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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vom Unfallort geflohen?
Illegales Autorennen vorgeworfen?
Fahrlässig jemanden verletzt?
Drogen im Straßenverkehr?
Alkoholdelikt?
Ohne Fahrerlaubnis gefahren?

Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht – Kanzlei Erven Köln

Haben Sie einen Äußerungsbogen, eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Strafbefehl erhalten? Wurde ihr Führerschein sichergestellt?
Verlieren Sie keine Zeit und warten bis die Ermittlungsbehörde weiter über Ihren Kopf hinweg entscheidet. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin mit der Kanzlei Erven! Wir zeigen Ihnen Wege einer effektiven Verteidigung.

Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Wählen Sie Ihren Vorwurf aus – wir helfen Ihnen sofort:

Fahrerflucht § 142 StGB

Das Verlassen des Unfallorts ohne Feststellung der Personalien kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben – selbst bei vermeintlich geringfügigen Schäden. Ein Vorwurf der Fahrerflucht entsteht oft schneller als gedacht – selbst bei kleinen Parkremplern.

→ Wir prüfen gezielt, ob Vorsatz, eine Schadensverursachung oder die Fahrereigenschaft von der Ermittlungsbehörde nachgewiesen werden kann und entwickeln eine schlagkräftige Verteidigungsstrategie. Oft bestehen gute Verteidigungschancen!
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Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Bereits geringe Alkohol- oder Drogeneinflüsse können strafbar sein, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war. Häufig drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist aber nicht nur der Messwert, sondern auch, ob Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.
→ Wir prüfen die Messung, die Blutprobe, den Polizeibericht und die Beweislage genau. So können Verteidigungschancen erkannt und gezielt genutzt werden.
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Drogen im Straßenverkehr § 316 StGB

Drogenvorwürfe im Straßenverkehr haben oft weitreichende Folgen: Neben einem Strafverfahren drohen Führerscheinentzug, MPU und Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde. Entscheidend ist, ob der Drogennachweis ordnungsgemäß erhoben wurde und ob sich der Konsum tatsächlich auf Ihre Fahrtüchtigkeit ausgewirkt hat. Nicht jeder Nachweis bedeutet automatisch eine strafbare Trunkenheitsfahrt.
→ Wir analysieren die Beweislage, prüfen mögliche Fehler und setzen gezielt an den entscheidenden Schwachstellen an.
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Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB

Wer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten andere gefährdet, macht sich strafbar – etwa bei Missachtung der Vorfahrt oder riskanten Überholmanövern. Hier drohen empfindliche Strafen und der Verlust der Fahrerlaubnis. Klassischer Weise ist dies der Vorwurf der Fahrt unter Alkohol oder anderen Drogen mit dadurch ausgelöstem Unfall.

→ Wir helfen Ihnen, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen oder eine Strafmilderung zu erreichen. Wurde der Unfall überhaupt durch den Alkohol oder andere Drogen ausgelöst? Ist die festgestellte Konzentration von Alkohol oder anderer Droge überhaupt ausreichend. Diese und viele andere Verteidigungsansätze werden von uns genau geprüft.
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Illegale Autorennen § 315d StGB

Der Vorwurf eines illegalen Autorennens steht oft schneller im Raum, als Betroffene erwarten. Nicht nur organisierte Rennen, sondern auch spontane Beschleunigungsduelle oder besonders schnelles Fahren können strafrechtlich verfolgt werden. Dennoch sind die rechtlichen Anforderungen hoch. Entscheidend ist, ob wirklich ein Rennen, ein Wettbewerbscharakter oder eine grob verkehrswidrige Fahrweise nachweisbar ist.
→ Wir prüfen genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich der Vorwurf entkräften oder abschwächen lässt.  
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Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB

Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Personenschäden, wird häufig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann dann erhebliche Folgen haben – etwa Geldstrafe, Punkte oder Probleme mit dem Führerschein. Entscheidend ist, ob Ihnen tatsächlich ein sorgfaltswidriger Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann.
→ Wir prüfen Unfallhergang, Zeugenaussagen und Beweislage und setzen uns konsequent für eine Einstellung oder möglichst milde Lösung ein.
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Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB

Schnell werden Mandanten wegen Drängelns oder Ausbremsens bei der Polizei angezeigt. Häufig ist Ausgangspunkt eine Onlineanzeige im Internetportal der Polizei.

→ Wir prüfen die Beweislage – oft der kann der Vorwurf ausgeräumt werden. Häufig steht Aussage gegen Aussage oder der Verstoß war nicht intensiv genug um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG

Häufig wird infolge von Ordnungswidrigkeiten (oft durch Blitzer oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle) festgestellt, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder nie eine Fahrerlaubnis besessen hat. 

→ Wir verteidigen Sie bestmöglich, um die drohenden Sanktionen zu mildern. Bei Erstverstößen kann unter Umständen eine Einstellung erreicht werden. Bei wiederholten Verstößen ist ein Anwalt wegen des noch höheren Strafmaßes noch mehr empfehlenswert.
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Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Toten, wird regelmäßig ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Tötung eingeleitet. 
→ Wir stehen Ihnen in dieser herausfordernden Situation zur Seite und entwickeln eine umfassende Verteidigungsstrategie. → Wir klären die Beweislage oft unter Einholung eines spezialisierten Sachverständigen um die Unfallursache und den Unfallhergang detailliert in Ihrem Sinne zu klären und verteidigen Sie auch vor Gericht.
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Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln

→ Lassen Sie Ihren Fall durch einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln prüfen!

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verteidiger in Bußgeldverfahren – Kanzlei Erven Köln

Haben Sie einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Zögern Sie nicht, vereinbaren Sie schnell und einfach einen kostenlosen Beratungstermin mit der Kanzlei Erven!

Unsere Leistungen im Bußgeldverfahren

Wählen Sie Ihren Vorwurf aus – wir helfen Ihnen sofort:

Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)

Zu schnell gefahren? Mess- und Verfahrensfehler sind häufiger als gedacht. Wir prüfen Blitzer, Messverfahren und Formfehler – oft mit guten Erfolgschancen.
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Abstandsverstoß

Schon kleine Fehler bei der Messung können entscheidend sein. Wir analysieren Videoauswertungen und Messmethoden im Detail.
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Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß kann schnell zum Fahrverbot führen. Wir prüfen, ob wirklich ein qualifizierter Verstoß vorliegt.
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Handy am Steuer

Handyverstöße werden zunehmend streng geahndet. Wir prüfen, ob der Vorwurf überhaupt nachweisbar ist.
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Alkohol im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeit)

Auch unterhalb der Strafbarkeit drohen Bußgelder und Fahrverbot. Wir prüfen Messwerte und Verfahrensfehler.
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Drogen im Straßenverkehr (Ordnungswidrigkeit)

Schnell drohen Punkte, Fahrverbot und MPU. Wir analysieren die Beweislage und greifen Schwachstellen an.
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Warum Mandanten sich für uns entscheiden:

✔ Erfahrung: über 10 Jahre Fachanwalt für Verkehrsrecht 
✔ Spezialisierung: Wir vertreten nur Fälle im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
✔ Soforteinschätzung: Termin von Montag bis Freitag innerhalb von 24h!
✔ Persönliche Betreuung: Ihr Anwalt als direkter Ansprechpartner 
✔ Kommunikation: realistische Einschätzung und klare Strategie 
✔ Individuell: Verteidigung auf Ihren Fall zugeschnitten
✔ Bewertungen: Tausende zufriedene Mandanten 

Wir wissen, worauf es ankommt und helfen Ihnen kompetent, schnell und transparent.

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