Der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsübertretungen - Tipps vom Anwalt
Sie sind zu schnell gefahren und erwarten nun einen Bußgeldbescheid? Sie wissen nicht genau, welche Strafe Sie in welcher Höhe erwartet? Bußgeldbescheide ergehen häufig als Reaktion auf falsches Verhalten im Straßenverkehr (§ 49 StVO). Die Strafen dafür sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die häufigsten Fälle sind Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Aber auch Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße und Handyvergehen kommen häufig vor.

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Die hierbei verhängten Strafen sind gestaffelt, je nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung.
Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, je höher die Strafe.
Ebenfalls ist die Strafe höher, wenn die Übertretung innerhalb eine Ortschaft vorgefallen ist.
Der Bußgeldkatalog (§ 26a StVG) gibt eine Übersicht über die gestaffelten Strafen und listet sie auf.
Weiterhin gibt er nicht nur einen Überblick über die verhängten Bußgelder, sondern auch über zusätzlich verhängte Punkte im Flensburger Zentralregister sowie über eventuelle Fahrverbote.
Überblick über den Bußgeldkatalog
Bußgelder werden bereits ab einer Übertretung von 10 Km/h verhängt. Die Höhe des Betrags erstreckt sich hier von 30 € bei einer Übertretung von bis zu 10 Km/h außerorts bis hin zu 800 € , für den Fall, dass man mehr als 70 Km/h innerhalb einer Ortschaft zu schnell unterwegs war.
Punkte in Flensburg gibt es ab 21 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, egal ob innerhalb oder außerhalb von Ortschaften. Das Maximum, das hier verhängt wird, sind 2 Punkte ab einer Geschwindigkeit von 31 Km/h über dem Erlaubten innerhalb von Ortschaften.
Ein Fahrverbot ergeht grundsätzlich erst ab einer Übertretung von 31 Km/h innerhalb von Ortschaften und 41 Km/h außerhalb von Ortschaften. Eine Ausnahme bildet hier der Wiederholungsfall: Fuhr man innerhalb von 12 Monaten zweimal um mindestens 26 Km/h zu schnell, so ergeht dann ebenfalls ein Fahrverbot. Die Dauer eines Fahrverbots erstreckt sich von 1 bis 3 Monaten bei Bußgeldsachen.
Die für alle Bußgelder herangezogene Geschwindigkeit liegt 3 Km/h unterhalb der tatsächlich gemessenen. Es handelt sich hierbei um einen Abzug eines sogenannten „Toleranzbetrags“. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h ist der Abzug 3 % von der gemessenen Geschwindigkeit. Beim Videonachmessverfahren gelten höhere Toleranzen.
Eine detaillierte Aufstellung über jede Stufe bietet der entsprechende Bußgeldkatalog. Mithilfe der genauen Aufstellungen in unserem ausführlichen Artikel Bußgeldkatalog zu schnell gefahren: Alle Infos im Überblick Bußgeldrechners können Sie Ihre zu erwartende Strafe kalkulieren.
Sonderfälle im Bußgeldkatalog und außerhalb des Bußgeldkatalogs
Besondere Bußgelder werden auch außerhalb der klassischen Übertretung von Geschwindigkeiten fällig. Hierzu gehört an die gegebenen Situationen nicht angepasstes Fahren mit falscher Geschwindigkeit in der entsprechenden Situation.
Ein Beispiel ist das zu schnelle Fahren bei beispielsweise vereister Straße, Nebel oder auch in einer verkehrsberuhigten Zone (Fahren mit mehr als Schrittgeschwindigkeit). Auch diese Fälle sind mit Bußgeldern belegt und können dem Bußgeldkatalog entnommen werden.
Ein entscheidender Hinweis für Betroffene Fahrer von LKW, Linienbussen oder Transportern mit Gefahrengut: Sie stellen einen weiteren Sonderfall dar. Hier liegen die entsprechenden Bußgelder in der Regel höher als bei PKW. So werden Fahrer von LKW mit einem Gewicht von über 3,5t sukzessive höher bestraft.
Eine weitere Stufe hierüber sind LKW und andere Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, sowie Omnibusse, sofern diese Personen befördern. Diese Gruppe von Fahrzeugen wird noch empfindlicher bestraft, als bloße LKW.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Höhe der im Bußkatalog festgelegten Geldbußen nicht abschließend ist. Die Geldbuße kann von der Bußgeldbehörde in bestimmten Fällen erhöht werden. Dies ist häufig der Fall, wenn bereits Voreintragungen im Flensburger Punkteregister bestehen. Auch wenn 40 % oder mehr als die zulässige Geschwindigkeit gefahren wurde oder mehrere Schilder auf die Geschwindigkeitsbeschränkung hinwiesen, kann es gefährlich werden. In diesem Fall nimmt die Bußgeldbehörde oft Vorsatz an und erhöht die Geldbuße. Verdoppelungen der Geldbuße sind hier keine Seltenheit.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Oft kann Ihnen hier von einem Anwalt geholfen werden und Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermieden werden. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Aktualisiert 01 / 26
Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln
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