Vorwurf Körperverletzung nach Verkehrsunfall - Tipps vom Anwalt

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Wer an einem Verkehrsunfall mit Verletzten beteiligt ist, sieht sich schnell dem Vorwurf der "fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall" ausgesetzt. Dies ist sowohl bei schweren Unfällen mit erheblichen Folgen (erhebliche Verletzungen des Unfallopfers), als auch beim bloßen Auffahrunfall mit dem berühmten Schleudertrauma des Unfallgegners der Fall. Hier sind viele Mandanten überrascht, dass angesichts der Äußerung des Unfallgegners vor Ort, keine Schmerzen zu haben, doch ein Strafverfahren entsteht.
Wir erklären den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und geben Tipps , wie Sie sich verhalten, wenn Sie Post von der Polizei erhalten und erfolgreich verteidigen.
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vorwurf fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Welche Strafe droht?
Die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall ist in § 229 StGB unter Strafe gestellt. Nach dem Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Fahrlässigkeitsvorwurf setzt lediglich die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt voraus (sogenannter Sorgfaltspflichtverstoß): dazu gehören zum Beispiel ein falscher Spurwechsel, ein zu geringer Abstand usw. Es ist also nicht erforderlich, dass die Körperverletzung gewollt war (dann wäre der Vorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB mit einer höheren Strafandrohung). Bei einer fahrlässigen Körperverletzung hat der Beschuldigte neben der Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Verhängung eines Fahrverbotes von bis zu 6 Monaten nach § 44 StGB zu befürchten. Seit dem 01.05.2014 werden wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall keine Punkte mehr im Fahreignungsregister ("Flensburger Punkte") eingetragen. Von der strafrechtlichen Sanktionierung zu unterscheiden sind zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten auf Schmerzensgeld oder Ersatz des Sachschadens etc. Beim klassischen Autounfall mit Verletzten und Sachschaden sind bei einem Verschulden des Verursachers derartige Ansprüche grundsätzlich durch die eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auszugleichen.
Wird die fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall nur auf Antrag des Verletzten verfolgt?
Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, § 230 StGB: Die Polizei leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall nicht nur nach einem Strafantrag des verletzten Unfallbeteiligten ein. Auch ohne den Strafantrag des Geschädigten wird ein Ermittlungsverfahren bei Bejahung des sog. öffentlichen Interesses in Gang gebracht. Die Zusendung des "Äußerungsbogen Beschuldigter" bedeutet also nicht zwangsläufig, dass zuvor ein Strafantrag durch den Verletzten gestellt wurde. Aber auch bei einem Strafantrag durch den Verletzten ist nicht zwangsläufig eine höhere Strafe zu befürchten.
Wie verhält man sich richtig?
Der entscheidende Rat ist: Äußern Sie sich am Unfallort gegenüber der Polizei nicht zur Sache. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Polizei Sie anschreibt und im Äußerungsbogen Auskünfte verlangt. Lassen Sie sich auch nicht von vermeintlichen Fristen unter Druck setzen. Geben Sie bei der Kontrolle vor Ort lediglich Ihre persönlichen Daten an und zeigen Sie die Fahrzeugpapiere vor. Ansonsten machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch wenn Sie den Äußerungsbogen Beschuldigter von der Ermittlungsbehörde erhalten, machen Sie keine Angaben zur Sache. Aus einem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Hingegen werden alle Ihre Äußerungen zum Inhalt des Ermittlungsverfahrens gemacht und können gegen Sie verwandt werden. Lassen Sie sich vor jeglicher Äußerung beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall sachkundig durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten.
Wie sieht eine erfolgreiche Verteidigung aus?
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt in jedem Fall die Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte voraus, um die Beweislage seriös beurteilen zu können. Der Rechtsanwalt wird deshalb zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde beantragen und den Akteninhalt mit dem Mandanten besprechen. Sodann wird das Ziel sein, das Ermittlungsverfahren notfalls gegen Zahlung einer Geldauflage ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen. Gelingt dies nicht, ist eine solche Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage auch noch bei einer Verteidigung vor Gericht möglich. Das Ziel kann bei schwerwiegenderen Fällen auch sein, das Strafmaß in Grenzen zu halten und ein Fahrverbot oder eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden. Für das Strafmaß spielen für uns als Verteidiger verschiedene Faktoren eine Rolle, die wir gegenüber der Ermittlungsbehörde angepasst auf den Fall positiv darstellen werden:
- geringes Art und Ausmaß des Sorgfaltspflichtverstoßes
- entstandene nicht gravierende Verletzungsfolgen
- eigene Verletzung
- Mitverschulden des Geschädigten
- Nachtatverhalten (Entschuldigung, Schmerzensgeldzahlung etc.)
- keine einschlägigen Vorstrafen
- keine Eintragungen im Fahrerlaubnisregister ("Punkte in Flensburg")
- andere Faktoren
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Werden die Kosten der Verteidigung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen?
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Diese übernimmt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall die vollständigen Kosten der Verteidigung vor der Ermittlungsbehörde und vor Gericht. Ansonsten beraten wir Sie gerne zunächst unverbindlich über die Kosten bei einer Beauftragung.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, mailen Sie uns gerne an erven@kanzlei-erven.de
aktualisiert: 02 26
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
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