Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Tipps vom Anwalt
Wer zu schnell oder über rot gefahren ist und geblitzt oder von der Polizei beobachtet wurde, hat irgendwann unangenehme Post im Briefkasten: den sog. Bußgeldbescheid.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- reuig zahlen (was wohl der Regelfall ist) oder
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Was ist zu beachten und wie sollte man sich verhalten?
In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und was Sie tun sollten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Inhalt
1. Einspruch gegen Bußgeldbescheid: die Einspruchsfrist!
2. Form des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
3. Wirkung des rechtzeitigen und formgerechten Einspruchs
4. Wirkung des unterbliebenen Einspruchs
5. Warum sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen (lassen)?
6. Was können Sie tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben?
1. Einspruch gegen Bußgeldbescheid: die Einspruchsfrist!
Gegen jeden Bußgeldbescheid gibt es die Möglichkeit sich innerhalb eines genau festgelegten Zeitraumes zu wehren: der sog. Einspruchsfrist.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem „Zugang“ des Bußgeldbescheids. Dies ist in der Regel die Einlegung des Bußgeldbescheides in den Briefkasten durch den Postbeamten (der dies auch genau notiert).
Es empfiehlt sich also dringend den Briefkasten regelmäßig zu leeren oder bei Abwesenheit leeren zu lassen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven
"Schauen Sie auf den Briefumschlag des Bußgeldbescheids! Dort ist vom Postbeamten das Datum des Zugangs notiert.
Bewahren Sie den Umschlag auf und beachten Sie unbedingt die 2wöchige Einspruchsfrist!"
Maßgeblich für die rechtzeitige Einlegung des Einspruchs durch den Betroffenen ist der Eingang des Einspruchsschreibens bei der Bußgeldbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss also innerhalb der 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingetroffen sein. Beachten Sie den Postlauf. Entscheidend ist das Datum des Eingangs des Einspruchs bei der Behörde und nicht das Datum der Versendung.
Bei unverschuldetem Fristversäumnis (zum Beispiel Krankheit oder Urlaub) kann unter Umständen ein sogenannter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt und so die Frist doch noch „gerettet“ werden.
Hierzu sollte jedoch ein sachkundiger Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.
2. Form des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
Der Einspruch muss in deutscher Sprache, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Der Einspruch kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel einen Rechtsanwalt) eingelegt werden.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss auch das Aktenzeichen der Bußgeldbehörde beinhalten und unterschrieben sein.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven
"Die notwendige Schriftform des Einspruchs ist bei Einlegung per Post oder per Fax eingehalten. Bewahren Sie die Faxbestätigung auf!
Von der in einigen Bundesländern zulässigen Einlegung des Einspruchs per email raten wir aufgrund der bundesweit uneinheitlichen Handhabung ab!"
Der Einspruch muss und sollte auch nicht begründet werden. Insbesondere von unbedachten Entschuldigungen ist abzusehen; schnell wird ansonsten dann von der Behörde eine vorsätzliche Begehung angenommen und das Bußgeld erhöht.
Begründungen können immer noch von einem Verkehrsrechtsanwalt nach erfolgter Akteneinsicht abgegeben werden.
3. Wirkung des rechtzeitigen und formgerechten Einspruchs
Durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird die Prüfung der gegen den Betroffenen erhobenen Vorwürfe bewirkt. Das Bußgeld braucht bis zu einer Entscheidung über den Einspruch nicht bezahlt werden; auch ein Fahrverbot wird noch nicht wirksam.
4. Wirkung des unterbliebenen Einspruchs
Zwei Wochen nach Zustellung des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid „rechtskräftig“ (die auf dem Bußgeldbescheid angekündigten Folgen treten ein) und ist vollstreckbar.
Anders als im Anhörungsverfahren ist nun grundsätzlich eine Abänderung oder Aufhebung des Bußgeldbescheides nicht mehr möglich. Die Geldbuße muss bezahlt werden.
Das Fahrverbot ist abzuleisten (bei „Ersttätern“ unter Umständen erst 4 Monate nach Rechtskraft; dies ergibt sich aus einem Hinweis im Bußgeldbescheid).
5. Warum sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen (lassen)?
Erst durch den Einspruch wird eine Prüfung des Bußgeldbescheides bewirkt. Der Einspruch kann jederzeit noch bis zur mündlichen Verhandlung vor Gericht folgenlos zurückgenommen werden.

Holen Sie sich in dieser Zeit fachkundigen Rat ein!
Rufen Sie uns gerne an unter: 0221 / 301 403 44 oder stellen Sie unverbindlich Ihre Fragen unter erven@kanzlei-erven.de
Fehler können nach Akteneinsicht durch einen sachkundigen Rechtsanwalt festgestellt und gerügt werden.
Die Fehlerquellen sind vielfältig: Formfehler des Bußgeldbescheides, falsche Handhabung des Messgerätes bei Geschwindigkeitsmessungen, Fehler des Messgerätes, unzulässige oder falsch aufgebaute Messstelle usw.; bei Rotlichtverstößen keine zeit- oder ortsgenaue Beobachtung des Rotlichtverstoßes durch die Polizeibeamten, etc.
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Herausgabe von Messunterlagen:
In einem neuerlichen Beschluss vom 28.04.2021 hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal zur Herausgabe von Messunterlagen durch die Bußgeldbehörde -welche in der täglichen Praxis immer wieder verweigert wird- Stellung genommen. Der Betroffene hatte Einsicht in spezielle Messunterlagen beim Messgerät PoliScan Speed M1 verlangt: die sogenannten Rohmessdaten, die Lebensakte des Messgeräts und vergleichbare Unterlagen um die Ordnungsgemäßheit der Messung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dies hatte die Behörde auch in diesem Fall verweigert. Das Bundesverfassungsgerichtshof stellte erneut klar, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen aber bei der Behörde vorhandenen Informationen bestehe. Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.
Dem hat sich im Hinblick auf das Recht auf Einsicht in andere Messunterlagen durch die Verteidigung: die sogenannte gesamte Messreihe zur Überprüfung anderer Fehlmessungen an dem Tag der Messung das Oberlandesgericht Stuttgart in einer aktuellen Entscheidung vom 03.08.2021 angeschlossen. Soweit Bedenken bestünden bei einer Einsicht in die gesamte Messreihe seien auch Daten Dritter betroffen, könne dies durch Anonymisierung der Daten begegnet werden. Zudem sei bei der Herausgabe an einen Rechtsanwalt nicht an eine Weitergabe an Unbefugte zu rechnen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 04.05.2021 in einem vergleichbaren Fall die Frage des Einsichtsrechts in die gesamte Messreihe dem Bundesgerichtshof vorgelegt, welcher noch entscheiden muss.
Was bedeutet die für uns als Ihr Verteidiger?
Verweigert die Behörde die Herausgabe spezieller Messunterlagen, ergeben sich oft Ansatzpunkte für die Verteidigung den Bußgeldrichter davon zu überzeugen, das Bußgeldverfahren einzustellen.
Ist der Adressat des Bußgeldbescheides nicht der Fahrer kann auch dies erfolgreich gerügt werden.
Es kann durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Ableistung des Fahrverbotes auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaubszeit) verzögert werden.
Das Fahrverbot kann unter Umständen in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden.
6. Was können Sie tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben?
Lassen Sie Ihren Fall von unseren Experten prüfen. Wir sind Fachanwälte für Verkehrsrecht uns sind ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen fachkundigen Rat geben, wie Sie sich am besten verhalten. Rechtsanwalt Erven und sein Team stehen Ihnen gerne im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter 0221 / 301 403 44 und wir sind für Sie da!
Lesen Sie auch unsere interessanten Blogs zum Thema Anhörung im Bußgeldverfahren und Fahrverbot umgehen.
Thomas Erven
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
in Köln
Bildquellennachweis: © Peter Maszlen, fotolia.de
