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Bußgeld rote Ampel – Das müssen Sie wissen

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, weil Sie geblitzt oder von der Polizei beobachtet worden sind? 

Im Folgenden erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen, welche Verteidigungsansätze möglich sind und wann sich ein Anwalt lohnt.

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhalte:

Rotlichtverstoß: Mögliche Folgen für Kraftfahrzeugfahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger
Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel?
Sind Punkte oder ein Fahrverbot beim Rotlichtverstoß des Fußgängers möglich?
Besonderheiten für Fahranfänger & Probezeit-Fahrer
Welche Strafen drohen bei einem anschließenden erneuten Verkehrsverstoß?
Differenzierung Haltelinienverstoß versus Rotlichtverstoß
Berechnung und Feststellung des Rotlichtverstoßes
Rotlichtverstoß mit Grünpfeil – was gilt?
Rotlichtverstoß mit Unfall – Verlust des Versicherungsschutzes?
Die Zählschwelle von „einer Sekunde“ im Bußgeldverfahren – warum sie so wichtig ist
Rotlichtverstoß bei Nacht oder verkehrsarmen Zeiten – milder?
Rotlichtverstoß kombiniert mit anderem Verkehrsverstoß – doppelt bestraft?
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – wann lohnt sich das?
Wirkung auf Fahrerlaubnis & Versicherung – wann droht Entzug und Sperrfrist?
Sonderfälle Rotlichtverstoß: Baustellenampel & Zwei-Phasen-Ampel
Fazit Bußgeld rote Ampel

Rotlichtverstoß: Mögliche Folgen für Kraftfahrzeugfahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger

Die möglichen Folgen eines Rotlichtverstoßes hängen davon ab, ob das Rotlicht als Kraftfahrzeugführer, Radfahrer oder Fußgänger missachtet wurde. 

Ferner differenziert man bei Radfahrern und Kraftfahrzeugfahrern zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, sofern das Rotlicht noch nicht länger als eine Sekunde angezeigt wurde. Ein qualifizierter und schwerwiegenderer Verstoß liegt vor, wenn das Rotlicht schon länger als eine Sekunde rot war und geht mit größeren Sanktionen einher.

Sanktionen bei Rotlichtverstoß als Kraftfahrzeugfahrer

Als Kraftfahrzeugführer droht bei einem Rotlichtverstoß neben einem Bußgeld auch mindestens ein Punkt und bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß sogar ein Fahrverbot. 

Im Einzelfall kann die Bußgeldbehörde das Bußgeld erhöhen. Allerdings kann eine Erhöhung der Geldbuße nicht abstrakt auf eine lange Rotlichtzeit oder Gefährdung des kreuzenden Verkehrs gestützt werden, denn diese Umstände sind bereits im Bußgeldkatalog berücksichtigt. Eine Erhöhung (oft Verdoppelung)) des Bußgelds kann jedoch zum Beispiel bei mehreren Voreintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg) verhängt werden.

Die möglichen Strafen je nach Art des Verstoßes entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

VerstoßBußgeldPunkteMonat(e) Fahrverbot
Rote Ampel überfahren90€1/
mit Gefährdung200€21 Monat
mit Sachschaden240€21 Monat
länger als 1 Sekunde rot200€21 Monat
länger als 1 Sekunde rot mit Gefährdung320€21 Monat
länger als 1 Sekunde rot - mit Gefährdung - mit Sachschaden360€21 Monat

Sanktionen bei Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer

Auch für Radfahrer führt eine Missachtung eines Rotlichts neben einem Bußgeld zu einem Punkt in Flensburg und kann sich somit auch auf die Fahrerlaubnis auswirken.  

Die nachfolgende Übersicht fasst die Sanktionen bei dem jeweiligen Verstoß mit dem Fahrrad zusammen:

VerstoßBußgeldPunkteMonat(e) Fahrverbot
kürzer als 1 Sekunde rot60€1/
mit Gefährdung100€1/
mit Sachschaden120€1/
länger als 1 Sekunde rot100€1/
länger als 1 Sekunde rot
mit Gefährdung
160€1/
länger als 1 Sekunde rot
mit Gefährdung und mit Sachschaden
180€1/

Sanktionen bei Rotlichtverstoß als Fußgänger

Ein Rotlichtverstoß von Fußgängern führt in der Regel „nur“ zu einem „kleinen“ Bußgeld in Höhe von 5€ oder wenn es dadurch zu einem Unfall kommt in Höhe von 10€. Ein Rotlichtverstoß als Fußgänger hat grundsätzlich keine Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge. Kommt es zu einem Unfall kann es bei der Regulierung von entstandenen Schäden jedoch zivilrechtlich zu einer Mithaftung des Fußgängers kommen.

Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel?

Generell ist eine Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel erlaubt. Wenn dabei aber ein Unfall verursacht wird, kann es sein, dass der Fußgänger auch hier zivilrechtlich eine Teilschuld hat.

Insbesondere gilt dies dann, wenn in der Nähe, beispielsweise 100 Meter weiter, eine Ampel vorhanden ist, an welcher der Betroffene die Straße sicher hätte überqueren können.

Die Höhe des Bußgelds ist einzelfallabhängig und kann folgender Tabelle entnommen werden:

VerstoßBußgeldPunkteMonat(e) Fahrverbot
Rote Ampel missachtet5€//
mit Unfall10€//
wiederholt rote Ampel missachtet5€möglichmöglich
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn10€//
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle10€//
Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert ... andere dadurch gefährdet5€//
… Sachschaden verursacht10€//

Sind Punkte oder ein Fahrverbot beim Rotlichtverstoß des Fußgängers möglich?

Ja, wenn der Fußgänger wiederholt eine rote Ampel missachtet hat oder anderweitig gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und sich daher als unbelehrbar zeigen. Im Einzelfall kann die Straßenverkehrsbehörde sogar ein Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

Besonderheiten für Fahranfänger & Probezeit-Fahrer

Für Fahranfänger gelten Rotlichtverstöße als A-Verstoß – also als schwerwiegende Zuwiderhandlung – unabhängig davon, ob ein qualifizierter oder einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Ein A-Verstoß führt beim ersten Verstoß zu folgenden Konsequenzen: 

  • Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
  • Aufbauseminar verpflichtend
  • Zusätzlich (s.o. Tabelle) Bußgeld + Punkte + ggf. Fahrverbot je nachdem ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt 

Welche Strafen drohen bei einem anschließenden erneuten Verkehrsverstoß?

Bei einem erneuten schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen erhält der Betroffene „nur“ eine schriftliche Verwarnung der Straßenverkehrsbehörde. Allerdings wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. 

Aber Achtung! Bei noch einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen. 

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens nach drei Monaten erfolgen.

Lesen Sie auch gerne unseren Blogartikel zur Fahrerlaubnis auf Probe.

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Differenzierung Haltelinienverstoß versus Rotlichtverstoß

 Allein ein Überfahren der Haltelinie führt nicht zu einem Rotlichtverstoß, sondern lediglich zu einem Haltelinienverstoß. Erst ein Einfahren in den Kreuzungsbereich begründet einen Rotlichtverstoß und damit weitaus höhere Sanktionen:

Bußgeld rote Ampel: Haltelinienverstoß

  • Nur die Linie überfahren, aber vor der Ampel noch stehen geblieben
  • Folge: Bußgeld 10–15 €, kein Punkt.

Bußgeld rote Ampel: Rotlichtverstoß

  • Die Ampel wird im geschützten Bereich bei Rot passiert.
  • Folge: Bußgeld, mindestens 1 Punkte, ggf. Fahrverbot s.o. Tabelle

Berechnung und Feststellung des Rotlichtverstoßes

Für die Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß (also > 1 Sekunde Rot) vorliegt, kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht auf das Einfahren in den Kreuzungsbereich an, sondern auf das Überfahren der Haltlinie.

Das gilt selbst dann, wenn die Haltelinie beim Abbiegen etwas zurückversetzt ist. Voraussetzung: Das Fahrzeug fährt anschließend wirklich in den geschützten Bereich (also die eigentliche Kreuzung) ein.

Fehlt eine Haltlinie, dann zählt der Zeitpunkt des Einfahrens in den geschützten Kreuzungsbereich.

Wer bei Grün die Haltelinie passiert, dann aber wegen Stau vor der Kreuzung warten muss, darf nach Umschalten auf Rot nicht weiter in den Kreuzungsbereich einfahren. Tut er es doch, kann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen – je nach Rotlichtdauer.

Viele Ampelblitzer nutzen Kontaktschleifen im Asphalt. Wenn die erste Induktionsschleife hinter der Haltlinie liegt, muss die Zeit abgezogen werden, die der Fahrer benötigt hat, um von der Haltlinie bis zur Schleife zu fahren.

Dies kann mittels Akteneinsicht durch einen Anwalt überprüft werden.

Rotlichtverstoß mit Grünpfeil – was gilt?

Häufig sind neben Ampeln grüne Pfeile angebracht, die das Abbiegen auch dann erlauben, wenn die Ampel rot anzeigt. In diesen Fällen gelten jedoch besondere Verhaltensanforderungen, die bei Missachtung ebenfalls zu einem Bußgeld und einem Punkt führt. 

Abgebogen werden darf bei grünem Pfeil nur, wenn:

  1. an der Haltelinie angehalten wurde
  2. eine Behinderung und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
  3. und der Abbiegevorgang zügig erfolgt

Ein Verstoß zieht folgende Sanktionen nach sich: 

VerstoßBußgeldPunkteMonat(e) Fahrverbot
vor dem Abbiegen nicht angehalten70€1/
Gefährdung des Verkehrs100€1/
Unfall verursacht120€1/

Rotlichtverstoß mit Unfall – Verlust des Versicherungsschutzes?

Ob ein Rotlichtverstoß mit einfacher, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich begangen wurde, kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung haben, sofern es infolge des Rotlichtverstoßes zu einem Verkehrsunfall kam.

Rotlichtverstoß einfache Fahrlässigkeit

Ein fahrlässig begangener Rotlichtverstoß lässt den Versicherungsschutz unberührt.

Wer eine rote Ampel überfährt, handelt immer mindestens fahrlässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Hier braucht es keine umfangreichen Nachweise – die Tatsache des Überfahrens genügt.

Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit

Dagegen kann ein grob fahrlässig begangener Rotlichtverstoß zumindest zu einem anteiligen Verlust des Versicherungsschutzes der Haftpflichtversicherung führen. 

Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn eine ungewöhnlich hohe Pflichtverletzung und subjektiv unentschuldbares Verhalten vorliegen.

Dabei gilt im Grundsatz: Ein Rotlichtverstoß ist oft objektiv grob fahrlässig, weil er erhebliche Gefahren birgt.

ABER: Es kann Ausnahmen geben, z. B. wenn:

  • die Ampel schwer erkennbar, verdeckt oder irritierend ist,
  • eine überraschende Verkehrssituation eintritt,
  • die Sonne stark blendet

Nicht ausreichend zur Entschuldigung hinsichtlich der zivilrechtlichen Mithaftung:

  • fehlende Ortskenntnis
  • bloße Behauptung eines „Augenblicksversagens“
  • Aufleuchten einer Kontrollleuchte ohne konkrete Feststellungen
  • „Der Vordermann ist auch gefahren“ „sog. Mitzieheffekt“

Anders ist dies bei dem Vorbringen im Bußgeldverfahren; hier können solche Argumente oft zum Absehen vom Fahrverbot führen.

Rotlichtverstoß mit Vorsatz

Sofern ein Rotlicht vorsätzlich überfahren wird, verliert der Versicherungsnehmer bei einem Unfall (zumindest anteilig) seinen Versicherungsschutz. 

Vorsatz liegt nur vor, wenn nachweisbar ist, dass der Fahrer das Gelblicht gesehen hat, genügend Zeit zum Anhalten hatte und bewusst trotzdem weitergefahren ist.

Allein die Feststellung, dass der Fahrer hätte bremsen können, reicht nicht für Vorsatz – oft handelt es sich nur um eine Fehleinschätzung („Ich schaffe es noch“), sodass ein vorsätzlicher Verstoß in der Regel nicht nachgewiesen werden kann.

Die Zählschwelle von „einer Sekunde“ im Bußgeldverfahren – Warum sie so wichtig ist

Die Zählschwelle von „einer Sekunde“ ist aufgrund der Differenzierung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß von besonderer Bedeutung:

  • Einfacher Rotlichtverstoß = rot < 1 Sekunde
    • Folge: 90 € + 1 Punkt
  • Qualifizierter Verstoß = rot > 1 Sekunde
    • Folge: 200–360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Gefährdung)

Die Rotdauer muss messbar nachgewiesen werden – häufig ein Ansatzpunkt für ein anwaltliches Tätigwerden und einen Einspruch.

Rotlichtverstoß bei Nacht oder verkehrsarmen Zeiten – milder?

Viele hoffen auf „Toleranz“ bei leeren Straßen, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht.

Aber der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen Tag und Nacht oder Berufsverkehr und verkehrsarmen Zeiten

Eine fehlende Gefährdung anderer führt lediglich zu einem geringeren Bußgeld.

Rotlichtverstoß kombiniert mit anderem Verkehrsverstoß – doppelt bestraft?

Ja – wer zu schnell fährt oder ein Handy benutzt und gleichzeitig eine rote Ampel überfährt, muss mit kumulierten Sanktionen rechnen. Fragen Sie hierzu im Einzelnen Ihren Anwalt. 

Folgen können sein:

  • höhere Anzahl von verhängten Punkten
  • Bußgelder aus beiden Verstößen addiert
  • Fahrverbot

Unter Umständen ist die Sanktion insgesamt aber niedriger als die Summe der einzelnen Sanktionen. Dies ist der Fall, wenn die verschiedenen Verstöße als eine Tat gewertet werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – wann lohnt sich das?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich aus diversen Gründen lohnen. Einige Szenarien in denen sich ein Einspruch lohnt, erläutern wir Ihnen im folgenden.

Einspruch Bußgeld rote Ampel Szenario 1: Rotlichtverstoß kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden

Liegt kein zweifelsfreier Nachweis vor, kann der Rotlichtverstoß auch nicht sanktioniert werden, sodass keine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot anfallen.

Ein Anwalt kann zunächst Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob ein nachweisbarer Rotlichtverstoß tatsächlich überhaupt vorliegt. 

Hierfür ergeben sich unterschiedliche Ansatzpunkte:

  • Überfahren der Haltelinie aber Anhalten im Kreuzungsbereich („eigentlicher Schutzbereich nicht verletzt“)
  • Ggf. Umgehung der roten Ampel durch über einen nicht geschützten Kreuzungsbereich gefahren wurde („Umgehungsfälle“): zum Beispiel angrenzendes Privatgrundstück, Tankstelle, etc.
  • bei „Spurwechsel im Kreuzungsbereich“, kann in Ausnahmefällen ein Rotlichtverstoß aufgehoben werden.
  • dauerhaft rot zeigende Ampel überfahren aufgrund einer Fehlschaltung „Dauerrot“ (länger als drei Minuten).
  • die Gelbphase war zu kurz. Ein entsprechender Nachweis kann durch den sog. Ampelphasenplan oder ein Sachverständigengutachten erbracht werden.
  • Dauer der Rotphase umstritten. Insbesondere bei Schätzungen der Rotzeit durch Polizeibeamten können die Feststellungen in Frage gestellt werden und zumindest der qualifizierte Rotlichtverstoß „gekippt“ werden. 
  • Prüfung der Messung bei Einsatz einer Rotlichtüberwachungskamera. Die fehlerfreie Benutzung des Messgeräts nach der Bedienungsanleitung, die Lebensakte mit Reparaturen am Gerät, die Schulungsnachweise der Messbeamten und die Qualität des Messbildes können oft mit Erfolg angegriffen werden.
  • Über rot in den Kreuzungsbereich eingefahren, um eine Rettungsgasse zu bilden.
  • Missachtung von Rot, wenn nur so ein drohender Auffahrunfall vermeidbar und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nahezu ausgeschlossen war.
  • die Ampel war verdeckt.
  • erhebliche Sonnenblendung.

Einspruch Bußgeld rote Ampel Szenario 2: Abwendung eines drohenden Fahrverbots bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

Auch wenn die Bußgeldbehörde in den meisten Fällen grundsätzlich ein Fahrverbot anordnet, besteht die Aussicht, dass dieses aufgrund vorgebrachter Unzumutbarkeit des Fahrverbots durch Ihren Anwalt abgewendet werden kann. 

Eine Unzumutbarkeit wird unter Umständen gegen Erhöhung der Geldbuße angenommen, wenn

  • lediglich ein Augenblicksversagen vorlag.
  • durch das Fahrverbot der Arbeitsplatz akut in Gefahr ist. 
  • der Betroffene auf das Auto angewiesen ist, um Arzttermine wahrnehmen zu können.
  • der Betroffene schwerkranke Angehörige pflegen muss und daher auf sein Fahrzeug. angewiesen ist.
  • der Betroffene Alleinverdiener ist und seiner Arbeit nicht mittels öffentlichen Personennahverkehr nachkommen kann und sich auch keinen Fahrer leisten kann.

Einspruch Bußgeld rote Ampel Szenario 3: Beseitigung des Punktes / der Punkte, um einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten zu verhindern

Oftmals geht es den Betroffenen darum keine Punkte im Fahreignungsregister zu bekommen, um einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten in Flensburg zu vermeiden. 

Auch hierbei kann ein Anwalt helfen, um in geeigneten Fällen eine Einstellung zu erreichen und die Eintragung von Punkten zu verhindern. 

Viertens: Hinauszögern des Fahrverbots in den Urlaub

Oftmals kommt die Ableistung des Fahrverbots ungelegen, sodass durch die Einlegung eines Einspruchs zumindest die Ableistung auf einen passenderen Zeitraum hinausgezögert werden kann. 

Die Bußgeldbehörde räumt dem Betroffenen eine Schonfrist von vier Monaten ein sofern er nicht punktemäßig vorbelastet ist. Das bedeutet, dass der Betroffenen nicht sofort, sondern erst spätestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach Erlass des Bußgeldbescheids das Fahrverbot ableisten muss. 

Durch einen Einspruch und spätere Einspruchsrücknahme kann der Zeitraum jedoch wesentlich länger verzögert werden.

Einspruch Bußgeld rote Ampel Szenario 4: Hinauszögern der Rechtskraft, um Fahrerlaubnis zu behalten

Sofern der Betroffene schon 6 oder 7 Punkte im Fahreignungsregister hat, droht bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids und Eintragung der neuen Punkte aufgrund des Rotlichtverstoßes in das Fahreignungsregister (FAER) ein Entzug der Fahrerlaubnis. Durch den Einspruch wird die Rechtskraft der Punkte hinausverzögert. Dadurch werden im Einzelfall in der Zwischenzeit Punkte im Fahreignungsregister gelöscht, sodass die Punkte des Rotlichtverstoßes nicht mehr zu 8 Punkten in Flensburg und somit zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.   

Auch kann bei Nichteinhaltung der bei den Warnstufen durch die Behörde zu erfolgenden Maßnahmen (4- 5 Punkte: Verwarnung und 6-7 Punkte Ermahnung) eine Rückstufung auf die nächstniedrigere Maßnahmenstufe in Betracht kommen. Fragen Sie uns hierzu gerne.

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Wirkung auf Fahrerlaubnis & Versicherung – wann droht Entzug und Sperrfrist?

Ein Rotlichtverstoß kann sich unterschiedlich auf die Fahrerlaubnis auswirken. 

Zunächst kommt je nach Verstoß ein 1-2 monatiges Fahrverbot in Betracht. 

Daneben kann es infolge von Rotlichtverstößen, die mit 1–2 Punkten einhergehen auch führerscheinrechtlich letztlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Ein Fahrerlaubnisentzug droht bei 8 Punkten. Mithin können die Punkte eines Rotlichtverstoßes bei entsprechender Vorbelastung zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen mit weitreichenden Folgen:  

  • Mindestens 6-monatige Sperrzeit für Neuerteilung je nach Umständen des Einzelfalls
  • In der Regel: medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) 

Zuletzt kann sich der Rotlichtverstoß bei einem damit im Zusammenhang stehenden Verkehrsunfall auch auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung auswirken. Sofern der Verstoß grob fahrlässig oder gar vorsätzlich begangen wurde, kann die Versicherung die Haftung kürzen oder ganz ausschließen, sodass man selbst für die Unfallschäden aufkommen muss. 

Der Vorwurf des Rotlichtverstoßes sollte stets ernst genommen und ein Anwalt hinzugezogen werden. 

Sonderfälle Rotlichtverstoß: Baustellenampel & Zwei-Phasen-Ampel

Baustellenampeln und sog. Zwei-Phasen-Ampeln gehören zum Alltag im Straßenverkehr. Gerade bei temporären Baustellen, Fahrbahnverengungen oder Verkehrsführungen sollen sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherstellen. In der Praxis führen diese Anlagen jedoch immer wieder zu Unsicherheiten der Verkehrsteilnehmer und in der Folge zu Rotlichtverstößen.

Sonderfall 1 Rotlichtverstoß: Bei Rot über Baustellenampel gefahren

Ich bin über eine Baustellenampel bei Rot gefahren. Womit muss ich rechnen?

Auch an Baustellen gelten die ganz normalen Rotlicht-Regeln.

Das bedeutet:

  • Mind. 90 € Bußgeld
  • Mind. 1 Punkt in Flensburg
  • Fahrverbot möglich, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war oder eine Gefährdung vorlag.

Haben Baustellenampeln Blitzer? 

In der Regel: Nein.

Die meisten mobilen Baustellenampeln sind nicht mit einer Rotlichtüberwachung ausgestattet.
ABER: Die Polizei kontrolliert Baustellen oft durch verdeckte Beobachtung vom Fahrbahnrand.

Ich habe oben eine Kamera gesehen – ist das ein Blitzer?

Meistens nein.
Kameras bzw. Sensoren an Baustellenampeln dienen fast immer:

  • zur Verkehrserfassung,
  • zur Phasensteuerung,
  • oder sind nur Bewegungsmelder.

Sie lösen keinen Rotlichtblitzer aus.

Rote Ampel an der Baustelle übersehen – was passiert jetzt?

Wird der Verstoß nicht erfasst, gibt es auch keine Sanktion.

Wird er jedoch dokumentiert – durch Polizei, Zeugen, Unfallbeteiligte dann ist dies ein vollwertiger Rotlichtverstoß mit entsprechenden Bußgeldern, Punkten und ggf. Fahrverbot.

Sonderfall 2 Rotlichtverstoß: Die Zwei-Phasen-Ampel (Gelb – Rot)

Was ist eine Zwei-Phasen-Ampel?

Eine Zwei-Phasen-Ampel ist eine Ampel ohne Grünphase. Sie zeigt nur gelb und rot.

Sie kommt z.B. an wenig befahrenen Strecken, Nebenrouten oder bei technischen/ baulichen Zwangslagen zum Einsatz.

Wie funktioniert sie?

  • Gelb = „Bremsen und auf nächstes Signal warten“
  • Rot = „Halt“
  • Kein Lichtsignal = Es gilt Rechts-vor-Links bzw. die allgemeinen Vorfahrtsregeln.

Gilt das Überfahren der Rotphase als Rotlichtverstoß?

Ja. Die Zwei-Phasen-Ampel ist rechtlich vollwertig. Wer bei Rot fährt, begeht einen Rotlichtverstoß.

Welche Sanktionen drohen?

Wie bei jeder anderen Ampel auch:

  • Mind. 90 € Bußgeld
  • 1-2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot bei Rotlicht länger als 1 Sekunde oder bei Gefährdung oder Sachbeschädigung 

Fazit Bußgeld rote Ampel

Ein Rotlichtverstoß ist nicht nur teuer – er kann die Probezeit verlängern, Punkte bringen und sogar zum Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Vielen Betroffenen ist nicht klar, dass Sichtbehinderungen, Messfehler oder besondere Verkehrssituationen entlastend wirken können. Eine Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und ein Einspruch lohnt sich daher in vielen Fällen.

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen telefonischen Beratungstermin mit einem Anwalt unter 0221 301 403 44 oder schreiben Sie uns eine Mail an erven@kanzlei-erven.de oder nutzen Sie unser Anfrage-Formular hier auf unserer Internetseite!

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht


Philipp Steinhorst, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


Bildquellennachweise:
iStock ID: 2185315565

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Artikel von t.erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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