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Punkte in Flensburg - Tipps vom Anwalt

Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg
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Punkte in Flensburg drohen demjenigen, der zu schnell oder über rot fährt, der nicht den richtigen Abstand einhält oder beim Autofahren mit dem Handy telefoniert. Außerdem gibt es für diverse andere Verstöße Eintragungen. Wir erklären, was es mit den Punkten in Flensburg auf sich hat und was zu beachten ist.

Welche Folgen drohen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr?

Je nach Verstoß drohen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr ein bis drei Punkte in Flensburg:

  • Ein Punkt in Flensburg wird für einen "schweren Verstoß" eingetragen. Ein schwerer Verstoß ist eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 60,00 € geahndet wird.
  • Zwei Punkte in Flensburg werden für einen "sehr schweren Verstoß" eingetragen. Dies ist eine Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine mit Fahrverbot geahndete, die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit
  • Drei Punkte in Flensburg werden für als Vergehen sanktionierte Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis eingetragen.

Wer in Flensburg acht oder mehr Punkte ansammelt, verliert zwangsläufig die Fahrerlaubnis. Eine Widererteilung ist erst frühestens sechs Monate nach Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU oder "Idiotentest" genannt) möglich.

Welche Folgen drohen bei einem bestimmten Punktestand?

Bei dem Erreichen eines bestimmten Punktestandes ist mit unterschiedlichen Maßnahmen zu rechnen. Auskunft über den Maßnahmenkatalog gibt das sogenannte Punktetacho mit den Ampelfarben.

Punkte in Flensburg
Punkte in Flensburg

Je nach Maßnahmestufe ist zu unterscheiden:

  • Bei ein bis drei Punkten in Flensburg ist man im grünen Bereich und es passiert: "nichts".
  • Bei vier bis fünf Punkte in Flensburg gibt es die "gelbe Karte": es wird eine schriftliche kostenpflichtige Ermahnung erteilt. Diese ist mit dem Hinweis der Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und dadurch des Punkteabbaus verbunden.
  • Bei sechs bis sieben Punkten in Flensburg befindet man sich im roten Bereich und es wird eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen mit dem Hinweis zur möglichen Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ohne Möglichkeit des Punkteabbaus.
  • Bei acht Punkten in Flensburg droht "Platzverweis": Die Fahrerlaubnis wird in jedem Fall entzogen.

Wie frage ich den Punktestand in Flensburg ab?

Die kostenlose Auskunft über den Punktestand erhält man beim Kraftfahrbundesamt (KBA). Hierzu muss der entsprechende Antrag des KBA ausgefüllt werden und zusammen mit einer Kopie von Personalausweis oder Reisepass an die Flensburger Behörde geschickt werden. Besitzer eines neuen Personalausweises erhalten auch Auskunft über das Internet.

Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Wer nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen und seinen Punktestand um einen Punkt reduzieren. Dies ist lediglich einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Bei sechs bis sieben Punkten kann zwar auch ein Seminar gemacht werden um das Fahrverhalten zu überdenken; es werden hiermit jedoch keine Punkte mehr abgebaut.

Bei dem Fahreignungsseminar sind in einer Fahrschule zwei 90minütige verkehrspädagogische Schulungen zu absolvieren und zusätzlich zwei 75minütige verkehrspsychologische Sitzungen. Am Ende erhält man eine Teilnahmebescheinigung von Fahrschule und Verkehrspsychologe, die dann bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden muss um den Punkteabbau zu erreichen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Anders als nach dem alten Punktesystem "verjähren" Punkte auch wenn man das Punktekonto durch weitere Eintragungen wieder neu belastet hat. Juristisch betrachtet handelt es sich auch nicht um eine "Verjährung" im eigentlichen Sinne, sondern um eine sogenannte Tilgung des Punktes. Die Tilgung bedeutet eine Löschung des Punktes im Fahreignungsregister. Hierbei ist noch eine einjährige "Überliegefrist" zu beachten innerhalb derer die Punkte noch für Maßnahmen gespeichert bleiben. Die Tilgung des einzelnen Punktes oder der Punkte richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach zweieinhalb Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit zwei Punkten verjähren nach fünf Jahren
  • Straftaten mit drei Punkten verjähren nach zehn Jahren

Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Also dann, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids kein Einspruch eingelegt wird oder der Einspruch später zurückgenommen wird.

Welche Besonderheiten ergeben sich bei Fahranfängern?

Der Fahranfänger fährt in der Probezeit besonders "gefährlich". Wer als Fahranfänger einen Punkt in Flensburg einsammelt, erhält eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. "Kleinere", weniger schwerwiegende Delikte (sog. B-Verstöße) haben jedoch kein Auswirkung auf die Probezeit.

Können Radfahrer oder Fußgänger Punkte in Flensburg bekommen?

Auch Radfahrer und sogar Fußgänger können Punkte in Flensburg einsammeln. In Extremfällen kann sogar das Radfahren untersagt werden. Fußgängern drohen Punkte bei Alkohol- und Drogendelikten, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder der vorsätzlichen Überquerung beschrankter Bahnübergänge. Wer hierdurch acht Punkte in Flensburg erreicht, kann auch seine Fahrerlaubnis verlieren. Wer noch gar keine Fahrerlaubnis hat, gefährdet hierdurch die Zulassung zur Führerscheinprüfung. Auch als Radfahrer kann man Punkte in Flensburg erhalten. Dies ist schon bei "Alltagsdelikten" wie der Missachtung des Rotlichts an der Ampel, fehlender Beleuchtung am Fahrrad, Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke oder alkoholisiertem Fahrradfahren (ab 1,6 Promille) der Fall.

Aktualisiert in 01 / 26

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: © Gerhard Seybert

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Artikel von t.erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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