egal, ob in der 30-km/h-Zone oder in der 50-km/h-Zone zu schnell gefahren und geblitzt wurde.
Gerade die vermehrt von den Kommunen eingerichteten Tempo-30-Zonen führen wegen des geringen Tempolimits zu massenhaften Geschwindigkeitsverstößen mit den entsprechenden Folgen!
Auf der Autobahn geblitzt worden?
Es macht keinen Unterschied, ob Sie außerorts oder auf der Autobahn geblitzt wurden. Die Landstraße wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich wie die Autobahn behandelt.
Auf der Landstraße gilt für PKW zwar 100 km/h als Grenze: eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist aber genau das Gleiche, wie auf der Autobahn.
Was gilt beim Wiederholungstäter?
Ein Fahrverbot droht zudem auch wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h zu schnell gefahren wurde. Dies allein wegen der wiederholten Auffälligkeit obwohl sich aus dem Bußgeldkatalog an sich noch kein Fahrverbot ergeben würde!
Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven
„Ab 26 km/h zu schnell kassieren Sie nach dem alten Bußgeldkatalog beim nächsten Verstoß innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot!“
Geblitzt in der Probezeit?
Der Fahranfänger muss bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Es kommt aber darauf an, ob es sich um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt.
A-Verstöße (Beispiele):
- ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rote Ampel überfahren
- Abstandsverstoß
B-Verstöße (Beispiele):
- Handy am Steuer
- Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen
A und B-Verstöße sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 60 € und einem Punkt bestraft werden. A-Verstöße sind die gravierenderen Verstöße. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen suchen Sie am Besten sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, denn es folgt die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Wie wird der Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen?
Geschwindigkeitsmessungen werden mittels stationärer (fest installierter) oder mobiler Messgeräte nachgewiesen. Dabei ist die verwandte Messtechnik (Radar, Laser, Video etc.) abhängig vom jeweils konkret eingesetzten Messgerät.
Welche Messgeräte gibt es?
Das in Ihrem Fall verwendete Messgerät, mit dem Sie geblitzt wurden, können Sie aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erkennen.
Die gängigsten Messgeräte sind:
Lasergeräte
- RIEGL LR90-235P
- RIEGL FG21-P
- LEIVTEC XV
- LaserPatrol
- TRAFFIPatrol
- PoliScan Speed
- LAVEG
Radargeräte
- MULTANOVA VR 6F
- SPEEDOPHOT
- M5 Radar
- Micro-Speed 09
Lichtschrankengeräte
- ESO ES 1.0
- ESO ES 3.0
Induktionsschleifensysteme
- TRUVELO M4
- TraffiStar S 330 und S 350
- TraffiphotS
- M5
- Multanova Multastar C
Videonachfahrsysteme
- ProVida
Verkehrskontrollsysteme
- VKS 3.0
- VKS 3.01
- MultaStar-KOMBI
Die verschiedenen Messgeräte werden stationär oder mobil eingesetzt. Es wird hiermit innerorts und außerorts gemessen. Ob es sich um sog. standardisierte Messverfahren (unter gleichen Voraussetzungen sind gleiche Ergebnisse zu erwarten) handelt ist zum Teil umstritten.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind?
Geben Sie keinerlei Erklärung zur Sache ab, wenn Sie zu schnell gefahren sind, gemessen und von der Polizei angehalten wurden. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen; ansonsten:
Schweigen Sie!
Äußern Sie sich auch nicht nach Zusendung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zur Sache. Gegen den Bußgeldbescheid sollten Sie unmittelbar nach Zugang Einspruch einlegen und sich von einem Anwalt beraten lassen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven
„Vor einer Äußerung holen Sie sich auf jeden Fall besser rechtliche Hilfe von einem Anwalt!„
Anwalt bei Geschwindigkeitsverstoß?
Suchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Dieser wird prüfen, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist. Bei Geschwindigkeitsverstößen ergeben sich diverse erfolgsversprechende Verteidigungsansätze:
- Wird ein Fahrverbot nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt welches nach altem Bußgeldkatalog noch nicht galt dürfte dies unwirksam sein! Lassen Sie dies unbedingt prüfen!
- Der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid leidet an formalen Mängeln. Unter Umständen ist dieser nicht ausreichend bestimmt, wenn Tatzeit, Tatort oder die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ungenau sind. Dies kann letztlich zur Verjährung der Ordnungswidrigkeit führen.
- Ggf. ist der Fahrer auf dem Messfoto nicht eindeutig identifizierbar.
- Besonders vielversprechend sind die Verteidigungsmöglichkeiten, wenn der Fahrer nicht der Halter des zu schnell gefahrenen Fahrzeugs war, denn Täter kann nur der Fahrer sein. Allein aus der Haltereigenschaft sind keine Rückschlüsse auf den Fahrer zulässig! Geben Sie auch deshalb im Anhörungsbogen keine Erklärungen zur Sache ab.
- Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde zu nah hinter der Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt.
- Das Messgerät hatte Mängel oder wurde nicht entsprechend der vorgeschriebenen Bedienungsanleitung verwendet. Dies kann durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
- Die Messbeamten waren nicht ausreichend geschult.
- Die Messung wurde nicht dem richtigen Fahrzeug zugeordnet.
- etc.
Diese verschiedenen Ansatzpunkte können von einem Anwalt geprüft werden und dazu führen, dass ein Geschwindigkeitsverstoß letztlich nicht geahndet werden kann und folgenlos bleibt!
Kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?
Oft ist es möglich das angeordnete Fahrverbot zu umgehen obwohl Sie zu schnell gefahren sind.
Dies ist insbesondere bei einem „Augenblicksversagen“, einer „unverhältnismäßigen Messung“ oder „fehlender Gefährdung anderer Rechtsgüter“ möglich. Oft kann dem beruflich auf sein Fahrzeug angewiesenen Fahrer bei einer „besonderen Härte“ durch das Fahrverbot mit dessen Aufhebung gegen eine Erhöhung des Bußgeldes geholfen werden. Häufig kann es auch nützlich sein, durch eine Verzögerung des Verfahrens das Fahrverbot in einen günstigeren Zeitpunkt (z.B. Urlaubszeit) verlegt zu bekommen.
Zu schnell gefahren? Aktuelle Urteile:
Wie lange gilt ein Verkehrszeichen auf einer Strasse?: Beschluss OLG Oldenburg vom 30.04.2020
Das OLG Oldenburg hatte sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch vorliegt, wenn in der Fahrtrichtung in der der Fahrer unterwegs war kein Verkehrszeichen passiert hat. Der Betroffene hatte ein Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung passiert und war auf einen Parkplatz gefahren. Nach mehreren Stunden verließ er den Parkplatz und fuhr in umgekehrter Richtung zurück. Das OLG wies die Zulassung der Rechtsbeschwerde des Fahrers zurück. Das Verbot gelte auch in anderer Richtung. Das Verkehrszeichen 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung) solle zwar hinter Kreuzungen und Einmünden wiederholt werden an den mit dem Einbiegen ortsunkundiger Autofahrer zu rechnen ist. Das Streckenverbot sei hier jedoch nicht aufgehoben, selbst wenn man die Zufahrt zum Parkplatz einer Einmündung gleichsetzen würde. Grundsätzlich würden Verkehrszeichen das Gebot einer Geschwindigkeitsbeschränkung aber nur in der Fahrtrichtung für die diese aufgestellt sind und sichtbar sind entfalten.
Hinweis von unseren Verkehrsrechtsexperten: hier handelt es sich um einen besonderen Fall an dem die Grundsätze aber gut erkennbar sind. Biegen Sie auf eine Strasse ein und war kein geschwindigkeitsbeschränkendes Schild sichtbar, haben Sie gute Chancen, dass wir das verhängte Bußgeld angreifen können!
Messfoto ungenau: Urteil AG Dortmund vom 27.02.20
Das Gericht hat in der Hauptverhandlung die Datenzeile des mit dem Messsgerät TraffiStar S 350 geschossenen Messfotos in Augenschein genommen. Dort befanden sich nicht lesbare Zeichen, die offensichtlich Teile von Buchstaben wiedergaben. Da ein Messwert aus dem Messfoto nicht festgestellt werden konnte war der Betroffene freizusprechen.
Bußgeld kann reduziert werden: Beschluss AG Herford vom 14.12.2016
Eine Geldbuße von 1.000 € wurde vom Gericht angesichts der geringen finanziellen Möglichkeiten auf 500 € herabgesetzt. Nach § 17 Abs. 3 OWiG seien bei einer Geldbuße ab 250 € die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs könnten dann unverhältnismäßig sein und herabzusetzen sein (wie hier).
Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?
Lassen Sie den Fall von unserem Expertenteam prüfen. Wir haben als Fachanwälte für Verkehrsrecht langjährige Erfahrung durch tausende von Verfahren, die wir für unsere Mandaten bestritten haben. Rechtsanwalt Erven und sein Team stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter 0221 / 301 403 44 und wir sind für Sie da!
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Thomas Erven
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
in Köln
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