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Verkehrsstrafrecht

Kanzlei Erven - Ihr Anwalt in Köln und bundesweit

Vom Unfallort geflohen?
Illegales Autorennen vorgeworfen?
Fahrlässig jemanden verletzt?
Drogen im Straßenverkehr?
Alkohol Delikt?
Ohne Fahrerlaubnis gefahren?

Der Vorwurf einer Verkehrsstraftat erfordert schnelles und überlegtes Handeln. Die Kanzlei Erven unterstützt Sie in Köln und bundesweit mit kompetenter, schneller und transparenter Strafverteidigung – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht – Kanzlei Erven Köln

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kommt oft unerwartet – die Folgen können jedoch gravierend sein: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, existenzbedrohender Führerscheinentzug oder sogar die Einziehung des Fahrzeugs.

Die Kanzlei Erven ist seit über 20 Jahren auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und verteidigt Sie in Köln und bundesweit – kompetent, schnell und transparent. 

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Haben Sie einen Äußerungsbogen, eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Strafbefehl erhalten? Wurde ihr Führerschein sichergestellt?
Verlieren Sie keine Zeit und warten bis die Ermittlungsbehörde weiter über Ihren Kopf hinweg entscheidet. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin mit der Kanzlei Erven! Wir zeigen Ihnen Wege einer effektiven Verteidigung.

Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Wählen Sie Ihren Vorwurf aus – wir helfen Ihnen sofort:

Fahrerflucht § 142 StGB

Das Verlassen des Unfallorts ohne Feststellung der Personalien kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben – selbst bei vermeintlich geringfügigen Schäden. Ein Vorwurf der Fahrerflucht entsteht oft schneller als gedacht – selbst bei kleinen Parkremplern.

→ Wir prüfen gezielt, ob Vorsatz, eine Schadensverursachung oder die Fahrereigenschaft von der Ermittlungsbehörde nachgewiesen werden kann und entwickeln eine schlagkräftige Verteidigungsstrategie. Oft bestehen gute Verteidigungschancen!
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Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Bereits geringe Alkohol- oder Drogeneinflüsse können strafbar sein, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war. Häufig drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist aber nicht nur der Messwert, sondern auch, ob Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.
→ Wir prüfen die Messung, die Blutprobe, den Polizeibericht und die Beweislage genau. So können Verteidigungschancen erkannt und gezielt genutzt werden.
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Drogen im Straßenverkehr § 316 StGB

Drogenvorwürfe im Straßenverkehr haben oft weitreichende Folgen: Neben einem Strafverfahren drohen Führerscheinentzug, MPU und Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde. Entscheidend ist, ob der Drogennachweis ordnungsgemäß erhoben wurde und ob sich der Konsum tatsächlich auf Ihre Fahrtüchtigkeit ausgewirkt hat. Nicht jeder Nachweis bedeutet automatisch eine strafbare Trunkenheitsfahrt.
→ Wir analysieren die Beweislage, prüfen mögliche Fehler und setzen gezielt an den entscheidenden Schwachstellen an.
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Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB

Wer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten andere gefährdet, macht sich strafbar – etwa bei Missachtung der Vorfahrt oder riskanten Überholmanövern. Hier drohen empfindliche Strafen und der Verlust der Fahrerlaubnis. Klassischer Weise ist dies der Vorwurf der Fahrt unter Alkohol oder anderen Drogen mit dadurch ausgelöstem Unfall.

→ Wir helfen Ihnen, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen oder eine Strafmilderung zu erreichen. Wurde der Unfall überhaupt durch den Alkohol oder andere Drogen ausgelöst? Ist die festgestellte Konzentration von Alkohol oder anderer Droge überhaupt ausreichend. Diese und viele andere Verteidigungsansätze werden von uns genau geprüft.
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Illegale Autorennen § 315d StGB

Der Vorwurf eines illegalen Autorennens steht oft schneller im Raum, als Betroffene erwarten. Nicht nur organisierte Rennen, sondern auch spontane Beschleunigungsduelle oder besonders schnelles Fahren können strafrechtlich verfolgt werden. Dennoch sind die rechtlichen Anforderungen hoch. Entscheidend ist, ob wirklich ein Rennen, ein Wettbewerbscharakter oder eine grob verkehrswidrige Fahrweise nachweisbar ist.
→ Wir prüfen genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich der Vorwurf entkräften oder abschwächen lässt.  
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Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB

Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Personenschäden, wird häufig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann dann erhebliche Folgen haben – etwa Geldstrafe, Punkte oder Probleme mit dem Führerschein. Entscheidend ist, ob Ihnen tatsächlich ein sorgfaltswidriger Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann.
→ Wir prüfen Unfallhergang, Zeugenaussagen und Beweislage und setzen uns konsequent für eine Einstellung oder möglichst milde Lösung ein.
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Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB

Schnell werden Mandanten wegen Drängelns oder Ausbremsens bei der Polizei angezeigt. Häufig ist Ausgangspunkt eine Onlineanzeige im Internetportal der Polizei.

→ Wir prüfen die Beweislage – oft der kann der Vorwurf ausgeräumt werden. Häufig steht Aussage gegen Aussage oder der Verstoß war nicht intensiv genug um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG

Häufig wird infolge von Ordnungswidrigkeiten (oft durch Blitzer oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle) festgestellt, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder nie eine Fahrerlaubnis besessen hat. 

→ Wir verteidigen Sie bestmöglich, um die drohenden Sanktionen zu mildern. Bei Erstverstößen kann unter Umständen eine Einstellung erreicht werden. Bei wiederholten Verstößen ist ein Anwalt wegen des noch höheren Strafmaßes noch mehr empfehlenswert.
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Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Kommt es infolge eines Verkehrsunfalls zu Toten, wird regelmäßig ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Tötung eingeleitet. 
→ Wir stehen Ihnen in dieser herausfordernden Situation zur Seite und entwickeln eine umfassende Verteidigungsstrategie. → Wir klären die Beweislage oft unter Einholung eines spezialisierten Sachverständigen um die Unfallursache und den Unfallhergang detailliert in Ihrem Sinne zu klären und verteidigen Sie auch vor Gericht.
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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht


Diese Straftaten unterscheiden sich von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstößen.
Wird Ihnen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Dann finden Sie hier alle weiteren Informationen. LINK ERGÄNZEN, sobald Bußgeldverfahren online ist!!

So verteidigt Sie die Kanzlei Erven in Strafverfahren:

Im Verkehrsstrafrecht zählt vor allem eins: frühes, strategisches und effektives Handeln. 
Unserer Verteidigung erfolgt strukturiert und zielgerichtet:

1

Sofortberatung & Verhaltensstrategie

→ Aufklärung, Schutz vor belastenden Aussagen
2

Umgehende Bestellung und Akteneinsicht

→ ggf. mit Widerspruch gegen Sicherstellung des Führerscheins, Einspruch gegen Strafbefehl, Stellungnahme zum Antrag auf vorläufigen Führerscheinentzug nach § 111a StPO.
3

Beweisanalyse

→ Welche Beweise liegen der Staatsanwaltschaft wirklich vor? Wir prüfen Ihre Akte!
4

Individuelle Verteidigungsstrategie

→ Wir entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Regelmäßig reichen wir bereits im Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft ein mit Hinwirkung auf Freispruch, Einstellung oder Strafmilderung.
5

Vertretung vor Gericht

→ Wir setzen Ihre Rechte aufgrund unserer jahrelangen Verhandlungserfahrung konsequent vor Gericht durch.

In vielen Fällen erreichen wir:

✔ einen Freispruch 
✔ eine Einstellung ohne Geldauflage, ohne weitere Folgen
✔ eine Einstellung gegen Geldauflage keine weiteren Folgen → mehr erfahren
✔ Verringerung der Geldstrafe oder einer Führerscheinsperre
✔ Verkürzung der Führerscheinsperre

In vielen Fällen kann durch frühzeitige anwaltliche Mitwirkung bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden. Lassen Sie sich daher jetzt von uns beraten!

Ihre Vorteile mit Kanzlei Erven im Verkehrsstrafrecht:

Warum Mandanten sich für uns entscheiden:

✔ Erfahrung: über 10 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht
✔ Spezialisierung: Wir vertreten nur Fälle im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht 
✔ Soforteinschätzung: Termin von Montag bis Freitag innerhalb von 24h!
✔ Persönliche Betreuung: Ihr Anwalt als direkter Ansprechpartner 
✔ Kommunikation: realistische Einschätzung und klare Strategie 
✔ Individuell: Verteidigung auf Ihren Fall zugeschnitten
✔ Bewertungen: Tausende zufriedene Mandanten 

Wir wissen, worauf es ankommt und helfen Ihnen kompetent, schnell und transparent.

Kostenlose Ersteinschätzung – jetzt handeln

→ Lassen Sie Ihren Fall durch einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Köln prüfen!

✔ kostenlos & unverbindlich
✔ Schneller Termin 
✔ Ehrliche und kompetente Einschätzung

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Thomas Erven Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

FAQ zum Verkehrsstrafrecht:

Ein Ermittlungsverfahren im Straßenverkehr wirft oft viele Fragen auf – etwa zu Führerscheinentzug, Aussageverweigerungsrecht, Strafbefehl oder drohenden Strafen. Wichtig ist, frühzeitig richtig zu reagieren und keine vorschnellen Angaben zu machen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verkehrsstrafrecht – verständlich, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

Was fällt unter Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht umfasst strafbare Handlungen im Straßenverkehr, also schwerwiegende Verstöße, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Welche Verkehrsstraftaten gibt es?
Welche Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht übernimmt insbesondere:

  • Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Vertretung vor Gericht

Ziel ist häufig: Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung 

→ Mehr erfahren: § 153a StPO – Einstellung des Verfahrens

 

Wann braucht man einen Anwalt?

Ein Anwalt ist spätestens dann erforderlich, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten. 
Besonders wichtig bei: 

  • Äußerungsbogen
  • Strafbefehl
  • drohendem Führerscheinentzug

→ Mehr erfahren:  Blog Äußerung als Beschuldigter – Tipps vom Anwalt, Strafbefehl erhalten – was tun?

Was ist ein Äußerungsbogen – und wie sollte ich reagieren?

Der Äußerungsbogen ist oft der erste Schritt im Ermittlungsverfahren.
Wichtig: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen!

→ Eine falsche oder vorschnelle Aussage kann später kaum korrigiert werden.

→ Mehr erfahren: Blog Äußerung als Beschuldigter – Tipps vom AnwaltFahrerermittlung – was tun?

 

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung.

→ Wichtig: Sie haben nur 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen!

Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.

→ Mehr erfahren: Blog Strafbefehl erhalten – Tipps vom Anwalt

 

Welche Konsequenzen drohen bei einer Verkehrsstraftat?

Bereits ein einzelner Vorwurf kann weitreichende Folgen haben: 


Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, da falsche Aussagen später kaum korrigiert werden können.

Wo ist das Verkehrsstrafrecht geregelt?

Die wichtigsten Vorschriften finden sich in:

  • Strafgesetzbuch (StGB) → z. B. §§ 142, 315b, 315c, 316
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Strafprozessordnung (StPO) (z. B. vorläufiger Führerscheinentzug)

 

Verkehrsrecht vs. Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht ist der Oberbegriff und umfasst:

  • Verkehrszivilrecht (z. B. Schadensersatz nach Unfall)
  • Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Führerscheinmaßnahmen)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren)
  • Verkehrsstrafrecht (Straftaten im Straßenverkehr)

Kurz gesagt:
Verkehrsstrafrecht = strafrechtlicher Teil des Verkehrsrechts

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten – der Unterschied

Der zentrale Unterschied liegt in der Schwere des Verstoßes:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer
    • Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot
  • Verkehrsstraftaten
    • z. B. Alkohol am Steuer, Fahrerflucht
    • Geld- oder Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug
Muss ich bei der Polizei im Verkehrsstrafrecht aussagen?

Nein. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht – nutzen Sie es.

Wann wird der Führerschein im Verkehrsstrafrecht entzogen?

Bei schweren Delikten wie Alkohol-/Drogenfahrten, Fahrerflucht oder Gefährdung.
Siehe unseren Artikel § 111a StPO

Kann mein Auto eingezogen werden?
Gelten diese Regeln auch für Fahrrad oder E-Scooter?

Ja! Auch Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer können sich strafbar machen und ein Fahrerlaubnisentzug droht.
→ Besonders relevant bei:

  • Alkohol
  • Fahrerflucht

→  Mehr erfahren: Blog Promillegrenze Fahrrad / Blog E-Scooter Alkohol Vorschriften

Noch Fragen? Jetzt klären lassen
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin oder
schreiben Sie uns eine Mail an erven@kanzlei-erven.de schnell, unverbindlich, diskret!

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