fachanwalt vekehrsrecht
Von t.erven

Entzug der Fahrerlaubnis: Alles Zum Thema im Überblick

Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat im Straßenverkehr wird oft die Fahrerlaubnis entzogen. Der Fahrerlaubnisentzug ist eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung. Dieser wird neben der Hauptstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) angeordnet. Für viele Täter hat der Entzug der Fahrerlaubnis einschneidende und häufig existenzbedrohende Folgen. Dieser Artikel zeigt die Grundlagen der Fahrerlaubnisentziehung und das zu Grunde liegende strafrechtliche Verfahren sowie mögliche Rechtsbehelfe dagegen auf.

Inhalte:

Entzug der Fahrerlaubnis: Die Grundlagen
Welche Straftaten können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
Fahrerlaubnisentzug: Beispiele aus der Praxis
Wie lange wird man für den Führerschein gesperrt?
Kann das Gericht auch „nur“ ein Fahrverbot aussprechen?
Unterschiede und Abgrenzungen zum Thema Entzug der Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis: Verfahren und rechtliche Möglichkeiten
Sperrfrist und Wiedererteilung beim Entzug der Fahrerlaubnis
Verjährung des Fahrerlaubnisentzugs und Kosten
Besondere Regelungen und Ausnahmefälle beim Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis: Die Grundlagen

Zu Beginn zeigen wir Ihnen die Umstände und rechtlichen Voraussetzungen eines Fahrerlaubnisentzugs auf. Diese Bedingungen sind in den Fällen des Entzugs der Fahrerlaubnis zu prüfen und stellen den Grund für die Entziehung durch die Ermittlungsbehörde bzw. den Ermittlungsrichter dar.

Wann ist die Fahrerlaubnis weg? Welche Gründe gibt es für den Entzug?


Ein häufiger Grund für den Fahrerlaubnisentzug nach § 69 StGB sind Alkohol oder Drogen am Steuer. Wer sich bereits mit einer Menge von 0,3 Promille im Blut im Straßenverkehr bewegt, setzt sich dem Risiko der Begehung einer Straftat: § 316 StGB Alkohol am Steuer aus. Alkoholbedingte Fahrfehler führen zur „relativen Fahruntüchtigkeit“ und können dann schnell den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

Welche Promillegrenzen gelten für den Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Ab 0,3 Promille

Es droht ein Fahrerlaubnisentzug bei sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Schlangenlinien, rote Ampel überfahren, Auffälligkeiten bei der Polizei oder Polizeikontrolle: Lallen, Koordinationsstörungen; sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“).

  • Ab 0,5 Promille

Es droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, soweit keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen (Bußgeldtatbestand). Liegen Ausfallerscheinungen vor (Straftat) droht der Fahrerlaubnisentzug.

  • Ab 1,1 Promille

Auch ohne Ausfallerscheinungen wird die Fahrerlaubnis entzogen; sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Was gilt bei Fahren unter Drogeneinfluss?

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist hinsichtlich drohender Führerscheinmaßnahmen im Strafverfahren rechtlich komplexer. Allein der Konsum von Drogen führt noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Hier ist von der Ermittlungsbehörde nachzuweisen, inwiefern sich der Drogenkonsum negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr ausgewirkt hat und ein sicheres Führen des Fahrzeugs nicht mehr möglich war. Letztlich kann dies sicher nur durch ein rechtsmedizinisches Gutachten nachgewiesen werden.

Was kann die Fahrerlaubnisbehörde tun?

Schließlich kann auch die Fahrererlaubnisbehörde bei Alkohol- oder anderen Drogenauffälligkeiten einschreiten und die Fahrerlaubnis entziehen. Die Wiedererlangung ist dann oft erst nach Absolvierung einer MPU möglich oder von Abstinenznachweisen abhängig.

Zudem kommt ein Entzug oft bei Erreichen von acht Punkten in Flensburg vor. Punkte werden häufig wegen der Verwirklichung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (zum Beispiel: Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Handyverstöße usw.) angesammelt.

Welche Straftaten können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?

Bestimmte Straftaten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr geschehen, können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Dazu zählen in der Regel Straftaten, die in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführt sind:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (bei Verletzten/Toten oder einem erheblichen Sachschaden), § 142 StGB
  • Vollrausch (§ 323a StGB) der sich auf Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen oder Trunkenheit im Verkehr, bezieht

Aber auch bei anderen Straftaten ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich; dies muss aber vom Gericht besonders begründet werden.

Fahrerlaubnisentzug: Beispiele aus der Praxis

Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen der Verwirklichung bestimmter Straftaten (s.o.), kommt eine sogenannte isolierte Sperre wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, in Betracht. Isolierte Sperre bedeutet, dass für einen gewissen Zeitraum verboten wird die Fahrerlaubnis zu erwerben.

Auch möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei wiederholten schwerwiegenden Verkehrsverstößen in der Probezeit. Begeht man 3 sogenannte A-Verstöße ist die Fahrerlaubnis ebenfalls weg.

Bei 1,6 Promille im Blut schreitet die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) ein und entzieht die Fahrerlaubnis, wenn die MPU oder der Abstinenznachweis nicht bestanden wird.

Entzug der Fahrerlaubnis: Welche gesetzlichen Regelungen gelten in Deutschland

In Deutschland findet für den Entzug der Fahrerlaubnis § 69 StGB Anwendung und für das Fahrverbot der § 44 StGB.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB handelt es sich um keine Nebenstrafsache, sondern um eine Maßregel der Sicherung und Besserung. Dem Gericht ist es gestattet Straftätern die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde und sich dieser dadurch als ungeeignet erwiesen hat, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Wer eine der oben genannten, in § 69 Abs. 2 StGB benannten Straftaten (siehe oben) begeht, gilt in der Regel als ungeeignet.

Wie lange wird man für den Führerschein gesperrt?

Die Dauer und die Verhängung hängen von der Prognose der Ungeeignetheit ab. Möglich ist nach § 69a Abs. 1 StGB, eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren. In gravierenden Fällen sogar länger bis zu lebenslang.

Kann das Gericht auch „nur“ ein Fahrverbot aussprechen?

§ 44 StGB bestimmt, dass das Gericht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe zusätzlich eine Nebenstrafe in Form eines Fahrverbots verhängen darf. Dieses Fahrverbot kann nicht nur wegen Verstößen im Straßenverkehr, sondern für jegliche Art von Straftaten angeordnet werden. Es kann für eine Dauer von einem bis zu sechs Monaten verhängt werden.

Unterschiede und Abgrenzungen zum Thema Entzug der Fahrerlaubnis

In diesem Abschnitt zeigen wir die Unterschiede zwischen den einzelnen führerscheinbezogenen Sanktionen auf. Weiterhin grenzen wir die häufig synonym verwendeten Begrifflichkeiten voneinander ab.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnisentzug und Führerscheinentzug?

Beide Begriffe werden gerne in einen Topf geworfen. Rechtlich spricht man jedoch nicht von einem Führerscheinentzug, sondern vom Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Erlaubnis ein Fahrzeug zu Führen. Der Führerschein ist hingegen das Papier, welches die Fahrerlaubnis dokumentiert.

Doch Vorsicht: Bei Fahrerlaubnisentzug trotz noch vorhandenen Besitzes des Führerscheins, darf nicht gefahren werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist vorerst endgültig und erkennt die Fahrerlaubnis komplett ab. Man erlangt sie nur auf Antrag nach Ablauf einer Sperrfrist wieder. Die Führerscheinprüfung muss allerdings in der Regel nicht neu abgelegt werden.

Worin unterscheiden sich der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis – umgangssprachlich Führerscheinentzug genannt – unterscheiden sich erheblich.

Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis und muss neu beantragt werden. Der Führerscheinentzug kann bis zu lebenslang angeordnet werden. Ein solcher extremer Führerscheinentzug droht allerdings nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr. Im Regelfall werden 6 Monate bis 5 Jahre Fahrerlaubnisentzug angeordnet. Bei Durchschnittsfällen erfolgt eine Sperre von 9-12 Monaten.

Beim Fahrverbot handelt es sich um einen temporären Verlust der Fahrerlaubnis, die nach Ablauf des Verbots wieder automatisch vorhanden ist. Das Fahrverbot ist zeitlich auf 6 Monate begrenzt. Ein Fahrverbot wird bei milderen Straftaten verhängt.

In beiden Fällen ist jedoch für die Dauer des Entzugs oder des Fahrverbots der Führerschein weg und die Betroffenen dürfen sich nicht hinters Steuer setzen. Ansonsten droht ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Welche rechtlichen Folgen haben Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot jeweils?

Neben der Strafe für die zugrunde liegende Verkehrsstraftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) muss man bei dem Fahrerlaubnisentzug damit rechnen, dass das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten festsetzt. Die Länge des Entzugs hängt unter anderem von der Schwere der verwirklichten Straftat ab. Zudem werden drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Die rechtlichen Folgen bei einem Fahrverbot fallen milder aus. Die Fahrerlaubnis bleibt dem Grunde nach bestehen und wird lediglich während des Fahrverbots ausgesetzt. Nach Ablauf des Verbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, ohne Antrag. Es werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen.

Entzug der Fahrerlaubnis: Verfahren und rechtliche Möglichkeiten

In diesem Abschnitt erfolgt eine Erläuterung des Verfahrensablaufs in den Fällen einer Fahrerlaubnisentziehung. An den jeweils passenden Stellen werden die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten sich gegen eine Fahrerlaubnisentziehung zur Wehr zu setzen aufgezeigt.

Was ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Demnach kann die Fahrerlaubnis direkt nach Begehung der Straftat (zum Beispiel Alkoholfahrt) durch einen richterlichen Beschluss entzogen werden. Mit Zustellung des Beschlusses darf kein Fahrzeug mehr geführt werden.

Andernfalls macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, § 21 StVG.

Auch wenn die Polizei den Führerschein vor Ort sichergestellt und der Fahrer der Sicherstellung widersprochen hat, muss ein solcher Beschluss erfolgen. Sieht der Richter nicht die Grundlage für eine Entziehung, lehnt er den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Entziehung der Fahrerlaubnis ab.

Wie läuft ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis ab?

Es gibt drei Möglichkeiten, wie der Führerschein eingezogen werden kann:

  • Bei dem Verdacht auf Begehung bestimmter Verkehrsstraftaten (zum Beispiel Alkoholfahrt) kann die Polizei noch vor Ort den Führerschein vorläufig sicherstellen. Gibt der Beschuldigte den Führerschein freiwillig heraus, ist die Fahrerlaubnis praktisch ausgesetzt. Es erfolgt kein zusätzlicher formaler Beschluss über die Entziehung.
  • Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung des Führerscheins, kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen (s.o.); sogenannter § 111a StPO-Beschluss.
  • Sind in Flensburg acht oder mehr Punkte eingetragen, so wird der Entzug der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle angeordnet. Der Führerschein muss dann bei der entsprechenden Behörde abgegeben werden.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ist eine Führerscheinmaßnahme verhängt worden, so gilt das für das jeweilige Verfahren maßgebliche Rechtsmittel. Als Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist die sogenannte Beschwerde möglich. Es entscheidet dann das nächsthöhere Gericht (Landgericht) über die Beschwerde.

Bei Entzug durch die Verwaltungsbehörde kommt der Widerspruch in Betracht, sollte nicht die sofortige Entziehung angeordnet worden sein. Entscheidet die Verwaltungsbehörde über den Widerspruch abweisend, ist nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage zum Verwaltungsgericht möglich.

In bestimmten Fällen kann der Betroffenen auch eine einstweilige Anordnung beantragen um die Vollziehung des Entzugs der Fahrerlaubnis vorübergehend auszusetzen.

Wann kann die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden?

Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde gem. §§ 304, 305 S. 2 StPO eingelegt werden. Hierbei werden dann die Gründe vorgetragen, die gegen die Annahme sprechen, dass ein Beschuldigter ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Die Beschwerde kann auch theoretisch dahingehend gerichtet werden, dass von der Sperre bestimmte Kraftfahrzeuge auszunehmen sind. Grundsätzlich ist wegen der Zeitverzögerung und „präjudizierenden“ Wirkung sorgfältig abzuwägen, ob Beschwerde eingelegt werden soll. In jedem Fall sollte hierzu ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Ersteinschätzung

Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo bis Do: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag: 9-12:30 Uhr

fachanwalt-verkehrsrecht-erven

Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sperrfrist und Wiedererteilung beim Entzug der Fahrerlaubnis

Hier geht es zum einen um die seitens des Gerichts ausgesprochenen Sperrfristen zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis. Zum anderen werden die Abläufe und Voraussetzungen für die Wiedererteilung dargelegt.

Wie lange dauert eine Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis?

Liegt ein Entzug der Fahrerlaubnis vor, so wird nach § 69a StGB eine Sperrfrist bestimmt, die zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegt. Während der Sperre darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Bei „Ersttätern“ liegt die Dauer in der Regel bei 9 bis 12 Monaten. Wurde bereits eine Sperrfrist in den letzten drei Jahren verhängt, so muss die neue Sperrfrist mindestens ein Jahr betragen, § 69 a Abs. 3 StGB.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Eine verhängte Sperrfrist kann nachträglich verkürzt und auch vor ihrem Ablauf aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass der Fahrerlaubnisentzug bereits 3 Monate (Wiederholungstäter: 1 Jahr) angedauert hat. Die Verkürzung der Sperrfrist kann man beim Gericht beantragen. Hierfür bedarf es jedoch besonderer Gründe wie zum Beispiel die Absolvierung spezieller Seminare.

Wie bekommt man die Fahrerlaubnis zurück? Welche Schritte sind für die Wiedererteilung notwendig?

Die Fahrerlaubnis muss neu bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden, man bekommt sie nicht automatisch zurück. Damit Sie die Fahrerlaubnis rechtzeitig nach Ende der Sperrfrist zurückbekommen, sollte der Antrag auf Wiedererteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. Für den Antrag sind Dokumente vorzulegen, wie bei der jeweiligen Führerscheinstelle nachgelesen werden kann. Auch ein Vorlegen einer positiven MPU oder eines Abstinenznachweises, kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung. Somit darf eine neue Fahrerlaubnis erst erteilt werden, wenn die Überprüfung des Antrags unter anderem ergeben hat, dass man körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Welche Rolle spielt die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) bei der Wiedererteilung?

Ob eine MPU vorgelegt werden muss, wird erst nach Vorliegen aller Antragsunterlagen durch die Fahrerlaubnisbehörde entschieden.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug geführt hat oder wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist, muss stets mit der Anordnung einer MPU rechnen. Dies gilt auch, wenn andere Drogen konsumiert wurden oder wenn die Fahrerlaubnis wegen acht Punkten oder mehr im Fahreignungsregister entzogen wurde.

Verjährung des Fahrerlaubnisentzugs und Kosten

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Verjährungsfrage und zeigt auf, wann die Verjährung eintritt. Außerdem werden die erwartbaren Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aufgezeigt.

Wann verjährt ein Fahrerlaubnisentzug?

Ein Fahrerlaubnisentzug verjährt nicht. Die MPU kann aber nur angeordnet werden, wenn die dem Entzug zugrundeliegende Tat nicht verjährt ist. Die Verjährung tritt spätestens nach 15 Jahren ein.

Dann verlangen Behörden aber häufig eine erneute Fahrprüfung.

Mit welchen Kosten muss man beim Entzug und bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rechnen?

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist nicht kostenlos, sondern mit Ausgaben verbunden. Die Kosten setzten sich aus den Antragskosten und den Verwaltungsgebühren zusammen und belaufen sich auf 100 bis 300 Euro. Meist werden diese bei der Antragsstelle direkt vor Ort entrichtet.

Welche Kosten entstehen für eine MPU?

Die Kosten einer MPU richten sich je nach Art der Vorbereitung. Bei Gruppenkursen, beispielsweise beim TÜV, zahlt man 600 bis 800 Euro für die Vorbereitung zur MPU. Bei einer individuellen Betreuung durch einen Psychologen sind die Kosten höher und betragen 100 Euro pro Sitzung (insgesamt ca. 1000 Euro). Eine Begutachtung kostet ca. 700 Euro. Insgesamt laufen Kosten von ca. 2.600 – 3.000 Euro an.

Besondere Regelungen und Ausnahmefälle beim Entzug der Fahrerlaubnis

In diesem Abschnitt geht es um besondere Regelungen für Fälle mit besonderen Merkmalen, etwa dem Umgang mit ausländischen Fahrerlaubnissen. Überdies werden Ausnahmekonstellationen für die Vermeidung einer Fahrerlaubnisentziehung oder eines Fahrverbots aufgezeigt.

Gibt es eine Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

In Einzelfällen lässt sich ein Fahrverbot bei Bußgeldtatbeständen (zu schnell gefahren, rote Ampel überfahren, Abstandsverstoß) umgehen, indem ein deutlich höheres Bußgeld angesetzt wird. Diese Option besteht allerdings nur, wenn die Folgen des Fahrverbotes aufgrund einer besonderen Härte nicht zumutbar sind. Ein Härtefall kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und infolge des Fahrverbots eine Job-Kündigung droht. Dies gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und unter Umständen auch für Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis vor einem großen Problem stehen. Auch bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen kann ein Härtefall bejaht werden. Die Möglichkeiten vom Fahrverbot abzusehen sind stark vom Tatort und zuständigen Gerichtsbezirk abhängig. Sprechen Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0221/30140344 oder per E-Mail unter erven@kanzlei-erven.de an.

Eine Beschränkung des Fahrverbots/des Entzugs der Fahrerlaubnis auf bestimmte Führerscheinklassen (LKW, Krad, PKW) ist theoretisch möglich; die Gerichte sind hierbei aber in der Praxis sehr zurückhaltend.

Kann eine ausländische Fahrerlaubnis genutzt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde?

Nein, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf man auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Kfz führen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich aufgrund der Anordnung nur auf deutschem Staatsgebiet. Ob allerdings führerscheinrechtliche Probleme bei hiesigem Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland entstehen, richtet sich nach dortigem Recht. Derzeit gibt es Reformbestrebungen in der EU einen inländischen Entzug der Fahrerlaubnis auf das europäische Ausland auszuweiten.

Welche Folgen hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach einem Entzug?

Wenn man trotz Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbot ein Fahrzeug fährt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe, § 21 StVG. Zusätzlich kann eine „isolierte Sperre“ verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder erworben werden kann. Die drohende Geldstrafe beträgt zwischen 5 und 360 Tagessätzen.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder anderen verkehrsrechtlichen Rat benötigen, können Sie uns unter 0221 301 403 44 anrufen oder eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de senden.

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln


Bildquellennachweise:
iStock ID: 2176447980, 2148223379

FAQ

Was bedeutet der Entzug der Fahrerlaubnis rechtlich?
Welche Behörde ist für den Entzug der Fahrerlaubnis zuständig?
Kann die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Verkehrsverstöße entzogen werden?
fachanwalt-verkehrsrecht-erven
Artikel von t.erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
Artikel teilen: