Strafbefehl erhalten? - Tipps vom Anwalt

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Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Sie fragen sich, wie mit einem Strafbefehl umzugehen ist und welche Folgen dieser hat? Was sind die Vor- und Nachteile? Kann man Einspruch einlegen? Sind Fristen zu beachten? Steht der Strafbefehl im Führungszeugnis? Wir klären auf Sie hier über alles Wichtige auf.
Was ist ein Strafbefehl?
Die Zustellung des Strafbefehls informiert Sie über ein laufendes Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO). Ein solches summarisches Strafverfahren ermöglicht der Justiz eine beschleunigte Verfahrenserledigung. Dies kommt häufig bei Massendelikten im Straßenverkehr (zum Beispiel Alkoholfahrten) vor. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Verurteilung mit Strafe im Gegensatz zur aus Sicht des Beschuldigten milderen Einstellung des Strafverfahren mit Geldauflage nach § 153 a StPO. Zur Entlastung der Justiz läuft dieses Verfahren nur schriftlich ab. Ein persönliches Erscheinen des Beschuldigten ist nicht notwendig. Es findet keine Gerichtsverhandlung statt.
Trotzdem ist ein Strafbefehl nicht zu unterschätzen: Durch einen Strafbefehl ergeht eine vollständige und gültige Verurteilung. Dies auch wenn man nicht vor Gericht erscheinen musste! Es ist sogar eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr denkbar.
Was sind die Voraussetzungen für einen Strafbefehl?
Ein Strafbefehlsverfahren ist möglich, wenn aufgrund der Aktenlage eine Schuld des Angeklagten als wahrscheinlich anzusehen ist. Die Schuld des Täters muss also nicht feststehen. Es reicht ein hinreichender Tatverdacht. Ein Strafbefehlsverfahren ist bei „geringeren“ Delikten („Vergehen“) möglich. Vergehen sind nach § 12 StGB echtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Voraussetzung für einen Strafbefehl ist ein polizeiliches Ermittlungsverfahren. Als Folge beantragt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beim zuständigen Richter. Dieser entscheidet dann: Hat er Bedenken? Falls ja kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, falls nein wird der beantragte Strafbefehl erlassen.
Was sind die möglichen Folgen eines Strafbefehls?
- Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze
- Freiheitsstrafe auf Bewährung bis zu einem Jahr
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Fahrverbot 1 bis 6 Monate
- Entziehung der Fahrerlaubnis 6 Monate bis 5 Jahre
Was sind die Vorteile und Nachteile eines Strafbefehls?
Vorteile:
- Eine öffentliche Verhandlung wird vermieden.
- Das Verfahren ist schnell abgeschlossen und der Beschuldigte weiß woran er ist.
- Der Verteidiger kann gegebenenfalls mit der Staatsanwaltschaft Absprachen im Sinne des Beschuldigten treffen.
- Es ist keine erneute Verurteilung wegen derselben Tat möglich.
- Aufgrund der lediglich summarischen Prüfung und nicht intensiven Ermittlung können für den Beschuldigten ungünstige Aspekte im Verborgenen bleiben.
Nachteile:
- Es entsteht nur bei einer Verurteilung bis 90 Tagessätzen oder nicht mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe sofern nicht bereits eine weitere Strafe eingetragen ist keine Eintragung im Führungsregister (wichtig für den Arbeitgeber bei Einstellungsgepräch!).
- "Präjudizierende" (vorgreifende) Wirkung auf weiteres zivil-, arbeitsrechtliches oder Diziplinarverfahren.
Was kann man gegen einen Strafbefehl tun?
Als Rechtsmittel steht der Einspruch zur Verfügung (§ 410 StPO). Beim Einspruch ist unbedingt die Einspruchsfrist einzuhalten. Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen. Diese beginnt ab Zustellung des Strafbefehls (in der Regel: Einwurf in den Briefkasten) und nicht ab tatsächlicher Kenntnisnahme (Entnahme aus Briefkasten).
Nach Ablauf dieser Frist wird der Strafbefehl rechtswirksam. Ein weiteres Vorgehen ist danach im Regelfall nicht mehr möglich. Weiterhin sollte die Postzustellungsurkunde (Briefumschlag des Strafbefehls, der den Zeitpunkt des Zugangs dokumentiert) aufbewahrt werden, um die Einspruchsfrist korrekt berechnen zu können. Auf dem Briefumschlag notiert der Postbeamte das Datum des Einwurfs in den Briefkasten des Empfängers des Strafbefehls. Ab diesem Datum läuft die 2wöchige Einspruchsfrist.
Der Einspruch muss schriftlich beim Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden. Der Einspruch muss nicht begründet werden und kann auch ohne Anwalt vom Beschuldigten eingelegt werden. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zur Beurteilung der Beweislage kann allerdings nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden. Sprechen Sie uns hierauf gerne an. Aufgrund der Akteneinsicht können wir die Erfolgsaussichten in einer Gerichtsverhandlung abschätzen und Sie entsprechend über eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie beraten.
Welche Wirkung hat der Einspruch?
Der Einspruch bewirkt ein reguläres Hauptverfahren, es kommt also durch den Einspruch zur Gerichtsverhandlung. Beim Einspruch wird unterschieden zwischen einem unbeschränkten und einem beschränkten Einspruch. Der unbeschränkte Einspruch richtet sich gegen den vollständigen Inhalt des Strafbefehls. Bei einem beschränkten Einspruch wird lediglich dem Strafmaß widersprochen, beispielsweise der Höhe der Tagessätze wegen geringerer monatlicher Einkünfte als von dem Gericht im Strafbefehl an.
Durch den Einspruch kann die ursprüngliche Strafe in der Gerichtsverhandlung geringer ausfallen. Es besteht jedoch auch das Risiko einer Verschlechterung, also einer höheren Strafe. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens neue Aspekte der Tat ans Tageslicht kommen, die eine höhere Strafe nötig machen. Das können auch höhere als die vom Gericht angenommenen monatlichen Einkünfte sein.
Vielfältig sind allerdings auch die Möglichkeiten der Strafmilderung durch einen Einspruch: ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens (§ 153 a StPO) ist ebenso möglich, wie eine Milderung von Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Nebenfolgen (Aufhebung oder Reduzierung des Fahrverbots oder der Einziehung der Fahrerlaubnis). In einer Verhandlung können oft die besonderen Umstände von Tat und Täter besser dargestellt werden. Ebenso können dessen tatsächlichen Vermögensverhältnisse positiv dargestellt werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Strafe führen.
Ob ein Einspruch lohnt ist vom Einzelfall abhängig und sollte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter.
aktualisiert 01 / 26
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
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