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29. April 2020  |  Von Thomas Erven

Abstand nicht eingehalten? Tipps vom Anwalt

Wer nicht den richtigen Abstand eingehalten hat, kann schnell unangenehme Post von der Bußgeldbehörde bekommen. Der Abstandsverstoß ist mit dem Geschwindigkeitsverstoß und dem Rotlichtverstoß das häufigste Verkehrsvergehen.

Abstand nicht eingehalten
Abstand nicht eingehalten? Rufen Sie uns gerne an unter: 0221 / 301 403 44

Die Folgen für den Betroffenen sind erheblich. Nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte und häufig ein Fahrverbot drohen.

Oft sind Abstandsmessungen aber fehlerhaft, da der Abstand falsch berechnet oder erhoben wurde.

Wir erklären die drohende Strafe, wie bei Abstandsmessung gemessen wird und wo die Fehlerquellen sind.  Außerdem informieren wir darüber, was man gegen eine Bestrafung machen kann.

Fragen Sie uns gerne auch nach einer kostenlosen Erstberatung.

Inhalte dieser Seite

1. Strafe bei Abstandsmessung?
2. Tabellen für die Berechnung des Bußgeldes bei Abstandsmessung
3. Wie groß muss der richtige Abstand sein?
4. Abstand nicht eingehalten: Nachweis des Abstandsverstoßes
5. Wie sollten Sie sich verhalten beim Vorwurf des Abstandsverstoßes?
6. Fehlerquellen bei Abstandsmessung
7. Was kann der Anwalt für Sie tun, wenn Sie den Abstand nicht eingehalten haben sollen?
8. Wann kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?
9. Einspruch gegen Abstandsmessung? Kosten des Anwalts?

1. Strafe bei Abstandsmessung?

Der Abstandsverstoß ist ein häufiger Grund für Unfälle auf Autobahnen und wird deshalb zunehmend verfolgt. Haben Sie nicht den richtigen Abstand eingehalten, richten sich die möglichen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog.

Dieser sieht abhängig vom Ausmaß des Abstandsverstoßes ein Bußgeld zwischen 25,00 € und 400,00 € vor, die Eintragung von 1 bis 2 Punkten im Flensburger Register und ggf. die Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten vor.

Hierbei kommt es zum einen darauf an, ob bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h oder über 80 km/h der Abstand nicht eingehalten wurde und wieviel Meter der Abstand nicht eingehalten wurde. Bemessungsgrundlage für die Abstandsmessung sind also die eigene Geschwindigkeit bei der Messung und der Abstand zum Vordermann.

Je höher die eigene Geschwindigkeit, desto mehr Abstand muss zum Vordermann gehalten werden.

2. Tabellen für die Berechnung des Bußgeldes bei Abstandsmessung

Abstandsunterschreitung bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h:

Die folgende Tabelle zeigt die Strafen bei Abstandsverstößen bei Geschwindigkeiten oberhalb von 80 km/h.

Abstand weniger als … des halben Tachowertes Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 75 € 1
4/10 100€ 1
3/10 160 € 1
2/10 240 € 1
1/10 320 € 1

Abstandsunterschreitung bei Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h:

In dieser Tabelle werden die Bußgelder und weitere Sanktion bei Abstandsunterschreitungen bei Geschwindigkeiten oberhalb von 100 km/h gezeigt. Bei Abstandsvertößen von weniger als 3/10 des Tachowertes wird ein Fahrverbot verhängt.

Abstand weniger als … des halben Tachowertes Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 75 € 1
4/10 100€ 1
3/10 160 € 2 1
2/10 240 € 2 2
1/10 320 € 2 3

Abstandsunterschreitung bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:

Bei Abstandsverstößen bei mehr als 130 km/h wird bei 3/10 des Tachowerts ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Bei noch geringerem Abstand sogar bis zu 3 Monaten.

Das Bußgeld ist bei mehr als 130 km/h auch höher. Die Strafe bei einem Abstandsvertoß auf der Autobahn fällt also härter aus!

Abstand weniger als … des halben Tachowertes Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 100€ 1
4/10 180€ 1
3/10 240 € 2 1
2/10 320 € 2 2
1/10 400 € 2 3

fachanwalt-verkehrsrecht-erven

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven

„Abstandsverstöße führen schnell zu hohen Bußgeldern und Punkten. Lassen Sie dies auf Messfehler anwaltlich prüfen!“

3. Wie groß muss der richtige Abstand sein?

§ 4 Abs. 1 StVO bestimmt, „…dass der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.“ Eine konkrete Regelung, wie viele Meter der Abstand sein sollte, findet sich aber nicht.

Lediglich bei Lastkraftwagen über 3,5 t oder Omnibussen ist bestimmt, dass bei einer höheren Geschwindigkeit als 50 km/h auf der Autobahn ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten ist.

In der Praxis wird der erforderliche Sicherheitsabstand beim PKW mit der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ gebildet. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sind also 40 Meter Abstand zu halten.

Zur Schätzung der Entfernung können die Leitpfosten am Fahrbahnrand der Autobahn dienen, die in der Regel jeweils 50 Meter auseinander stehen.

4. Abstand nicht eingehalten: Nachweis des Abstandsverstoßes

Zum Nachweis des Abstandsverstoßes werden in der Praxis verschiedene Messverfahren angewandt:

  • das Brückenabstandsmessverfahren (Beobachtung durch Polizeibeamte oder Lichtbild) mit den Messgeräten Traffipax und Distanova
  • das Video-Abstand-Messverfahren (Videoaufzeichnung von einer Brücke) mit den Messgeräten VAMA und ViBrAM Bamas
  • die Messung mit dem Police-Pilot-System, ProVida oder ViDistA (Messung aus einem Polizeifahrzeug mittels Video)
  • Verkehrskontrollsysteme VKS 1.0, 3.0 und 3.01
  • die Messung durch Polizeibeamte ohne technische Geräte (fehleranfällige Schätzung durch Polizeibeamte mittels Nachfahren oder Vorausfahren)

Das bei Ihnen verwendete Messgerät ersehen Sie aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

5. Wie sollten Sie sich verhalten beim Vorwurf des Abstandsverstoßes?

Es gilt das gleiche wie beim Geschwindigkeitsverstoß und Rotlichtverstoß: Machen Sie keine Angaben zu Sache, wenn Sie den Abstand nicht eingehalten haben und angehalten werden. Geben Sie nur Auskunft zur Person. Ansonsten: Schweigen Sie!

Auch nach Zusendung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides äußern Sie sich nicht. Legen Sie unmittelbar nach Zusendung eines Bußgeldbescheides Einspruch ein und lassen sich sachkundig beraten.

6. Fehlerquellen bei Abstandsmessung

Bei einer Abstandsunterschreitung gibt es im anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahren diverse Verteidigungsansätze. Hierfür schaut der Verteidiger in die Bußgeldakte.

Hieraus lassen sich dann die Fehlerquellen erkennen. Akteneinsicht kann aber leider nur ein Rechtsanwalt vollständig erhalten. Fragen Sie deshalb einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Akteneinsicht.

7. Was kann der Anwalt für Sie tun, wenn Sie den Abstand nicht eingehalten haben sollen?

Dieser wird prüfen, ob Sie tatsächlich den notwendigen Abstand nicht eingehalten haben oder dies nicht nachzuweisen ist. Hierfür ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten. Beispiele:

  • Der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid hat formale Mängel. Dies ist der Fall, wenn dieser hinsichtlich Tatzeit, Tatort oder der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ungenau ist. Dies kann zur Verjährung führen (grundsätzlich 3 Monate nach der Tat)
  • Der Fahrer ist auf dem Lichtbild oder Video nicht eindeutig zu erkennen.
  • Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde nur vorübergehend auf geringer Strecke unterschritten (weniger als 140 Meter laut OLG Hamm).
  • Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde zeitlich nur vorübergehend unterschritten (weniger als 3 Sekunden laut OLG Hamm).
  • Das Messgerät hatte Mängel oder wurde nicht entsprechend der Bedienungsanleitung angewendet. Zum Nachweis kann ein Sachverständigengutachten notwendig sein.
  • Der Eichschein nach Reparaturen am Messgerät ist nicht aktuell.
  • Die Lebensakte in der Wartungen und Reparaturen am Messgerät aufgeführt sind zeigt Auffälligkeiten.
  • Der Sicherheitsabschlag ist bezogen auf das Messgerät nicht ausreichend.
  • Das Messpersonal war nicht ausreichend geschult.
  • Besonders fehleranfällig ist die Abstandsmessung ohne technische Geräte durch bloße Schätzung der Polizeibeamten, wegen eingeschränkter Sicht des Polizisten (eingeschränktes Blickfeld, Witterungsverhältnissen etc.), nicht ausreichender Strecke oder Zeit, eigenem schwankenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug usw.

Fazit: diverse Ansatzpunkte können dazu führen, dass der Abstandsverstoß „gekippt“ werden kann.

8. Wann kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?

Insbesondere bei einer besonderen Härte, die bei einer Gefährdung der beruflichen Existenz (Berufstätiger ist auf das Fahrzeug dringend angewiesen) vorliegt, ergeben sich obwohl Sie den Abstand nicht eingehalten haben Möglichkeiten gegen eine Erhöhung des Bußgeldes das Fahrverbot zu umgehen.

Die Chancen sind besonders hoch, wenn keine wesentlichen Voreintragungen im Flensburger Register („Punkte“) vorliegen und das Fahrverbot nicht bereits einmal umgewandelt wurde.

Wenn dies gewollt ist, kann das Verfahren auch verzögert werden, um eine Ableistung des Fahrverbotes in der Urlaubszeit zu gewährleisten.

Aktuelle Rechtsprechung: Kann ein Fahrverbot mit dem Argument, man habe sich auf den Abstandspiloten verlassen, umgangen werden?

Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen fahrlässigem Nichteinhalten des Mindestabstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Hiergegen wandte er sich vor dem OLG Bamberg, welches mit Beschluss vom 06.11.2018 entschied: Der Hinweis auf den Abstandspiloten sei irrelevant, da der Betroffene die Verkehrssituation mit eigenen Augen wahrnehmen konnte und musste.

Wer auf einen (deaktivierten) Abstandspiloten vertraue, komme nicht den Pflichten eines Fahrzeugführers nach. Von einem „Augenblicksversagen“ könne in dieser Konstellation schon gar nicht die Rede sein. Die Rechtsbeschwerde wurde abgewiesen.

9. Einspruch gegen Abstandsmessung? Kosten des Anwalts?

Sie sollten nicht warten einen Anwalt zur Prüfung der Abstandsmessung zu beauftragen spätestens falls Punkte und Fahrverbot drohen.

Durch eine Akteneinsicht kann dieser die Messfehler der Behörde aufdecken. Die Kosten übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ansonsten sprechen Sie mit uns über einen Pauschalpreis. Unsere Erstberatung ist kostenlos.

Wir sind spezialisiert auf das Verkehrsrecht und haben aus tausenden von Verfahren langjährige Erfahrung. Wir verteidigen bundesweit.

Wir helfen Ihnen mit unserem Team aus Verkehrsrechtsexperten gerne weiter!

Rufen Sie uns einfach an unter 0221 / 301 403 44.


Beachten Sie auch unsere anderen Blogartikel zum Thema: zu schnell gefahren, Anhörung im Bußgeldverfahren, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Fahrverbot umgehen.


Thomas Erven
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
in Köln

Bildquellennachweis: © pureshot – Fotolia.com

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Artikel von Thomas Erven

Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.

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