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Von t.erven

Geschwindigkeit übertreten? Die 4 häufigsten Fragen

Haben Sie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen? Sind Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden? Dann können Ihnen verschiedene Konsequenzen drohen. Welche Folgen drohen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wir erläutern Ihnen die uns immer wieder gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung.

1. Welche Kriterien sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung entscheidend?

Hier sind für die drohende Sanktion klare Kriterien entscheidend: Wie schnell sind Sie gefahren? Befanden Sie sich innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft, eventuell auf einer Autobahn? Sind Sie bereits mit Punkten in Flensburg aufgefallen? War die Geschwindigkeit oberhalb von 40 % der zulässigen Geschwindigkeit? Gab es mehrere Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Merkmale führen zu Unterscheidungen in der Höhe der Strafe. Kurzum: je schneller, desto höher die Strafe! Innerhalb von Ortschaften wird strenger geahndet, als außerhalb.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird oberhalb von 100 Km/h für die herangezogene Strafe eine „Toleranz“ in Höhe von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abzogen. Darunter werden 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Auch wenn viele es glauben: entscheidend ist für die Strafe nicht, ob die Geschwindigkeit zur Tageszeit oder zur Nachtzeit begangen wurde oder ob kein weiterer Verkehr vorhanden war.

2. Wie hoch ist die Strafe bei einer Geschwindigkeitsübertretung?

Bestraft werden können Sie auf verschiedene Weise. Die Bandbreite beginnt hier mit Bußgeldern in verschiedenen Höhen. Nähere Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel Der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier sind alle Strafen im Einzelnen aufgeführt.

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Diese Bußgelder können durch Punkte im Zentralregister Flensburg ergänzt werden.

Damit Punkte verhängt werden, muss man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 Km/h überschritten haben. Dies gilt gleichermaßen inner-, wie außerorts.

Ab einer noch höheren Geschwindigkeitsübertretung droht zudem ein Fahrverbot.

Die Dauer des Fahrverbots, Punkte und Bußgelder, sind gestaffelt und erhöhen sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung. Die "früheste" Grenze für ein Fahrverbot liegt grundsätzlich innerorts bei 31 Km/h Übertretung und 41 Km/h außerorts.

3. Welche besonderen Strafen gibt es?

Darüber hinaus bestehen noch weitere, besondere Kriterien für die Höhe der verhängten Bußen bei zu schnellem Fahren (§ 3 StVO). Hierzu gehören spezielle örtliche Gegebenheiten, wie das Wetter oder etwa ein Bahnübergang. Es darf stets nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit muss also trotz ggf. nicht bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung durch Hinweisschilder immer den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen, Sichtverhältnissen, und Wetterverhältnissen, den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden. Ansonsten droht trotz Einhaltung der durch Schilder vorgeschriebenen Geschwindigkeit trotzdem eine Bestrafung. Dies insbesondere nach einem Unfall.

Weiterhin kann der Umstand Berücksichtigung finden, dass es sich um einen Fahranfänger handelt oder durch die überhöhte Geschwindigkeit eine Gefahr oder ein Schaden entstanden sind. So wird ein Fahranfänger, der sich noch in der Probezeit befindet, auch bei einer Übertretung von über 20 Km/h speziell sanktioniert (§2b StVG). Ihm droht in diesem Fall eine Verlängerung der Probezeit, sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ein besonderes Risiko besteht auch für bereits vorbelastete Verkehrsteilnehmer: Sie werden härter bestraft. Es genügt bereits eine zweite Übertretung von mindestens 26 Km/h innerhalb von 12 Monaten um ein Fahrverbot zu bewirken, das sonst erst bei höheren Übertretungen (31 km/h innerhalb oder 41 km/h außerhalb zu schnell) droht.

Ebenfalls ergehen erhöhte Geldbußen und Punkte in Fällen, in denen die überhöhte Geschwindigkeit bestimmte Folgen nach sich zieht oder auf bestimmten lokalen Umständen beruht. Als Folgen kommen hier ein entstandener Sachschaden oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Frage. Zu den lokalen Umständen gehört eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei beispielsweise Nebel, nasser oder vereister Fahrbahn.

Ein seltenerer Fall ist der des zu langsamen Fahrens, wenn hierdurch der Verkehrsfluss behindert wird. Auch in diesem Fall wird eine geringe Geldbuße nötig.

Abschließend soll erwähnt werden, dass normalerweise von einem fahrlässigen Vergehen ausgegangen wird. Anders ist der Fall, wenn konkrete Hinweise vorliegen, die auf Vorsatz des Fahrers hindeuten. In diesem Fall kann die Strafe deutlich höher ausfallen, als im Bußgeldkatalog genannt. Vorsatz wird in der Regel ab 40% Übertretung der erlaubten Geschwindigkeit angenommen.

4. Lohnt ein Einspruch? Was ist hierbei zu erwarten?

Bei geringeren Übertretungen unter 21 km/h (Ausnahme LKW-Fahrer) lohnt ein Einspruch oft wirtschaftlich nicht. Ab drohenden Punkten oder Fahrverbot ist ein Einspruch immer überlegenswert. Hier ist zum Beispiel die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldbuße oft möglich, die die Möglichkeit zum Weiterfahren erhält.

Eine anwaltliche Beratung kann hier viele Anknüpfungspunkte für einen Einspruch geben und eine Einstellung bewirken, zumindest aber die Strafe mindern.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind auf die Verteidigung von Verkehrsstraftaten und Bußgeldern spezialisiert.


aktualisiert 01 26

Thomas Erven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Bildquellennachweis: Countrypixel – fotolia.com

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Artikel von t.erven
Thomas Erven hat seinen Kanzleisitz in Köln. Er ist bundesweit tätig als Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf Themen wie Bußgeld, Verkehrsstrafrecht und Unfälle.
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